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Informationen zu mündlichen Prüfungsprotokollen

darf ich fragen wo du geprüft wurdest . ich habe das ganze netz durchforstet nach 30 verboten , aber mehr als 20 habe ich nicht gefunden
schade

Ich hatte meine Prüfung in Würzburg, die 30 Behandlungsverbote müssten sich irgendwie aus dem IfSchG ergeben. War hier wohl auch schon mal Thema. Danach bin ich aber nicht gefragt worden.
Sondern:
Gefragt wurde ich nach den 24 Verboten, die sich aus dem HPG (IfSchG wurde ausdrücklich ausgeklammert) ergeben würden, mehr als über die Hälfte konnte ich aus dem Kopf nicht aufsagen.

Liebe Grüße

Passione
 
Hallo
würde nur gerne wissen, so rein interessenhalber wie diese beiden Punkte zu verstehen sind
So weit ich weiß arbeiten doch manche Ärzte mit HPs oder HPPs zusammen. Mit den privaten KK könnt ihr doch abrechnen oder?

19. Zusammenarbeit zwischen Ärzten und HP´s
20. Abrechnung mit Krankenkassen

LG Silvia
 
Hallo Silvie,

eine Zusammenarbeit (gleiche Patientenkartei etc. wie in einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis) scheint nicht zulässig wegen der Verwechslungsgefahr hinsichtlch Qualifikationen (vgl. dazu das etwas längliche Schreiben in diesen Link - das Interessante kommt am Schluß). Selbstverständlich kannst Du den Patienten bitten, dass er seine Unterlagen von seinem Arzt besorgt bzw. dass Du Dich mit dem Arzt unterhalten darfst (dazu muss er den Arzt von der Schweigepflicht entbinden). Auf diesem Niveau ist also eine gewisse Zusammenarbeit möglich - aber selbst da macht nicht jeder Arzt mit.

Bzgl. Abrechnung mir der KK gibt es für Heilpraktiker nur dann Möglichkeiten, wenn der Klient eine private (Zusatz-)Versicherung besitzt.

Liebe Grüße
Kai
 
Hallo, nochmal ich,

weiss Jemand, was es mit den
30 Behandlungsverboten
für den HP. an sich hat?
Stehe wahrscheinlich wieder mal auf dem Schlauch und bin hier im Forum über die Aussage "gestolpert". Was ist hier genau gemeint?

Liebe Grüße und ich hoffe, ich nerve nicht zuviel...

Passione

Hallo Passione,

findest du die Aussage wieder? Vielleicht ergibt sich was aus dem Zusammenhang....
Ansonsten kann man natürlich sämtliche Krankheiten und Erreger aus §6 und §7 IFSG zzgl. der sexuell übertragbaren Krankheiten einzeln aufzählen - aber das sind weit mehr als 30.... :eek:
 
Hallo,

ich hab´s anhand des Gesetzes nochmal nachbearbeitet, für die, die noch zur Prüfung gehen und ggf. Vorbereitung brauchen:
Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung – Verbote für den HP

1. § 1(1) HPG Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis
2. Verbot der Heilkunde im Umherziehen
3. IfSchG
4. Schweigepflicht
5. Herstellung und Abgabe Arzneimittel
6. Tätigkeiten gem. Embryonenschutzgesetz
7. Verbot Arzneimittelbevorratung
8. Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel
9. Betäubungsmittelgesetz - Abgabe von Betäubungsmitteln
10. Tätigkeiten gem. Zahnheilkunde
11. Tätigkeiten gem. Hebammengesetz
12. Blutproben und körperl. Untersuchung bei strafbaren Handlungen
13. Tätigkeiten lt. Röntgenverordnung
14. Tätigkeiten lt. Leichen- und Bestattungswesen
15. Werbung für Arzneimittel und Abgabe von Heilsversprechen
17. Kastrationsgesetz
18. Zeugnisverweigerungsrecht aus berufl. Gründen lt. § 53
19. Zusammenarbeit zwischen Ärzten und HP´s
20. Abrechnung mit Krankenkassen
21. Haftpflicht
22. Eichbestimmungen/Medizingeräteverordnung
23. Inverkehrbringen von Medizinprodukten
24. Praxiseröffnung ohne Mitteilung ans Gesundheitsamt


Hoffe, jetzt ist es jedem klar. Wollten wirklich jeden dieser Punkte wissen. Ich habe das Gesetz selbst zwar x-mal gelesen, aber dass das so explizit kommt, habe ich nichtmal im Traum vermutet. Für´s nächste mal bin ich gerüstet...

Liebe Grüße

Passione

Hier muss man allerdings zwischen Rechten, Pflichten und Verboten differenzieren!
Die Rot-markierten Punkte würde ich eher zu Rechten und Pflichten zählen.

Ich habe auch mal eine Aufstellung aller Verbote zusammengestellt; hab sie auch schon gepostet, hänge sie hier nochmal an.

