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Rechtliche Situation als HPP und Geistheiler

Was ich bisher gelesen habe, darf man seine Privatadresse nicht nehmen, das muss eine separate sein.
Also, ich sehe das differenzierter. Wenn du einen Behandlungsraum in deinen eigenen vier Wänden hast, der tatsächlich nur für die Behandlung zur Verfügung steht (und nicht irgendwie geteilt verwendet wird), ist das ok. Ich kenne viele HP, die einen ehemaligen Hobbyraum so umgebaut haben, dass jetzt eine Praxis drin ist. Allerdings gibt es hier häufig separate Eingänge, sodass die Praxis von den Privaträumen getrennt ist.
 
Habe versucht den Text wiederzufinden, gelang mir nicht. Dafür das hier aus dem Forum. Puhh ist alles irgendwie nicht so klar geregelt,
aber tendenziell klingt das da eher danach dass es erlaubt ist, mit separatem Eingang dann wahrscheinlich um so mehr. Ich vermute es läuft
letztlich darauf hinaus, dass man selber vor Ort mit den zuständigen Behörden reden muss, und sich das dann schriftlich geben lässt.
 
Nun ja, wir alle heilen uns tatsächlich selbst.
Marta, das ist mir schon klar. Ich arbeite ja auch mit Theta. Aber zu sagen: ich brauche keine Heilerlaubnis, denn ich heile nicht, heißt aber Heiler... das finde ich persönlich schräg.
 
Das fand ich schon immer schräg, deshalb war der Weg der Geistheilung ohne gleichzeitig den großen Heilpraktiker zu machen für mich nicht in Ordnung. Jemanden unterschreiben zu lassen, dass wir nichts machen? Warum sollte dieser dann bezahlen?! Und auf Spendenbasis ist doch am Finanzamt vorbei... Wäre zwar super, würde aber mächtig Ärger machen.
 
Noch mal ganz langsam zum Mitlesen:

1. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit als Geistheiler in Deutschland ist das Urteil des BVG (https://www.bundesverfassungsgerich...idungen/DE/2004/03/rk20040302_1bvr078403.html). Darin steht dass ein Geistheiler keine Heilkunde ausübt und somit auch keine Heilerlaubnis benötigt!

2. Ich sagte "Schenkung" und nicht "Spende". Wer nicht weiß was eine Schenkung ist kann es hier nachlesen (https://dejure.org/gesetze/BGB/516.html). Eine Schenkung ist bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei, der in der Praxis nie überschritten wird (< 20.000€ innerhalb von 10 Jahren pro Nichtverwandtem). Auch das ist rechtliche einwandfrei wie ich bereits sagte und somit gibt es kein Ärger.


Ich habe heute mal bei einem Fachanwalt für Medizinrecht angefragt bezügl. des offenen Punktes 1 aus meiner Liste,
wenn ich die Beratung bezahlen kann, schreibe ich hier das Ergebnis, für den Fall dass noch jemand an dieser Stelle steht.
Bis September habe ich Zeit mir alles zu überlegen.
 
Ich habe mir jetzt mal die Mühe gemacht und das Urteil gelesen (ist ja ätzendes Deutsch :p)
Die Hauptbegründung bzieht sich darauf, dass der Heiler mit Handauflegen sich größtenteil und weitgehend im äußeren Auftreten vom HP unterscheidet. Dieses Unterscheidungsmerkmal nimmst Du aber, wenn Du HPP wirst... Ob dann das Urteil für Dich noch zutrifft, würde ich in jedem Fall vorher klären. Andererseits kannst Du als HPP im Bereich der Psychotherapie (nicht körperbezogen) die Therapieform wählen, die Du für angemessen hältst. Handauflegen auf Leber fällt dann weg...
 
was macht übrigens so ein "Geistheiler" wenn es danach zu Problemen kommt????
@Gopal Deine Antwort dazu interessiert mich.
Ich kann Dir auch sagen warum: wenn Du z.B. an der Leber/Galle durch Hand auflegen oder anderer Geistarbeit arbeitest und die Selbstheilungskräfte aktivierst, kommt es zu einer Entgiftung die mit starken Reaktionen einhergehen kann und bei denen Du den Klienten dann nicht adäquat unterstützen kannst - von der Gefahr der Reintoxikation ganz abgesehen... (ist jetzt nur ein Beispiel von vielen möglichen Beispielen)
 
Das Problem ist wohl dass beide Rollen rechtlich kollidieren, und die Frage wäre ob man eben z.B. auf Reisen als nicht HPP auftreten und arbeiten darf. Merkwürdig dass das noch niemand geklärt hat. Naja im schlimmsten Fall mache ich die Ausbildung und lasse halt den Titel weg.

