- Ort
- Neckarsulm
Hallo,
da ich aus verschiedenen Gründen, meine recht großzügige Praxis leider viel zu wenig nutze, bin ich am überlegen, meine Räumlichkeiten, Geräte und Bücher mit KollegInnen in Form von Praxis-Sharing zu teilen.
Ich denke mir das so, dass also KollegInen quasi den Raum bzw. die Räume jeweils "buchen" können nach Wunsch und dafür dann eben jeweils die Zeit bezahlen, die sie eben gebraucht haben. Vielleicht mit einer Mindestmiete bzw. Mindestnutzunsgdauer, damit es nicht zu viel Durcheinander gibt. Die aber dann jeweils bei Bedarf auch erhöht werden könnte. Wer möchte könnte sich aber auch z.B. zwei fixe Tage reservieren oder so. Jeweils nach Absprache eben.
Das Ganze inkl. Benutzung von Wartezimmer und aller vorhandenen Geräte und Utensilien.
Von den Räumlichkeiten her, denke ich, dass das genug Kapazität für 2 oder 3 KollegInnen hergibt, da ich in nächster Zeit wohl aus privaten Gründen vermutlich deutlich weniger Termine anbieten kann und diese vermutlich eher abends oder Samstags.
Weiß jemand, wie sowas rechtlich aussehen kann?
Ich denke Haftplichtversicherung etc. muss natürlich jeder für sich selbst machen, als ob es die eigene Praxis wäre.
Aber wie geht das vertraglich?
Ein normaler Mietvertrag greift hier ja nicht wirklich, kann man das irgendwie vertraglich regeln?
Hat denn vielleicht jemand Erfahrung mit diesem Thema?
Gruß
Katharina
da ich aus verschiedenen Gründen, meine recht großzügige Praxis leider viel zu wenig nutze, bin ich am überlegen, meine Räumlichkeiten, Geräte und Bücher mit KollegInnen in Form von Praxis-Sharing zu teilen.
Ich denke mir das so, dass also KollegInen quasi den Raum bzw. die Räume jeweils "buchen" können nach Wunsch und dafür dann eben jeweils die Zeit bezahlen, die sie eben gebraucht haben. Vielleicht mit einer Mindestmiete bzw. Mindestnutzunsgdauer, damit es nicht zu viel Durcheinander gibt. Die aber dann jeweils bei Bedarf auch erhöht werden könnte. Wer möchte könnte sich aber auch z.B. zwei fixe Tage reservieren oder so. Jeweils nach Absprache eben.
Das Ganze inkl. Benutzung von Wartezimmer und aller vorhandenen Geräte und Utensilien.
Von den Räumlichkeiten her, denke ich, dass das genug Kapazität für 2 oder 3 KollegInnen hergibt, da ich in nächster Zeit wohl aus privaten Gründen vermutlich deutlich weniger Termine anbieten kann und diese vermutlich eher abends oder Samstags.
Weiß jemand, wie sowas rechtlich aussehen kann?
Ich denke Haftplichtversicherung etc. muss natürlich jeder für sich selbst machen, als ob es die eigene Praxis wäre.
Aber wie geht das vertraglich?
Ein normaler Mietvertrag greift hier ja nicht wirklich, kann man das irgendwie vertraglich regeln?
Hat denn vielleicht jemand Erfahrung mit diesem Thema?
Gruß
Katharina