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Rechtliche Situation als HPP und Geistheiler

Gopal

Neues Mitglied
Ort
Dresden
Therapien
TRE, Yoga, Energetic Breathing, Tibetan Pulsing, Handauflegen
Status
HPP
Hallo zusammen,

ich bin neu in diesem Forum und am Überlegen den HP für Psychotherapie zu machen, dazu hätte ich ein paar Fragen, die ich mit Recherche bisher nicht beantworten konnte. Ich hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Wenn das irgendwo steht wo ichs nicht gesehen habe, bitte den Link sagen.

Hintergrund ist, dass ich als Heiler tätig bin und nicht recht weiß wie ich das rechtlich mit dem HPP zusammen bekomme. Ich möchte den HPP aus 3 Gründen machen, einerseits um besser die Situation eines Klienten einschätzen zu können, um meine Arbeit besser in dieser Gesellschaft zu verankern und natürlich um Psychotherapie anbieten zu können.

Als Heiler reise ich zu verschiedenen Seminarorten und mache dort Vorträge, aber arbeite auch direkt mit Klienten. Das ist ist ja dem HPP strikt verboten, muss ich dann auf die Reisetätigkeit verzichten nur weil ich HPP bin?

Die zweite Frage ist, brauche ich zwingend eine angemeldete Praxis um den Titel HPP z.B. auf meiner Visitenkarte oder Homepage zu führen? Sprich die erfolgreiche Prüfung alleine berechtigt mich nicht mich als HPP auszugeben?

Kann ich als Praxisadresse auch ein Seminarhaus angeben wo ich nur bei Bedarf einen Raum anmiete? Hier im Forum habe ich einen Beitrag gefunden bei dem stand, dass man einen Raum dauerhaft mieten muss.

Da ich unter anderem mit karthartischen Verfahren arbeite ist praktisch immer ein intensiver physischer Kontakt zum Klienten notwendig und Teil des Verfahrens. Das darf ich ja als HPP nicht.

In manchen Einzelfällen arbeite ich über räumliche Entfernung hinweg, auch wenn das für viele nicht nachvollziehbar ist. Das ist nicht gestattet nach HPG. Also müsste auch das wegfallen?

Kann ich also meine Arbeit als Heiler und die Arbeit als HPP überhaupt rechtlich zusammenbringen oder
müsste ich am Ende gar 2 Praxen, 2 Webseiten, 2 Signaturen etc. haben?! Das kanns doch nicht sein...
Mir gehts nicht um die Vermischung beider Bereiche gleichzeitig, also ich würde auf keinen Fall Psychotherapie mit Heilermethoden in einer Sitzung gleichzeitig anwenden. Jedoch könnte es sinnvoll sein dies an verschiedenen Terminen sozusagen parallel laufen zu lassen.

Ich bin sicher nicht der erste der beides machen möchte, also bin gespannt wie ihr das für euch geregelt habt.

Gruß
Gopal
 
Ich glaube nicht, dass Dir das gefallen wird, was ich jetzt schreibe...
Heilpraktikergesetz
Hintergrund ist, dass ich als Heiler tätig bin
Wenn Du in Deutschland heilend tätig sein willst, brauchst Du den Arzt oder HP
§ 1 Heilpraktikergesetz
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene
Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen,
auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Da steht nix davon, dass das Geistheilen davon ausgenommen wird...
Als Heiler reise ich zu verschiedenen Seminarorten und mache dort Vorträge, aber arbeite auch direkt mit Klienten.
Hier machst Du dich zusätzlich noch der Heilkunde im Umherziehen schuldig
§ 5a Heilpraktikergesetz
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 die Heilkunde im Umherziehen ausübt.
Also heißt das im Klartext: Du darfst nicht heilen OHNE Heilerlaubnis = Arzt oder HP.
Irgendwer hat den Geistheilern mal gesagt, dass das Geistheilen ja nicht "schulmedizinisch anerkannt" ist und deshalb keine Heilkunde darstellt... allerdings haben wir in der Naturheilkunde viele nicht anerkannte Verfahren und dennoch ist es Heilkunde. Es geht um die Intension. Du tritts ja auch vor Deinen Klienten als Heiler auf (willst sie heilen)
Das ist ist ja dem HPP strikt verboten, muss ich dann auf die Reisetätigkeit verzichten nur weil ich HPP bin?
Das ist nicht nur dem HP oder HPP verboten sondern JEDEM der in Deutschland heilen will - ausnahme Ärzte. Du kannst nicht sagen, weil ich die Erlaubnis §1, Abs. 1 nicht habe, trifft auf mich der §5a, Abs. 1 nicht zu. Das heißt einfach nur, dass Du gegen beide Paragrafen verstößt.
Die zweite Frage ist, brauche ich zwingend eine angemeldete Praxis
Du brauchst zwingend eine Praxis um zu therapieren und dann auch bitte schön dort therapieren.
Kann ich als Praxisadresse auch ein Seminarhaus angeben wo ich nur bei Bedarf einen Raum anmiete? Hier im Forum habe ich einen Beitrag gefunden bei dem stand, dass man einen Raum dauerhaft mieten muss.
Ja, Du brauchst eine feste Adresse unter der Du dich beim Gesundheitsamt anmeldest
Kann ich also meine Arbeit als Heiler und die Arbeit als HPP überhaupt rechtlich zusammenbringen
Der Heiler OHNE Heilerlaubnis ist rechtlich nicht konform - auch wenn es viele machen. Wo kein Kläger da kein Richter. Wo geklagt wird, erwarten Dich hohe Geldstrafen
§ 5 Heilpraktikergesetz
Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen,
die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
und
§ 5a Heilpraktikergesetz
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.

