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Manfred Lobstein
Guest
Hallo, Gopal, auch ich wünsche Dir für Deine Ausbildung viel Freude und Erfolg.
Herzliche Grüße, Manfred
Herzliche Grüße, Manfred
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Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.
Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info
Auf dieser Seite werden die Belange von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen behandelt, nicht aber die Belange der Berufsgruppen, die aufgrund ihres Berufes vom Umsatzsteuergesetz nicht betroffen sind.Ich kann euch nur die Seite http://www.rechnungen.de/ empfehlen, hier habe ich z.B. gelernt, wie ich überhaupt eine korrekte Rechnung schreiben kann. Wird dort alles ganz genau und in allen kleinen Einzelheiten erkärt
Die reine Arbeit als Geistheiler mit dem HP(P) zusammenzubringen halte ich für schwierig. Ich halte es nicht für schwierig Geistheilung mit anderen Therapien zu verbinden und wüsste auch nicht, was dagegen spricht.Die Arbeit eines Geistheilers, der unter Umständen keinerlei in irgendeiner Form anerkannte Heilmethode anwendet, mit der des HPP zusammenzubringen, halte ich zumindest für schwierig.
dass es sehr stark um den Eindruck geht, den ein "Behandler" beim Patienten erwirkt.
Heilung in Aussicht stellen = Heilversprechen aussprechen darf der HP(P) nicht.dass ein HPP Heilung in Aussicht stellt
Sehe ich auch so - und nur weil unsere Lehrmedizin ein rein mechanistisches-materialistisches Weltbild hat, gibt es diese Nische für Geistheilung OHNE Heilerlaubnis. Das Problem dass ich dabei sehe: als HP(P) werde ich auf meine Grenzen hin überprüft. Wenn ich mit einem Patienten arbeite, habe ich dieses Wissen im Hintergrund mitlaufen. Ob ich nun z.B. Geistheilung oder Phytotherapie (oder andere Verfahren) als Therapie meiner Wahl nehme bei Patient X bestimmt letztlich das Krankheitsbild. Einem "nur" Geistheiler will ich die Fähigkeiten nicht absprechen aber ich sage mir immer, wer dei Fähigkeiten hat, der kann auch die Überprüfung machen und bestehen...Und ich würde bereit sein, sogar soweit zu gehen zu sagen: auch die Geistheiler haben in meinen Augen in Zukunft zumindest eine Sektorale HP-Prüfung abzuliefern. Es sind mir einfach zu viele "möchte-gerne-Heiler" am Markt, die mit ihrem Tun das eigene (spirituelle) Ego und eigene Neurosen befriedigen.
GenauAnatomische, physiologie und pathologische Zustände sind eben am Ende doch keine spirituellen Nebensächlichkeiten, die mit dem Hinweis auf "jeder kann sich nur selbst heilen" mal eben abtun kann.
So pauschal lässt sich das nicht sagen.Mache ich als HP(P) eine reine Geistheilung unterliegt das dem Gewerbe und USt wird aufgeschlagen - ähnlich einer Wellnessmassage als HP
Eine gewerbliche Tätigkeit erwächst daraus nicht.
Hierauf habe ich mich bezogen. Grundsätzlich denke ich: wer keine Heilerlaubnis hat, kann es auch nicht als Freiberufler steuerlich geltend machen und dann ist es Gewerbe. Wer die Heilerlaubnis hat, wird immer diagnostizieren und ist somit USt-befreit. Es ist doch letztlich auch so mit den Massagen. Mir ist noch niemand unter die Finger gekommen, der keine Myogelosen hatte (außer meinem Sohn, der von Mama auch mal massiert werden wollte) und somit ist es auch eine Heilbehandlung.ich zitiere "...Unter F und G stehen auch ein paar Lieblingsbegriffe wie Freiberufler und Gewerbetreibender. Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologische Berater sind Freiberufler. Zusätzlich muss man ein Gewerbe anmelden und ist dann auch noch Gewerbetreibender, wenn man Angebote offeriert, die über den eigentlichen Berufshorizont hinausgehen. Das wäre z. B. alles aus dem Wellnessbereich wie Entspannungsmassagen, Klangschalenmassagen, Entspannungsreiki und alles aus dem spirituellen Heilbereich, der Geistheilung, des Reinkarnationserlebens, der Astrologie, des Tarot … Auch Psychologische Berater dürfen als Geistheiler tätig sein, weil Geistheilung keine Heilbehandlung im therapeutischen Sinne (Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz) darstellt. Wer in seiner Praxis etwas verkauft, z. B. Bücher, braucht einen Gewerbeschein. Jemand der ein Gewerbe betreibt, ist gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig. ....."
vorausgesetzt es wurde auch eine Diagnostik vorher durchgeführt.
§18 EStG
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe
Da und dort geht es zwar beim Finanzamt durch, wenn sich psychologischer Berater als Freiberufler anmelden. Spätestens bei einer Steuerprüfung wird i.d.R. jedoch der freiberufliche Status aberkannt.§ 1, Abs. 2 PartGG
Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.