Zu deiner Frage, ich arbeite nicht direkt an Organen oder Symptomen, denn sonst wäre ich wieder im Bereich der Heilkunde und das wäre rechtlich nicht zulässig. Wenn etwas geschieht womit ich nicht umgehen kann verweise ich auf entsprechendes Fachpersonal wie Arzt, Heilpraktiker oder Psychiater. Das gleiche wirst du vemutlich auch tun (müssen), z.B. wenn jemand mitten in der Behandlung psychotisch wird oder sich beim Rausgehen ein Bein bricht. Ich achte außerdem sehr genau darauf dass jeder in seiner Eigenverantwortung bleibt. Bei Unklarheiten: "Bitte frage vorher deinen Arzt oder Psychiater ob du das machen darfst".

Ich hoffe dass irgendwann alle nahtlos zusammenarbeiten, Ärzte, Psychiater, Heilpraktiker, Psychologen, Heiler, Schamanen, ...
 
ich arbeite nicht direkt an Organen oder Symptomen
das Beispiel habe ich gewählt, weil es in dem Urteil vorkam
Mit welcher Form des Geistheilens arbeitest Du denn?

Ich hoffe dass irgendwann alle nahtlos zusammenarbeiten, Ärzte, Psychiater, Heilpraktiker, Psychologen, Heiler, Schamanen, ...
in meiner ThetaHealing Basisausbildung waren 3 Ärzte und 2 HPs unter den Teilnehmern. Der Rest von insgesamt 16 Teilnehmern waren Laien, die es für sich lernen wollten. Wie viele es letztlich dann irgendwann auch beruflich nutzen wollen, weiß ich nicht.
Beim Fortgeschrittenenkurs (11 teilnehmer) waren es nur noch 2 Ärzte und 1 HP.
 
Ich hoffe dass irgendwann alle nahtlos zusammenarbeiten, Ärzte, Psychiater, Heilpraktiker, Psychologen, Heiler, Schamanen, ...
Du wirst es nicht glauben, aber es funktioniert bereits heute! Ich arbeite ehrenamtlich wenige Wochen im Jahr für eine Stiftung, die alle hier Genannten bei der Arbeit vereint - zum Wohle der Hilfesuchenden. Und alle machen das aus freien Stücken und ehrenamtlich und das sehr erfolgreich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Gopal,

kann grad leider nicht zitieren, aber Du schreibst:

Das Problem ist wohl dass beide Rollen rechtlich kollidieren, und die Frage wäre ob man eben z.B. auf Reisen als nicht HPP auftreten und arbeiten darf. Merkwürdig dass das noch niemand geklärt hat. Naja im schlimmsten Fall mache ich die Ausbildung und lasse halt den Titel weg.


nach Rechtsauskunft vom VfP mußt Du die Berufsbezeichnung HPP im beruflichen Kontext immer angeben, wenn Du sie denn hast. Hab den Thread verlinkt, das wesentliche steht im vorletzten posting

https://www.heilpraktiker-foren.de/threads/muss-man-den-hpp-immer-angeben.6876/page-3
 
Hey, das hört sich gut an. Dann scheint sich ja doch einiges zu tun. Das freut mich wirklich sehr wenn ich von einer solchen Zusammenarbeit höre, da dürfte eine schöne Energie sein :)

Als Methoden verwende ich hauptsächlich TRE, Energetic Breathing und Tibetan Pulsing.

Tja, dann wird es eng mit der Reisetätigkeit, Danke für den Link sabine13. Vielleicht
kann man sich noch darauf berufen, dass es ja keine Psychotherapie sein kann unterwegs.
 
