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Kursleiter Autogenes Training - Anerkennung durch Krankenkassen

Hallo Ulli:),
in jedem Fall ist es sinnvoll diese Scheine zu machen, ich habe auch Leute in Kursen oder einzeln in Entspannungstrainings, die bereit sind das Training zu zahlen, wenn die Kasse das nicht zahlt.
Und "Entspannung" ist ein Thema, das immer aktuell sein wird...:D weil das Thema Stress nämlich auch immer aktuell ist!!

Vor daher ist die Zeit und das Geld, das ihr in die Trainerscheine investiert sicher keine verlorene Zeit oder unnütz ausgegebenes Geld!:):)
 
Hallo zusammen, ich hätte da mal eine Frage an die Entspannungstherapeuten-Absolventen der Paracelsus-Schule ... :)

Aaaalso ich hab mich da auch drüber informiert und finde die Ausbildungsinhalte da durchaus interessant.
Das sind ja 17 Termine, 144 Unterrichtsstunden, Kosten: knapp 1700 Euronen und nun meine einfache Frage: Lohnt sich das? (Mit den KK kann ich ja selbst als HP nicht abrechnen, weil ich keine entsprechende Ausbildung in einem der genannten Berufe habe, ist das korrekt so?)

Aber da gehts mir jetzt weniger drum. Ich meine, seid ihr zufrieden mit der Ausbildung, könntet ihr die ruhigen Gewissens weiterempfehlen? Ich bin drauf und dran, mich anzumelden, Infos von Insidern wären da im Vorraus natürlich sehr hilfreich (und evtl. beruhigend - sind schließlich ein paar Euro ...)

Danke und liebe Grüße,
Rebecca
 
Als ich meine Unterlagen bei der Krankenkasse eingereicht habe (um in die Liste der anerkannten Präventionsanbieter aufgenommen zu werden), hieß es dann, dass zwar meine Grundausbildung als Diplom-Pädagogin anerkannt wird, nicht aber die Kursleiter-Ausbildungen bei Paracelsus und dass die Paracelsus-Schule auch von anderen Krankenkassen nicht anerkannt wird.
Genau das ist mir auch passiert. Ich habe mich im Vorfeld erkundigt und die Paracelsus-Schulleiterin antwortete auf meine Frage, ob denn dieser Schein auch von den KK anerkannt werden, dass das der Fall wäre, "hochwertiger geht nicht mehr". Dem war dann nicht so. Als Mediziner oder Diplompsychologe wird man sofort anerkannt. Ich war ganz schön sauer! Man kann allerdings freiberuflich bei der VHS Kurse anbieten. Die Kursgebühren werden dann anteilig von den meisten Kassen zurückerstattet. Das hat auch noch den Vorteil, das die Kursteilnehmer über die VHS versichert sind. Allerdings ist der Verdienst auch nicht so hoch...:rolleyes:

LG Polly
 
Da eine Freundin von mir bei der KK arbeitet, weiss ich, dass es auch um die Anzahl der absolvierten Stunden geht...
 
Jetzt bin ich aber gespannt.....

Habe vor längerere Zeit bereits geplant einen Kurs über die VHS anzubieten.Die Mitarbeiterin hat auch veranlasst,dass ich in die Kursleiterliste komme und das war offensichtlich trotz fehlenden pädagogischen Abschlusses kein Problem.

Bisher fehlt mir dazu die schriftliche Bestätigung für mich.

Vorhin habe ich mit einer Mitarbeiterin der AOK telefoniert,die sich darum kümmern will und meinte ich könne als Freiberufler für Kurse in eigener Praxis aufgenommen werden.Nun habe ich eben erst hiergelesen,dass dann die Abrechnungsbedingungen anders wäre-das hat sie mir wiederum nicht gesagt.

Wie gesagt....bin gespannt wie das weitergeht.Drückt´mir die Daumen!

...und nochwas....wieviel zahlt die Kasse ihren Mitgliedern an Zuschuß,sind das 75%?
Ich nehme mal an das wird nur auf einen Kurs gezahlt,ncit für Einzelstunden?

lieben Dank euch!
 