Verbote HP - Stichpunkte (alphabetisch)

Arzneimittelverkauf
Amtliche Atteste

Behandlungsverbot
Betäubungsmittel
Berufsbezeichnung

Erlaubnis, ohne

Fortpflanzungsmedizin
Fernbehandlung
Ferndiagnose

Geburtshilfe
Gentechnik
Gemeinschaftspraxis

Heilungsversprechen

Impfung

Kastration
Krankenkassen

Leichenschau

Röntgen

Schwangerschaftsabbruch
Straftaten, bei

Transplantation
Totenschein, Totenpass

Umherziehen

Verschreibungspflichtige Medikamente

Werbung
Wucher

Zahnheilkunde

mit den entsprechenden Gesetzen:


1. Behandlungsverbot – IFSG §§ 6,7,34,24 – Krankheiten, Personen, Erreger
2. Zahnheilkunde - Zahnheilkundegesetz §1 u. indirekt HPG §6
3. Geburtshilfe – HebG §§ 1,4
4. Schwangerschaftsabbruch – StGB § 218
5. Kastration – Kastrationsgesetz § 2
6. Transplantation – Transplantationsgesetz
7. Fortpflanzungsmedizin – Embryonenschutzgesetz
8. Gentechnik – Gentechnikgesetz
9. Arzneimittelverkauf – AMG § 43
10. Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente § 6 VO und Sorgfaltspflicht
AUSNAHME: Homöopathische Potenzen unter D4 - § 5 VO
11. Verordnung von Betäubungsmitteln – BtMG § 13
AUSNAHME: Schlafmohn (Papaver Somniferum) ab D4
Mohnsaft (Opium) ab D6
12. Röntgen – Röntgen-VO §23 seit 1988
13. Heilkunde im Umherziehen
14. Heilkunde ohne Erlaubnis
15. Fernbehandlung, Heilungsversprechen, Ferndiagnose, Tombola, Gutscheine, Werbegeschenke, vorher/nachher Darstellungen, Bilder: Arbeit und Arbeitskleidung – Heimittelwerbegesetz (HWG) §§ 3,6,9,11,13
16. Uneingeschränkte Werbung – HWG, UWG (unlauterer Wettbewerb), BOH (Berufsordnung HP)
17. Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ – PsychThG §2
18. Untersuchungen und Blutentnahmen im Zusammenhang mit Straftaten
19. Ausstellung amtlicher Atteste und Bescheinigungen, Verordnung von Kuren und Reha-Maßnahmen sowie Rechnungsstellung ggü. ges. Krankenkassen
20. Leichenschau, Totenpass, Totenschein – 3. DVO § 73
21. Gemeinschaftspraxis Arzt/HP – BOÄ (Berufsordnung für Ärzte)
22. Wucher : max. 20facher GebüH-Satz – StGB § 291
23. Impfung – AMG § 43

und wer mag - als Reim :D


Arzneimittelverkauf ist dem Heilpraktiker verboten
Und amtliche Atteste werden nur vom Arzt dir geboten.

Es gilt Behandlungsverbot der Krankheiten laut IFSG
Denn selbst mit Betäubungsmitteln tun diese noch weh
Bei der Berufsbezeichnung achte darauf; was steht auf dem Schild?
Nur „Heilpraktiker“ ist erlaubt, alles andre nicht gilt!

Die Prüfung mag dir vorkommen wie ein Quiz,
jedoch ist sie notwendig, du brauchst die Erlaubnis!

Fortpflanzungsmedizin ICH sicher NICHT nutz´
Denn das verbietet mir das Gesetz über Embryonenschutz.
Diagnose und Behandlung aus der Ferne,
hat nicht nur der Amtsarzt GAR NICHT gerne.

Die Geburtshilfe nur im Notfall –das ist klar!
Gentechnik ist gar nichts für uns – wie wahr, wie wahr!
Mit Ärzten zusammenarbeiten wär nett,
doch ne gemeinsame Praxis – kannste vergessen; komplett!!

Du kannst behandeln was dir ist erlaubt,
aber Heilung versprechen – sag´ bitte nicht laut!

Impfung als Prophylaxe ist sicher ganz gut
Dennoch: DU darfst das nicht! – Sei auf der Hut!

Nur der Arzt darf kastrieren, egal welche Klasse
Wir dürfen nichtmal abrechnen mit der Krankenkasse

Ist einer gestorben sind wir ganz schlau,
wir rufen den Arzt für die Leichenschau
Totenpass und Totenschein überlassen wir IHM
Sonst wär unsre schöne Ausbildung hin.
(Anm. hier habe ich mich ausnahmsweise nicht an die alphabetische
Reihenfolge gehalten; passte gerade so schön zusammen ;))

Zur Röntgenverordnug kann ich nur sagen:
Auch hier müssen wir einen Facharzt fragen.

Eine Schwangerschaft, die so nicht geplant,
beenden wir NICHT – das habt ihr geahnt!
Bei Straftaten nehmen wir uns kein Blut,
die Untersuchung macht der Arzt, dann wird alles gut.

