Hallo Studierende
...als HPP kannst du selbstverständlich auch Autogenes Training anbieten und die private Kasse, die HP-Leistungen einschließt oder Zusatzversicherungen erstatten den Kienten die Sitzung. Aber ein gesetzlich Versicherter kann diese Kosten nicht erstattet bekommen, wenn man nicht als Kursleiter anerkannt ist nach § 20 SGB V.
Hier nocheinmal kurz die Voraussetzungen die du erfüllen musst, um auch für gesetzlich Versicherte Kurse anbieten zu können:
Man braucht als erstes natürlich den Trainerschein für die jeweilige Methode und dann muss einer der folgenden Bedingungen gegeben sein:
"a)Für Maßnahmen zur multimodalen Stressbewältigung
Zur Durchführung von multimodalen Stressbewältigungstrainings kommen Fachkräfte aus dem Bereich der psychosozialen Gesundheit in Betracht, die über eine staatlich anerkannte Ausbildung verfügen, insbesondere als
- Psychologen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Pädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Lehrer mit 1. u. 2. Staatsexamen)
- Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Sozialwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Gesundheitswissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Ärzte
mit Zusatzqualifikation im Bereich Stressreduktion (Nachweis einer entsprechenden Trainingsleiterschulung in dem jeweiligen Verfahren).
b) Maßnahmen zur Entspannung
Entspannungsverfahren können über die unter a) genannten Berufsgruppen hinaus von Angehörigen mit insbesondere nachstehenden Qualifikationen durchgeführt werden:
- Sportwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister/Master, Bachelor)
- Sport- und Gymnastiklehrer (Abschlüsse: Staatl. anerk., Master, Bachelor)
- Physiotherapeuten
- Krankengymnasten
- Ergotherapeuten
- Erzieher
- Gesundheitspädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Heilpädagogen
mit Zusatzqualifikation im Bereich Entspannung (Nachweis einer entsprechenden Trainingsleiterqualifikation im jeweiligen Verfahren).
Also soul
, insofern hast du das schon richtig verstanden, als HPP, ohne eine der zusätzlichen "Grundausbildungen" kannst du keine erstattungsfähigen Kurse für gesetzlich Versicherte anbieten. Das heißt du kannst sie schon anbieten, aber erstattet bekommen dies nur Privatpatienten und Zusatzversicherte.