Ich recherchiere gerade zum Thema (will auch eine Kursleiter-Ausbildung machen) und habe in diesem Zusammenhang noch eine Frage: Wer darf eigentlich zum Kursleiter AT ausbilden? Gibts da auch Vorgaben von den Kassen?
Ich habe eine Reihe von Angeboten zu Kursen gefunden, bei denen die entsprechenden Dozenten von den Voraussetzungen eigentlich den Anforderungen der Kassen für die Bezuschussung nicht erfüllen, aber die Kursteilnehmer wohl problemlos die Bescheinigungen für die Kassen ausstellen können. Wie geht das zusammen?
Vielleicht sind ja ein paar von euch noch am Thema dran und wissen eine Antwort, würde mich sehr freuen.

LG Wilhelm
 
AT

Hallo Manja.
Die Bezuschussung der Krankenkassen ist nicht einheitlich geregelt, sondern hängt von der Krankenkasse ab. Die BKK zahlt zB. 80 % der Kursgebühr nach Abschluss des Kurses und nach Vorlage der Quittung durch den Versicherungsnehmer. Es besteht eine 80 % Anwesenheitspflicht während des gesamten Kurses.
Bei Präventionskursen hast du mit der Abrechnung mit den Krankenkassen an sich nichts zu tun. Du erhältst die Kursgebühr vom Teilnehmer und der bekommt später einen Anteil erstattet.
Wie die Gebührenregelung da ist, weiß ich nicht.
Und man kann nur einmal im Jahr einen Kurs anrechnen lassen. Dafür aber je einen aus drei Kategorien. Ernährung, Bewegung /Entspannung und noch was.

Hatte selbst an einem Tai Chi Kurs teilgenommen, der als Pravention galt. Die Leiterin muss ein "Zertifikat" bei einer Krankenkasse beantragen ( nicht bei allen, den Kassen reicht eine Zulassung) was etwas kostet, aber auch nicht die Welt. Und dafür muss man auch nicht wer weiß was für Qualifikationen mit Abschluss vom Institut für Hochgestochen vorlegen.

Vielleicht hilft dir das schon etwas weiter.
Liebe Grüße
Bärbel
 
Hallo Hildegard,

tataaa - endlich habe ich nun - nach ewig langem Hin und Her (eingereicht hatte ich meine Unterlagen ja im August 2007...) die Anerkennung als Präventionsanbieterin nach § 20 SGB V für Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson erhalten.

Der Grund für die falsche Auskunft seitens der Krankenkasse ("Von Paracelsus erkennen wir grundsätzlich keine Zertifikate an"), lag einfach in einem Irrtum des zuständigen Sachbearbeiters. Der dachte, dass Paracelsus ausschließlich eine Heilpraktikerschule sei und die ganzen Zertifikate (also auch die für die AT- und PMR-Kursleiter-Ausbildungen) nur so als "Nebenprodukt der Heilpraktikerausbildung" (so seine Worte) abfallen... Ich habe ihm dann in einem erneuten Schreiben ganz genau erklärt, dass die Entspannungs-Kursleiter-Ausbildungen - zumindest in meinem Fall - völlig unabhängig von einer HP-Ausbildung seien.

Aber wenn ich nicht so hartnäckig drangeblieben wäre, würde der vermutlich in der Zukunft immer noch so argumentieren...
Ich hatte auch schon ein bisschen den Verdacht, dass er mir die Anerkennung letztlich deshalb erteilt hat, weil ihm meine permanenten Nachfragen und Bitten um Überprüfung auf die Nerven gegangen sind :D

Damit hat die Paracelsus-Zertifikate-Geschichte also doch noch ein Happy End!

Liebe Grüße

Miriam


Hallo MIriam,

etwas zeitversetzt :) meinen Glückwunsch zu diesem Erfolg und deiner Ausdauer.

Hast du jetzt schon Kurse abgehalten?

Werden auch Kurse außerhalb deiner Praxis bezuschusst?

Eine allgemeine Frage; ein Lehrer der die Ausbildung zum Kursleiter hat und diese in meiner Praxis anbietet, wird dieser Kurs dann GKK-bezuschusst?


Liebe Grüße

Jürgen
 
Hallo!

