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- Psychotherapie, Hypnotherapie,Systemische Paartherapie, Therapeutisches Sandspiel, KELK-Therapie, Entspannungstraining
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- HPP
Hallo an alle, die schon länger dabei sind und vielleicht schon Erfahrungen mit dem Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen gemacht haben. Ich hatte heute am dritten Tag meiner Selbstständigkeit als HPP die erste Klientin, die eine Psychotherapie bei mir machen möchte. Sie kam mit einem Konsiliarbericht einer praktischen Ärztin, die zugelassene Psychotherapeutin ist, in die Praxis gestiefelt und wollte unbedingt sofort anfangen mit der Therapie, weil akuter Behandlungsbedarf bestehen würde. Damit hatte sie meiner Meinung nach Recht, es war soviel, dass wir direkt eine Doppelstunde gemacht haben. Nun habe ich vor der Sitzung mit ihr einen Behandlungsvertrag geschlossen, der mir meinen festen Honorarsatz zusichert unabhängig von der Rückerstattung der Kassen, ob gesetzlich oder privat. Was kann ich denn als HP tun, damit die Versuche die Leistung erstattet zu bekommen, auch von Erfolg gekrönt sind. Ich hab vorsichtshalber schon mal ganz korrekt psychopathologischen Befund erhoben, eine ausführliche Anamnese gemacht und die Diagnosen nach ICD 10 verschlüsselt. Die Patientin versucht jetzt selbst mit ihrer Kasse zu klären wie das Procedere ist und ob sie mit Überweisung der Ärztin zu mir kommen könne. Ich bin gespannt was habt ihr für Erfahrungen gemacht mit fem Erstattungsverfahren?