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Kostenerstattung durch Krankenkassen?

Hallo Petra,
also ich muss dazu sagen ich habe noch nie einen Antrag bei der Krankenkasse gestellt,weiß aber von einer befreundeten psychologischen Psychotherapeutin(ohne Kassenzulassung), dass das Verfahren, vor allem Punkt 2 deiner Liste außerordentlich aufwändig ist. Ich weiß, dass ihre Anträge mehrere getippte Seiten lang sind, sie nach einem psychopathologischen Befund nach ICD10 eoine Diagnose stellt und einen Behandlungsplan aufstellt, und ausführlich begründet, wie sie vorgehen wird und warum dies bei dem Klienten angezeigt ist.
Im Sinne des Klienten würde ich die Kostenübernahmegarantie abwarten, es sei denn der Klient möchte anfangen und zahlt im Zweifelsfall aus eigener Tasche. In dem Fall würde ich mir das schriftlich bestätigen lassen.

Ich wäre ehrlich interessiert von dir zu erfahren, ob deine Bemühungen von Erfolg gekrönt sind, vielleicht sollte ich mich daran auch einmal heranwagen...

Ich drücke dir die Daumen...
 
Hallo Petra,
ich bin gerade dabei einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen - aber an eine Privatkasse.
Da läuft das so, dass ich von der Kasse einen sehr umfangreichen Bogen bekommen habe zum ausfüllen. Ich habe erst mal telefonische Rücksprache gehalten und dabei wurden mir 5 probatorische Sitzungen zugesagt - im Anschluss an diese 5 Sitzungen (die noch nicht beendet sind derzeit) muss ich an die Kasse jenen Bogen einreichen, den ich bekommen habe, den Konsiliarbericht des Arztes, meine Erlaubnisurkunde und einen ausführlichen Bericht mit Diagnose, Therapieempfehlung und Psychopathologischem Befund und Prognose. Wenn das alles vorliegt, wird entschieden, ob die Therapie übernommen wird ---

Die andere Möglichkeit ist die, dass ein Patient eine private Zusatzversicherung hat, die HPP Leistungen übernimmt - dann muss man eine korrekte Rechnung stellen mit ICD-10 verschlüsselter Diagnose und den Abrechnungsziffern nach der HP Gebührenordnung und mit Deiner Steuer Nummer.

LG
Susanne
 
Hallo Susanne,

das finde ich aber schön, dass du diesen Beitrag geschrieben hast und auch, dass du einen Antrag stellst. Erzähl uns doch bitte, wie es weiter gegangen ist. Wie ist das denn eigentlich mit den Ziffern, wenn das Ganze über die Kasse geht, auch nach GebH? Oder nach GOÄ?? Meine Bekannte hat dann immer nach GOÄ abgerechnet und so um die 80€ für die Sitzung genommen, obwohl sie sonst niedrigere Sätze hat. Würde mich interessieren, wie du das machst, auch z.B. mit den probatorischen Sitzungen? Nach GebH?
 
Hallo Hlidegard, hallo Susanne,

danke für eure Antworten.
Das so ein Antrag auf Kostenübernahme ein schwieriges Verfahren ist, wußte ich. Ich hatte gehofft, dass es vielleicht doch einfacher gehen könnte...zumindest habe ich es so in der Beschreibung herausgelesen.
Die genaue Therapieplanung, Brfund, Prognose, genaue Vorgehensweise u.s.w. wird mich dann allerdings weiterhin von dem Antrag abhalten. Übrigens, wer bezahlt denn überhaupt die Zeit, die ich mit diesem Antrag verbringe?

Bis jetzt habe ich in meiner Praxis nur Selbstzahler. Selten habe ich eine Rechnung zur Weiterleitung an die PKV geschrieben. Deine Beschreibung zur Vorgehensweise dbzgl. Susanne ist genau treffend.

Ich muß sagen, ich schwanke in meiner Einstellung, was die Zusammenarbeit mit einer GKV betrifft, noch etwas.
Im Grunde genommen möchte ich mir meine Unabhängigkeit von diesem Krankenkassensystem bewahren. Wie oft kommt es vor, dass eine anfänglich erstellte Verdachtsdiagnose im Laufe einer Therapie überdacht werden muß und die entsprechende Vorgehensweise dann angepasst werden muß...