Ich möchte auch gerne die Anerkennung der Krankenkassen für AT erlangen. Ich bin Krankenschwester und Gesundheitspraktikerin (BfG). Habe ich mit dieser Grundausbildung Chancen?

Viele Grüße

Miriam
 
Hallo Ihr Lieben,

wie bereits erwähnt, habe ich die Info der Krankenkasse an Paracelsus weitergegeben (per Email). Die Studienleiterin (die ich übrigens bislang immer als sehr nett und engagiert erlebt habe) hat mich daraufhin auch prompt kontaktiert und gemeint, dass ihr bislang noch keine Kursteilnehmerin eine derartige Haltung der Krankenkasse rückgemeldet hat und dass ich ihr doch den Namen des zuständigen Sachbearbeiters nennen soll, der so eine Aussage tätigt. Sie würde sich dann persönlich mit ihm in Verbindung setzen.

Nun, ich habe ihr die entsprechenden Infos zukommen lassen und bin schon mal gespannt, wie sich das weiter entwickelt. :D

Ich hab inzwischen auch kräftig im Internet recherchiert. Es gibt einen Anbieter, der bietet Vertiefungskurse für AT-Kursleiter an, die ihre Ausbildung bei einem anderen Institut gemacht haben und nicht die Anerkennung der Krankenkasse bekommen haben (er nennt das Nachqualifizierungs-Kurse). Da scheint er ja eine rechte Marktlücke entdeckt zu haben... :mad:
Dieser Anbieter ist auch der einzige, der eine definitive Stundenzahl nennt. Und zwar sagt er, dass laut "GKV-Leitfaden Prävention zur Umsetzung von § 20 SGB" mindestens 30 Stunden für die Anerkennung als AT- oder PMR-Kursleiter nötig sind. Ich hab mir diesen Leitfaden dann heruntergeladen, aber dort stand nix von mindestens 30 Stunden, sondern lediglich:

"a) Maßnahmen zur multimodalen Stressbewältigung
Zur Durchführung von multimodalen Stressbewältigungstrainings kommen Fachkräfte aus dem Bereich der psychosozialen Gesundheit in Betracht, die über eine staatlich anerkannte Ausbildung verfügen, insbesondere als
- Psychologen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Pädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Lehrer mit 1. u. 2. Staatsexamen)
- Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Sozialwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Gesundheitswissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Ärzte
mit Zusatzqualifikation im Bereich Stressreduktion (Nachweis einer entsprechenden Trainingsleiterschulung in dem jeweiligen Verfahren).

b) Maßnahmen zur Entspannung
Entspannungsverfahren können über die unter a) genannten Berufsgruppen hinaus von Angehörigen mit insbesondere nachstehenden Qualifikationen durchgeführt werden:
- Sportwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister/Master, Bachelor)
- Sport- und Gymnastiklehrer (Abschlüsse: Staatl. anerk., Master, Bachelor)
- Physiotherapeuten
- Krankengymnasten
- Ergotherapeuten
- Erzieher
- Gesundheitspädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Heilpädagogen
mit Zusatzqualifikation im Bereich Entspannung (Nachweis einer entsprechenden Trainingsleiterqualifikation im jeweiligen Verfahren).

Kursleiter sollen über die in den einzelnen Präventionsprinzipien genannten erforderlichen Qualifikationen hinaus eine Einweisung in das jeweilige Programm durchlaufen haben.

Um eine hohe Qualität bei der Durchführung der Maßnahmen zu gewährleisten, wird unter dem Kriterium "Anbieterqualifikation" auf Berufsgruppen mit einer staatlich anerkannten Ausbildung im jeweiligen Fachbereich verwiesen.
Neben den fachlichen Voraussetzungen in Form der Abschlüsse sind häufig noch Zusatzqualifikationen erforderlich; auf einschlägige, in der Fachwelt anerkannte Fortbildungsstandards wird ebenfalls verwiesen.
Grundsätzlich müssen die Anbieter/Kursleiter neben der Berufserfahrung im jeweiligen Fachgebiet über pädagogische, methodische und didaktische Kompetenzen verfügen. Da die spezifische Aufgabe auch darin besteht, sozial Benachteiligte zu erreichen, sollten die Anbieter/Kursleiter zusätzlich über sozialpädagogische Kompetenzen verfügen und Erfahrung in der aufsuchenden Beratung haben."