Ein Organ transplantieren ist sicher sehr schwer,
drum halte dich fern – das rate ich sehr!

Miet` dir einen Raum und melde ihn an,
Umherzieh´n geht gar nicht, dann bist du dran!

Medis auf Rezept! So ist es gedacht
Das wissen wir längst – wär ja gelacht!

Es ist ok wenn in den Gelben Seiten dein Eintrag steht,
doch Uneingeschränkte Werbung: Das nicht mehr geht!
Die GebüH – uns allen bekannt
Doch mehr als 20fach wird Wucher genannt.

Zuletzt das „Z“ – und das merk dir gut:
Zahnheilkunde als HP schürt des Amtsarzt´s Wut

Viel Spass :D
 
Super, genau das brauch ich grad für die Prüfungsvorbereitung!
Herzlichen Dank für die Mühe!!
LG Steffi
 
Hallo Leute,
ich möchte demnächst meine Ausbildung als HP machen.Da ich aber Berufstätig bin möchte ich es als Fernstudium von zu Hause aus machen.Ich hoffe ihr könnt mir einige Tipps geben,wie das alles so läuft.Wäre Euch sehr dankbar dafür.Habe bei einigen Schulen Infomaterial angefordert.
Kanns aber nicht abwarten bis die Unterlagen ankommen:)Freue mich schon richtig darauf.

Viele liebe Grüße
fisun
 
Hallo Ulli,

vielen Dank für Deine Antwort,
seit dem 1.Juni bin ich fleißig am lernen.Die Fragen die mich beschäftigten sind eigentlich soweit geklärt.Mache jetzt meine Ausbildung in der Kreavi u. Wissen Heilpraktikerschule.Sind super nette Leute dort.
Ich hoffe dass ich meine Prüfungen auch bestehe.:confused:
Liebe Grüsse
Fisun
 
Hallo Ulli,
lieben Dank der Nachfrage,habe soweit alles geklärt und bin seit zwei Tageb fleißig am lernen.Habe mir auch schon meine "Bibel";) Naturheilpraxis Heute geholt.Würde aber gerne weitere Lehrbücher kaufen.Vielleicht kannst Du mir ja noch einige empfehlen.Das wäre super toll von Dir.:)

Liebe Grüsse
Fisun
 
Ich möchte auf diesem Wege den frisch gebackenen HP´s echt gratulieren. Mir fällt bei uns in der zeitung und auch bei diesem thread auf, daß viele HP´s in ihre Anzeige schreiben "staatlich geprüft". Das ist verboten, denn es handelt sich nicht um eine staatliche Zulassung. Wir sind nur ÜBERPRÜFT und nicht staatlich zugelassen. Ein Kollege von mir ist deshalb schon gemahnt worden.
 
@Ortrud,

ja siehste Ortrud und ich habe eine schriftliche Anweisung des Finanzamtes bekommen, dass ich meine "staatliche" Erlaubnis vorlegen soll:D

So sind die Deutschen, vor lauter Bürokratismus und Gesetzen und Anordnungen blickt kein Sch....mehr durch.:mad:
 
Guter Witz............................................ohne Worte..........................


LG, die Vennhexe

"Deine Vorstellungskraft entscheidet über Deine Möglichkeiten."
(Vennhexe)
 
mündliche Prüfung §7 IfSG

Hallo,
so - Endspurt....
Sagt doch mal: lernt ihr nun den §7 komplett auswendig? Und zu jedem Erreger könnt ihr auch noch die Erkrankung runterbeten?
Da bräuchte ich wohl Jahre.....
Wie macht ihr das mit den Gesetzestexten?
Freu mich auf Antwort, der Countdown läuft.....
Petra
 
also, du solltest schon wissen, was dir als hp nicht gestattet ist, d.h. die gesetze sind schon wichtig, vor allen dingen solltest du dich im ifsg auskennen. da wäre der § 24, der §6,7, 34 und die sexuell übertragbaren krankheiten beinhaltet.
§ 6 ist besonders wichtig, da wir bei diesen krankheiten auch als heilpraktiker eine meldepflicht haben. die sollte man schon kennen. (ob du nun die erreger alle wissen mußt zur mündlichen hängt vielleicht vom gesundheitsamt ab. da habe ich keine erfahrung )und dann kommt es noch auf das bundesland an, wo du prüfung machst, denn in manchen bundesländern sind noch meldepflichtige krankheiten in § 6 die in anderen nicht enthalten sind.(war in stralsund so) meine prüfung liegt schon 1 jahr zurück, aber das sitzt irgendwie bis heute. das wurde uns in der hp-schule so eingebleut, daß ich das heute noch im tiefschlaf runterleiern kann....und in stralsund, wo ich prüfung hatte, wollten die als 1. mal so ziemlich alle wichtigen gesetze von mir wissen, alles, was ich nicht darf!
 
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