Als ich meine Arbeit begann, sagte eine kassenzugelassene Psychotherapeutin zu mir: Sei froh, so ersparst du dir eine Menge Stress und Schreiberei. Ich dachte zunächst :"Schade, so komme ich doch wenigstens eher an Klienten."
Mittlerweile habe ich guten Zulauf durch meine Kurse, Mundzumund und meine Homepage.

Euch einen guten Tag
Petra
 
Halli Hallo,
juhuuu:D der Antrag ging durch! Es wurden 20 Sitzungen bewilligt. Mein erster Antrag - und gleich akzeptiert worden! *stolzbin*

@Hildegard: ich hatte von der Krankenkasse einen Vordruck, den ich ausfüllen musste über die bisherigen erbrachten Leistungen - und da war die GebüH aufgeführt - ich musste halt die Ziffern einfügen...

LG
Susanne
 
Die andere Möglichkeit ist die, dass ein Patient eine private Zusatzversicherung hat, die HPP Leistungen übernimmt - dann muss man eine korrekte Rechnung stellen mit ICD-10 verschlüsselter Diagnose und den Abrechnungsziffern nach der HP Gebührenordnung und mit Deiner Steuer Nummer.
Hallo zusammen,
so ein Fall ist mir auch schon untergekommen, wobei sich in diesem Fall der Klient um die Abrechnung mit der Kasse kümmern muss. Allerdings sollte man daran denken, wie dass dann mit dem Finanzamt ist, denn dann bekäme ja das Finanzamt die Diagnose der Klienten zu Gesicht. Vermutlich ist es das Beste die eigentliche Rechnung und die Aufschlüsselung der Leistungen und Diagnose zu trennen (als Anhang). So mache ich das nun.
Liebe Grüße
Kai
 
Habe auch zwei Fragen zur Abrechnung beim Heilpraktiker.

!) Was genau bedeutet diese Gebührenspanne nach GebüH? In den Verträgen zu privaten Krankenversicherern lese ich häufig "... bis zu den Mindestsätzen der GebüH", das klingt, als ob da noch einiges vom Patienten selbst zu zahlen bleibt. Gibt es ein Beispiel aus ihrer Praxis?


Wieviel berechnen Sie für beispielsweise eine Erstanamnese und wieviel erhalten Sie durchschnittlich von der Krankenversicherung und wie hoch ist der Patientenanteil? 70 - 30? Da ist ja jeder Vertrag anders ...

2) Und: Wie ist das bei gesetzlich Versicherten, die an einem Integrierten Versorgungsmodell mit Klassischer Homöopathie teilnehmen? Wieviel Leistung bekommt da der Patient auf Kassenkosten?


Vielen Dank für die Expertenmeinung im Voraus!
 
Habe auch zwei Fragen zur Abrechnung beim Heilpraktiker.

!) Was genau bedeutet diese Gebührenspanne nach GebüH? In den Verträgen zu privaten Krankenversicherern lese ich häufig "... bis zu den Mindestsätzen der GebüH", das klingt, als ob da noch einiges vom Patienten selbst zu zahlen bleibt. Gibt es ein Beispiel aus ihrer Praxis?


Wieviel berechnen Sie für beispielsweise eine Erstanamnese und wieviel erhalten Sie durchschnittlich von der Krankenversicherung und wie hoch ist der Patientenanteil? 70 - 30? Da ist ja jeder Vertrag anders ...

2) Und: Wie ist das bei gesetzlich Versicherten, die an einem Integrierten Versorgungsmodell mit Klassischer Homöopathie teilnehmen? Wieviel Leistung bekommt da der Patient auf Kassenkosten?


Vielen Dank für die Expertenmeinung im Voraus!

Hallo Raik,

zu 2.) hier erhältst du nur bei einem Arzt der die Zusatzqualifikation Homöopathie hat eine Erstattung.

zu 1.) Den genauen Wortlaut muss man dem Vertrag entnehmen, der genannte hört sich nach unterem Rahmen GebüH an.
Wieviel der HP für seinen Aufwand berechnet, muss man beim HP seiner Wahl erfragen, das kann unterschiedlich sein.