Die ziemlich vage Formulierung, dass die Kursleiter einen "Nachweis einer entsprechenden Trainingsleiterqualifikation im jeweiligen Verfahren" absolviert haben müssen, lässt natürlich viel Auslegungsspielraum...:confused:

Und bei einem offiziellen Weiterbildungsinstitut für Psychologen (mit Punktesystem der Landesärztekammer - also eine hochoffizielle Sache), hab ich gesehen, dass die AT-Kursleiter-GRUNDausbildung sage und schreibe 60 Stunden umfasst (und unglaublich teuer ist...).

So, das waren jetzt mal die Infos von meiner Seite. Ich werde Euch berichten, was bei Paracelsus herauskommt!

Liebe Grüße

Mira

Schau mal auf den ersten Seiten!
 
KK-Anerkennung bei VHS-Kursen

Hallo zusammen,

auch ich hatte überlegt später mal die Kursleiter-Ausbildung für AT und PMR zu machen. Allerdings - wie ich hier gerade gelesen habe - würde auch mir die entsprechende Grundausbildung fehlen, die für die Anerkennung bei den KK gebraucht wird.

Ich habe jetzt mal ein bischen gegoogelt und folgendes gefunden:
http://www.vhs-rlp.de/fileadmin/user_data/pdf/programmbereiche/gesundheit/RvBEKVHS.pdf
Darin steht: "...Die Qualifikation der Kursleiter wird im Rahmen des Bonusprogramms nicht geprüft...."
Das finde ich schon sehr interessant! Hier handelte es sich zwar speziell um Rheinland-Pfalz, aber ich kann mir vorstellen, dass das auch in anderen Bundesländern so gehandhabt wird. Das hatten ja einige von Euch auch schon so geschrieben. Aber hier gibt's das mal schwarz auf weiss :D

Irgendwo in einer Anlage gibt es zwar trotzdem noch den Verweis auf die hier bereits mehrfach zitierten Qualifizierungsanforderungen - aber offenbar nehmen die VHSen das nicht ganz so genau :confused: Zumal es am Ende von der KK wohl auch nicht mehr geprüft wird...

Wie dem auch sei, ich glaube bevor ich mir diese Kursleiter-Ausbildungen näher ansehe, werde ich erstmal bei meiner örtlichen VHS anfragen, ob die grundsätzlich gewillt wären, mich ins Programm aufzunehmen.... :cool:

Viele Grüße
solara
 
Hallo Solara,

ich meine mal gehört zu haben, dass es seitens der Krankenkasse einen Sonderstatus für die VHS gibt. Sprich: Alles was VHS anbietet, wird von der Krankenkasse anerkannt, auch wenn der gleiche Dozent alleine die Kassenzulassung nicht bekommen würde, da ihm die Grundqualifikation fehlt.

Vielleicht weiss da jemand noch was Genaueres.

Gruss
Ulli
 
Hi

Letztes Jahr hab ich mich auch mal damit auseinandergesetzt.
Ich hab mit der AOK gesprochen, denen dann meine Methodik/Didaktik Kurse und Ausbilderbescheinigungen beim Roten Kreuz usw. eingereicht.
Ja, 10 Jahre Erfahrung im Ausbildungssektor reichen ihm da nicht, meinte er.
Er braucht z.B. nen Pädagogen. Dabei wäre es ihm auch egal, ob der schonmal was vom AT gehört hat oder nicht. Das wären seine Anweisungen, da kann man nix machen.

Naja, da meinte ich, wie es dann aussieht, wenn z.B. ein Kranker im Kurs sitzen würde, der den Kurs zur Therapie nutzen will. Das wäre dann ja eine ziemliche Grauzone für den doch so gut ausgebildeten Pädagogen, der leider kein medizinisches Wissen mitbringt.
Ja, meinte der AOKler, sieht er genauso, aber das braucht dann ja keiner zu erfahren... Dann ist das auch OK. Wo kein Kläger da kein Richter....