Wenn du einen festen Praxisraum angemeldet hast kannst du doch auch Hausbesuche machen. Die Entfernung sollte da eigentlich keine Rolle spielen. Mit " Heilkunde im Umherziehen" ist doch der Fall gemeint, wenn der Behandler keine Praxis angemeldet hat. Es gibt ja auch reine Hausbesuchspraxen. Kommt immer auf die angewendete Therapie an, und auf das zuständige Gesundheitamt. Vielleicht reicht es in deinem Landkreis sogar aus wenn du deine Wohnung als Praxisadresse angibst. Würde mich an deiner Stelle beim Gesundheitsamt erkundigen.
Und warum solltest du in Form einer Dozententätigkeit keine Seminare anbieten können?

Was Fernbehandlungen betrifft kann ich mir nicht vorstellen was da problematisch sein soll? Wieso solltest du das nicht dürfen?
 
Habe hier etwas gefunden : http://www.vfp.de/verband/verbandsz...n-fragen-aus-der-e-mail-beratung-von-a-z.html

ich zitiere "...Unter F und G stehen auch ein paar Lieblingsbegriffe wie Freiberufler und Gewerbetreibender. Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologische Berater sind Freiberufler. Zusätzlich muss man ein Gewerbe anmelden und ist dann auch noch Gewerbetreibender, wenn man Angebote offeriert, die über den eigentlichen Berufshorizont hinausgehen. Das wäre z. B. alles aus dem Wellnessbereich wie Entspannungsmassagen, Klangschalenmassagen, Entspannungsreiki und alles aus dem spirituellen Heilbereich, der Geistheilung, des Reinkarnationserlebens, der Astrologie, des Tarot … Auch Psychologische Berater dürfen als Geistheiler tätig sein, weil Geistheilung keine Heilbehandlung im therapeutischen Sinne (Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz) darstellt. Wer in seiner Praxis etwas verkauft, z. B. Bücher, braucht einen Gewerbeschein. Jemand der ein Gewerbe betreibt, ist gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig. ....."

Ich verstehe das durchaus so, dass du sowohl HPP als auch Geistheiler sein darfst.
 
Diese Verfahren wie Geistheiler oder Theta-Healing ,Reiki usw, arbeiten doch mit Dämonen, alles was nicht von Gott ist Dämonich. Mit diese verfahren können dann die Geister besitz ergreifen
weil deine Seele keine hohen Schutz mehr besitzt wenn sie in einer Meditation ist. Für mich Persönlich kommen diese verfahren nichts ins Haus.
 
@Pyritsonne
Der Punkt sind nicht die Hausbesuche, es geht um Veranstaltungen im deutschsprachigen Raum, die einen Tag aber auch mal 7 Tage dauern können. Es ist keine Dozententätigkeit, natürlich mache ich Vorträge aber danach arbeite ich direkt mit den Teilnehmern, z.B. Atemsitzungen usw.

Ferndiagnosen oder gar Fernbehandlungen sind verboten, nicht aber z.B. telefonische Beratung wenn der Klient schon bei dir in Behandlung ist.

Der Link ist interessant, allerdings ist das nur die steuerrechtliche Sicht.
Aber ja, klingt schonmal total gut. Vielen Dank für den Hinweis. Den Text drucke ich mir aus.

Ich habe heute morgen für mich noch eine weitere aber naheliegende Lösung gefunden.
Statt in Deutschland kann ich die Seminare ja auch außerhalb von Deutschland machen, da
gibts viele Zentren die meist auch noch recht preiswert sind. Hier von Dresden aus habe
ich es auch nicht weit bis zur Grenze :)

Also es sieht gut aus, ich denke ich werde mich anmelden.
 
@AndyK
Wenn jemand soetwas schreibt und ich mir das anschaue, dann kann ich eigentlich darauf garnicht antworten,
sondern möchte dich einfach nur mal in den Arm nehmen und dir sagen dass du willkommen bist.
 
Diese Verfahren wie Geistheiler oder Theta-Healing ,Reiki usw, arbeiten doch mit Dämonen
ThetaHealing arbeitet nur auf der Schöpferebene, also mit Gott - nicht mit Dämonen. Bevor Du so etwas schreibst mach Dich erstmal schlau...
 
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