LG Jürgen
 
Habe auch schon überlegt, ob ich eine private Zusatzversicherung abschließe, weil ich von Kollegen mit Beihilfe höre, welche Behandlungen sie erstattet bekommen, wo ich für eine Erstanamnese locker 150 Euro auf den Tisch legen muss, ohne zu wissen, ob eine Behandlung tatsächlich Erfolg hat. Da kommt schon Neid auf. Ich habe mich aber auf einschlägigen Seiten informiert und rausgefunden, dass die Chancen auf eine ambulante private (Zusatzversicherung private-krankenversicherung.de) sehr niedrig sind, wenn man bereits unter einer chronischen Krankheit leidet - oder es wird sehr teuer.

sind denn die Zusatzversicherungen, die man bei seiner Krankenkasse in Kooperation mit einer privaten KK bekommt, eigentlich gleichwertig mit den rein privaten ...? Bin bei der DAK und habe mal gehört, dass der chef dort wenig von Alternativmedizin hält und lieber die Ressourcen in die Behandlung empirisch nachprüfbarer Behandlungsmethoden investiert und dass daher diese Kasse Alternativmedizin suf besonders niedrigem Niveau erstattet.
 
Wer sagt denn, dass man durch ein Studium zu einem guten Psychologen/Psychiater wird? Ob man Menschen helfen oder auch heilen kann, hängt doch von ganz anderen Faktoren ab.

Bei der HP-Prüfung fallen ja - je nach Prüfungskommission - bis zu 90% der Prüflinge durch. Trotzdem bereitet einen die HP-Ausbildung ja nicht wirklich auf die spätere Arbeit vor. Fachtherapien ect. sind ja nicht Bestandteil der Prüfung, sondern eigentlich nur die Prüfung auf "Gefährdung für die Volksgesundheit". Wer wird also ein gute(r) HPP oder HP?

Derjenige, der ein fotografisches Gedächtnis hat, und daher die Prüfung problemlos nimmt, oder der/die sensible Behandlerer/in, die sich mit der eigenen Behandlungsmethode gut auskennt aber Prüfungsprobleme hat weil es mit der Merke etwas hapert? Ich bin in der Homöopathie-Fachausbildung. Alles was ich da lerne muss ich zur HP-Prüfung aber ganz ganz schnell vergessen.

Was geprüft werden müsste auf die persönliche Eignung als Heiler/HP. Doch wie soll man so was prüfen?

Lindi
 
Hallo, liebe HPPs,

ich habe die Thread-Mails hier mit Interesse gelesen, bin seit Dezember HPP und habe jetzt auch gleich eine Frage:

Wie ist das mit Gesprächspsychotherapie, wird die auch erstattet? Oder muss ich jetzt erst eine Ausbildung in VT machen?
Ich beginne nämlich demnächste eine Ausbildung zur integrativen Familienberaterin und hatte nicht vor, VT zu machen.

Ich habe einen Klienten, mit dem ich ausschließlcih Gesprächstherapie mache, der hat aber jetzt eine Versicherung bei der Gothaer, die dann ab Sommer greift...

Kann mir jemand raten, was in diesem Fall zu tun ist?

herzliche Grüße
Karin Wylicil
 
Hallo Karin,

in diesem Fall muss der Patient klären ob mit seinem Vertrag eine Leistungszusage für die komplette GeBüH gegeben ist und ob nicht (leider machen das viele PKVen) explizit die Psychotherapie nur bei erstattet werden wenn der Erbringer der Leistung Arzt mit Zusatzbezeichnung oder psychologischer Psychotherapeut ist.

P.S. wenn du schon eine Praxis hast: sende deine Erlaubniserteilung an admin Jochen, denn es gibt für Therapeuten hier im Forum noch einen speziellen, geschlossenen Bereich (kostenfrei) zwecks internem Austausch.
 
Liebe HPPs, Liebe Silke,
danke für die Tipps, ich werde mich an Jochen wenden.

Ich habe im Grunde genommen nicht die Absicht, meine Praxis auf die GKV zu stützen, aber es kommen leider immer mehr PatientInnen, die bis zu 8 Psychotherapeuiten kontaktiert und keinen Platz bekommen haben. Das Versorgungssystm ist hier wirklich eine Schande. Ich mag natürlich diese Patienten ungern weiterschicken. Der Leidendruck ist teilweise sehr groß und diese Suchaktionen erfordern so viel Kraftaufwand für diese Leute, ich ärgere mich!
Gerade habe ich eine Patientin, die 3 Stunden Gesprächspsychotherapie von der Kasse bei mir ersetzt bekommt, wenn sie - Obacht - all ihre Vorsorgeuntersuchungen im Kassen-Checkheft absolviert hat. Was ist das wieder für ein willkürlicher Deal?
Ich suche da gerade nach Möglichkeiten, wenigesten ab und zu jemanden aus der gesetzlichen KK zu übernehmen...
Falls Erfahrung besteht - bitte nur her damit
herzlich, Karin
 
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