Kein Kommentar zu dem Ganzen.
Im Übrigen: Ich hab heut ein Urteil des Sozialgerichts gelesen, bei dem ein Patient die gesetzliche Krankenkasse die Kostenübernahme einer Heilpraktikerrechnung eingefordert hat.
Wurde abgelehnt mit der richterlichen Begründung: Die gesetzlich Krankenkasse handelt rechtens schon aufgrund der Tatsache, Patienten vor staatlich nicht anerkannten Leuten zu schützen. Deshalb schon dürfen Leute mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht von den Kassen bezahlt werden...

Stefan...:mad:
 
Das ist schon alles sehr merkwürdig... :rolleyes:

So wie ich diese Dokumente verstanden habe, ist es schon so, dass die VHSen mit den KKs ihr Jahresprogramm abstimmen. Und die KKs geben auch dabei ihre Quali-Richtlinien vor (also pädagogische Grundausbildung etc....).
Allerdings werden die VHS-Kursleiter dann im Nachhinein nicht mehr von der KK geprüft und die KK erkennt pauschal jeden Kurs an.
Wenn die VHS sich also über diese Richtlinien hinwegsetzt dann machen die das entgegen der Absprachen mit den KK. So habe ich es jedenfalls verstanden :confused:

Schon wieder eine Grauzone...
 
Hallo,

ich habe diesen Thread mit Interesse verfolgt. Leider bin ich keine Pädagogin und müsste somit den Weg über die VHS gehen.

Bei meiner Internetrecherche habe ich folgendes gefunden. Seit August 2009 gibt es eine nebenberufliche Weiterbildung " IHK Berufspädagoge". Wäre das eine Möglichkeit, um im Anschluss von den Krankenkassen anerkannt zu werden?

Hier mal 1-2 Links dazu:

IHK Berlin Berufspädagoge Prüfung

Infos von GAB Münchenl
Beispiel eines Anbieters (als Beispiel für den Inhalt gedacht und somit keine Werbung)

Für ein Feedback wäre ich dankbar.

gruß

Elizabeth
 
Ich kann nicht bestätigen dass die VHS Kurse von Nicht-Pädagogen anbietet. Ich hatte mich letztes Jahr bei mehreren VHS beworben und bekam immer die gleiche Absage. Die Aussage war, wenn meine Kurse nicht mit der Kasse abrechenbar sind, nehmen sie mich nicht mit ins Kursprogramm auf. Die Aussage bekam ich sowohl hier in Hessen als auch in Mainz also Rheinland-Pfalz.

Ich hatte mit einer VHS ein persönliches Gespräch. Die Dame dort wollte mich unbedingt haben, weil ihr ein Kursleiter PMR fehlte, trotzdem gab es keine Möglichkeit meine Kurse dort anzubieten, weil mir die pädagogische Vorbildung fehlt.

LG
Fröschlein
 
hm bei mir war das gar nicht schwierig, es gibt an der paracelsus HH einen lehrgang "seminarleiterschein" den hab ich gemacht, dann ein ausführliches konzept und den stundenumfang dazu und eingereicht ....3 wochen später die Bestätigung. jetzt rechnen die Pat. den kurs über ihre KK ab. die wollten nicht mal meine zulassung als ergo sehen....
es gibt da sone zentrale adresse...ich find die grad nicht, aber ich such mal.

LG Claudia
 
@ Claudia
schön, dass in deinem Fall so reibungslos funktioniert hat. Wäre klasse wenn du diese zentrale Adresse finden würdest. Danke schon mal.

gruß

Elizabeth
 
Hi!
Nu bin ich baff, dieses Thema hier zu lesen und zwar über diesen großen Zeitraum hinweg. Ich hatte bereits die IKK, die DAK, die AOK, die TK und noch was angeschrieben und um verbindliche Auskunft gebeten, ob ich als HPP Entspannungs- und Antistresskurse im Sinne SGB V §20 geben könnte, wenn ich die entsprechende Zusatzqualifikation hätte.
Dies ist für mich wichtig, weil ich dem Arbeitsamt, das mir die Ausbildung zum HPP fördern würde, noch Argumente liefern soll, wie aussichtsreich meine künftige Tätigkeit sein wird, zumal ich ja schon 59 Jahre alt bin.