Ich bin HP und habe auch eine Ausbildung in Geistheilen (Theta-Healing). Es spricht nichts dagegen als HP auch mit spirituellen Techniken zu arbeiten. Es spricht nur was dagegen, es ohne Heilerlaubnis zu machen.
 
Danke erstmal für die ausführliche Antwort!

Was meine Tätigkeit als Heiler angeht berufe ich mich wie die meisten anderen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März 2004 (Az. 1 BvR 784/03).

Auszug:
"Jedenfalls zielen die Heilpraktikererlaubnis und die ärztliche Approbation nicht auf rituelle Heilung. Wer Letztere in Anspruch nimmt, geht einen dritten Weg, setzt sein Vertrauen nicht in die Heilkunde und wählt etwas von einer Heilbehandlung Verschiedenes, wenngleich auch von diesem Weg Genesung erhofft wird. Dies zu unterbinden ist nicht Sache des Heilpraktikergesetzes."

Wenn man sich den folgenden Satz unterschreiben lässt ist man rechtlich als Geistheiler auf sicherem Boden:
"Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker."
Heist, ich will nicht heilen, sondern lediglich die Selbstheilungskräfte fördern.


Was die Berührung als HPP angeht habe ich nun gelesen, dass es grundsätzlich erlaubt ist, jedoch dann nicht wenn mit der Berührung eine strukturelle Veränderung hervorgerufen werden soll. Da wäre jetzt die Frage, z.B. bei einer Atemsitzung atmet der Klient natürlich selber, ich berühre ihn
*begleitend, unterstützend*. Also sollte es erlaubt sein.
 
Als Heiler reise ich zu verschiedenen Seminarorten und mache dort Vorträge, aber arbeite auch direkt mit Klienten.
Wenn man sich den folgenden Satz unterschreiben lässt ist man rechtlich als Geistheiler auf sicherem Boden:
"Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker."
Ob Du damit auf sicherem Boden bist, weiß ich nicht.
Ich war auch schon bei diversen Geistheilern in meinem Leben, habe aber noch nie etwas ähnliches unterschrieben...
Lässt Du dir das von jedem Klienten unterschreiben?
 
Interessant auch dieser Artikel, bei dem zu lesen ist, dass HPPs u.a. auch körperpsychotherapeutische Verfahren anwenden dürfen.
 
Zur Frage vorher, ja auf jeden Fall. Denn es geht darum dass der Klient diese Information erhalten hat, und da reicht zum Nachweis nicht,
das irgendwo im Raum an der Wand hängen zu haben. Im Zweifel könnte er einfach sagen, dass er es nicht gesehen hat. Aber mit der Unterschrift bestätigt der Klient, dass er die Information bekommen hat.
 