Ich erhielt folgende Auskünfte:
1. AOK: Wir als AOK für BadenWürttemberg haben ein Rahmenabkommen mit dem Landesverband der Volkshochschulen. Die sind verpflichtet, die Dozenten dieser Kurse zu prüfen, ob sie die Bedingungen erfüllen, wir kümmern uns da nicht drum. Wenn Sie also eine VHS finden, bei der Sie als Dozent in diesem Sinne arbeiten können, machen Sie es einfach!

2.) Schwenninger BKK: Nein, grundsätzlich nicht bei HPP. Es muss ein staatlich anerkannter Berufsabschluss sein, so wie im Grundsatzpapier Prävention der Spitzenverbände der GKVen auch drin steht (auch in Miriams Zitat in diesem Thread!)

3.) TK Stuttgart: Ja wir haben für die meisten anderen GKVen außer den AOKen und anderen in BadenWürttemberg die Kontrollfunktion übernommen dass die Vorgaben des Grundsatzpapiers Prävention eingehalten werden. Wir bestehen auf dem Vorliegen eines staatlich anerkannten Berufsabschluss und ein HP oder HPP zählt eindeutig eben nicht dazu, schon weil die Ausbildung keine Ausbildungsvorschrift beinhaltet.
Dass die AOKen mit den VHS ein eigenes Süppchen kochen, wäre der TK natürlich bekannt, aber um Wettbewerbsverzerrungen unter den Kassen bei der Prävention zu verhindern, würde die TK auch die VHS überprüfen. Und wehe wenn...

Mir bestätigt das Ganze mal wieder, dass es wohl doch besser ist, wirklich als freier Unternehmer / Freiberufler im Markt zu agieren, statt sich auch nur irgendwie auf die Machenschaften unseres merkwürdigen Gesundheitssystems einzulassen, wenn es nicht zwingend erforderlich ist.

Einen angenehmen Abend, eine gute Nacht
wünscht Clemens
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

also ich habe hier sehr interessiert mitgelesen, weil auch ich das Problem habe, dass ich keine "Grundqualifikation" habe. Das war auch mit ein Grund, warum ich nun in Hagen Bildungswissenschaften studiere. Erst hatte ich mir das selbst nicht so richtig zugetraut, aber mittlerweile hab ich "Blut geleckt"! :D
Nee, ehrlich, es bringt mir persönlich unheimlich viel und das sollte doch die Hauptsache sein, auch wenn meine Motivation erst eine andere war, nämlich die Anerkennung durch GKV und Jugendamt. Es ist schon sehr frustierend, wenn man in den gleichen Kursen und Fortbildungen sitzt wie Psychologen, Pädagogen usw., aber doch nicht anerkannt wird, nur weil diese blöde Schein fehlt.

Momentan gibt es bei mir auch ein schwebendes Verfahren ob die Krankenkasse einen Zuschuss für eine Lerntherapie zahlt. Ich bin gespannt. Die wollten allerdings keine meiner Qualifiationen sehen, sondern nur ein Schreiben in dem steht, was ich genau mit dem Kind mache. Ich bin auf jeden Fall total gespannt.

Psychologie hat mich in Hagen auch interessiert, aber die Statistik hat mich abgeschreckt. Nun bin ich ohne Abi ab dem Wintersemester regulär Studentin und die nette Beraterin hat mich dazu ermutigt, doch einfach mal dieses "schwierige" Modul zu belegen und es einfach mal auszuprobieren. Ich werde das jetzt einfach mal machen, schaden kann´s nicht und in meinem Studiengang brauch ich es eh. ;)

Aus Frust über die verpatze erste HPP-Prüfung letztes Frühjahr hab ich einfach mal schnell zwei Ausbildungen bis zur zweiten Prüfung im Herbst gemacht und das hat auch gut funktioniert. Ich habe beide mit gutem, bzw. sehr gutem Erfolg abgeschlossen. Man kann alles erreichen, wenn man für sein Ziel kämpft! :)

Liebe Grüße,

Conny
 
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