Bioresonanz halte ich für grenzgängig. Die anderen Verfahren sind doch psychotherapeutische Verfahren.
Interessant war die unter Überschrift "Achtung vor Diplomen und Titeln"
Bei uns im Dorf gibt es eine Diplom Heilerin! Sie macht als Kosmetikerin Geistheilung und ich persönlich finde ihre Werbung mehr als grenzgängig...
Aber bei allem gilt: wo kein Kläger, da kein Richter...
Muss jeder gucken, was er mit dem Gesetz und seinem Gewissen vereinbaren kann...
Gerichtsurteile ändern sich schonmal und wenn die Gesetzeslage alleine darauf beruht ist das weitaus wackeliger als bei einem bestehenden Gesetz, dem alle, die zum Zeitpunkt der Gesetzesgültigkeit darunter fallen, auch Bestandschutz haben. Will damit sagen: wer jetzt die Heilerlaubnis hat, hat diese, auch wenn sich die Gesetze zum Erlangen dieser Heilerlaubnis verändern
 
Hallo,

Beim mir um die Ecke hat ein HPP vor kurzem seine Praxis aufgemacht. Ich habe ihn gegoogelt (wollte eventuell mich bei ihm für ein Praktikum oder so vorstellen). Er ist zwar HPP, arbeitet aber ausschließlich spirituell, als schaman und mit... Feen. Laut seiner Homepage arbeitet er schon lange so, hatte eine erfolgreiche Praxis und ist nur dorthin umgezogen. Irgendwie muss es wohl klappen, rein rechtlich gesehen.
 
Er ist zwar HPP, arbeitet aber ausschließlich spirituell
Es gibt kein Gesetz, dass dem HPP verbietet spirituell zu arbeiten/zu heilen.
Es gibt aber ein Gesetz, dass in Deutschland verbietet zu heilen ohne Heilerlaubnis
 
Es gibt kein Gesetz, dass dem HPP verbietet spirituell zu arbeiten/zu heilen.
Es gibt aber ein Gesetz, dass in Deutschland verbietet zu heilen ohne Heilerlaubnis

Ich weiß. Es würde aber bedeuten, dass Gopal immer verbotenerweise gearbeitet hat und erst mit dem HP(P) weiter machen könnte. Oder?

Gopal, wie bist du bisher steuerlich angemeldet? Als Heiler? freiberuflicher Dozent? Ist nur Neugier, du musst nicht antworten ;-)
 
Als Geistheiler heilt man nicht, siehe obiger Post, somit ist keine Heilerlaubnis erforderlich. Mit Geistheiler ist hier die rechtliche Einordnung gemeint, also der Begriff der im Gesetz steht. Als tatsächlicher Geistheiler arbeiten ja nur sehr wenige, also als Kanal für ein nichtverkörpertes Wesen. Das mache ich auch nicht, trotzdem ist der gesetzliche Begriff für mich Geistheiler. Ich habe nie verbotenerweise gearbeitet, das ist alles rechtlich einwandfrei, wie gesagt siehe Urteil des BVG, das wir übrigens dem Dachverband Geistiges Heilen zu verdanken haben. Sonst würden alle Heiler, Schamanen usw. illegal arbeiten. Solange dem Klient klar vermittelt wird dass man weder Arzt, noch Heilpraktiker ist gibt es kein Problem. Im Zweifelsfall muss man das nachweisen, also wie gesagt unterschreiben lassen.

Was die Steuersache angeht mache ich es wie Puramaryam und arbeite im freien Geben und Empfangen. Alles was ich tue ist eine Schenkung. Meine Tätigkeit zielt nicht auf Gewinne ab und ist somit auch kein Gewerbe. Ja das ist alles rechtlich einwandfrei, man muss es nur wissen. Daher ist meine Arbeit kostenfrei, wer mir etwas dafür Schenken möchte kann dies natürlich gerne tun, dabei handelt es sich um keine Spende. (BGB), § 516, Absatz 1.
Ich mache das primär für meine spirituelle Tätigkeit, die darf niemals mit Geld vermischt werden. Aber später für konventionelle Psychotherapie würde ich mich dann wahrscheinlich als Freiberufler anmelden und dafür auch einen gewissen Betrag in Rechnung stellen.

Mein Problem ist nicht die Arbeit als Geistheiler oder als HPP sondern wie ich beides rechtlich unter einen Hut bekomme. Und wenn ich als HPP nicht mehr herumreisen darf und meine Heilungswochenenden durchführen darf, dann geht mir das schon etwas zu weit. Ich bin der Meinung wenn ich ein Heilungswochende mit z.B. Atemsitzungen durchführe ist das keine Psychotherapie, denn die setzt eine längerfristige Beziehung und viele Termine vorraus. Aber offensichtlich darf ich das nicht mehr mit HPP.
 
Vielen Dank für die lange Erklärung.
Ich verstehe deine Fragen jetzt. Kann aber nicht antworten. Es gibt bestimmt eine gesetzliche Möglichkeit. viele HPP auch auf Messen, Veranstaltungen sind, und nicht nur als Dozent sondern auch professionell dort tätig sind. Gilt es als ob sie nur Werbung machen oder dürfen sie wirklich dort tätig sein?
 
@Lune
Ja das ist die Frage, ich vermute sie tun es einfach ohne groß über die Gesetze nachzudenken. Ich kenne auch viele HPPs die ähnliches machen.

@Tina
Das ist die Bezeichnung unter der das alles zusammengefasst wird, also muss ich den Begriff zumindest erwähnen. Das Urteil des BVG sagt, dass das was Geistheiler tun nicht unter die Heilkunde fällt. Siehe meinen zweiten Beitrag, da habe ich das zitiert. Absurd ist das allemal.
 
@Tina:
Nun ja, wir alle heilen uns tatsächlich selbst. Der Geistheiler fungiert hier sozusagen als Geburtshelfer, dieser schafft ja auch nicht das Leben selbst, sondern hilft dem Leben auf die Welt zu kommen. Und nicht nur der Geistheiler, alle Therapeuten, von Arzt bis Heilpraktiker, Physio, etc.

Wir können uns als Therapeuten alle auf den Kopf stellen, wenn nicht die Selbstheilungskräfte des Patienten durch unsere Be-Handlungen, gleich welcher Art, mobilisiert werden und gleichzeitig ein Bewußtseinprozeß beim Patienten erfolgt, erfolgt keine Heilung, zumindest nicht von Dauer.
 
Gut, wir haben hier schonmal eine sehr schöne Diskussion.

Ich fasse mal die Ausgangspunkte und den bisherigen Stand zusammen:

1. Reisetätigkeit, z.B. Seminar mit aktiver Arbeit am Klienten?
=> Das scheint mir bisher immer noch unklar, ob es eine rechtlich sauberer Möglichkeit gibt. Als HPP ist es nicht
gestattet. Ich denke es geht darum auf einem Seminar irgendwie klar zumachen, dass man das als Geistheiler und nicht
als Heilpraktiker durchführt und ob man aus Sicht des HPG auch als Nicht-HP auftreten darf.

2. Angemeldete dauerhafte Praxisadresse notwendig?
=> Ja. Damit kann ich leben, kein Problem.

3. Als Adresse ein Seminarhaus bei dem Räume nur nach Bedarf angemietet werden?
=> Gleiches wie zuvor, ist nicht möglich.

4. Methoden mit intensivem Körperkontakt erlaubt?
=> Offensichtlich ja wie hier geschrieben steht, darf man Körperpsychotherapie anwenden.

5. Arbeit über räumliche Entfernung erlaubt, z.B. Reiki?
=> Ist mir noch nicht wirklich klar. Aber darauf könnte ich zur Not verzichten.
http://www.paracelsus.de/recht/hp_boh.html
http://www.paracelsus-magazin.de/al...1065-beratungen-per-telefontelefaxe-mail.html


Bleibt letztlich nur Punkt 1 den ich gerne noch geklärt hätte bevor ich mich für die Ausbildung anmelde.

Danke schonmal bis hierher für eure Beiträge!
 
Für Punkt 2: wo triffst du jetzt deine Kunden? Könntest du nicht so weiter machen?

An alle: gibt es nicht die Möglichkeit seine Privatadresse als Praxis anzumelden, und nur Hausbesuche zu machen? Oder einen Raum exklusiv dafür zu haben?

Für Punkt 5: ich kann mir nicht vorstellen, dass Fernbehandlungen vom Finanzamt & Co anerkannt sind. Bei Reiki usw könntest du höchstens die Zeit als Fernberatung in Rechnung stellen.
 
Neulich ist eine Patientin auf mich zu gekommen: ihre Kollegin ist "Geistheilerin" ob ich nicht ihre Flyer in meiner Praxis auslegen will.
NEIN! wir hatten dann noch ein spannendes Gespräch und die Patientin hat sich dann doch entschieden, bei mir zu bleiben.
Heilpraktiker (HPP oder HP) hat für mich mit diesem "Gewerbe" nichts zu tun!
Ja der zentraler Gedanke in meiner Praxis ist die Verbindung von Seele und Körper. Und ich arbeite immer auf beiden Ebenen.
was ich hier so lese: ich reise umher ...
No Go!
 
@Lune
Was ich bisher gelesen habe, darf man seine Privatadresse nicht nehmen, das muss eine separate sein.
Ich treffe meine Klienten in Seminarzentren, privat zu Hause, via Skype und sogar im Park manchmal unter alten Bäumen zu Gesprächen.

@Hilde24
"so ein Geistheiler"..., NEIN!, "Gewerbe", No Go!, Problemen ????
 
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