- Ort
- Grünberg
- Therapien
- Hypnose, Traumatherapie (u.a. EMDR), KVT, systemische Verfahren, Sexualtherapie
- Status
- HPP
Was da sinnvoll wäre lässt sich so doch gar nicht sagen. Das kommt eben genau auf Deine individuelle Situation an.
Wenn Du ausreichend über alle rechtlichen Belange informiert bist, ergeben sich Fragen/Notwendigkeiten der Regelungen von ganz alleine.
Gegebenenfalls wäre es sinnvoll, hierfür einen Berater hinzuzuziehen, der mit Dir vor Ort alles Wesentliche bespricht.
Und ja, es gibt einige Unterschiede zwischen den verschiedenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Das hat mit der Art des Mietvertrages zunächst einmal überhaupt nichts zu tun.
„Praxis-Gemeinschaft“ bezeichnet zwei oder mehrere Praxen, die gemeinschaftlich sich Räumlichkeiten teilen bzw. diese miteinander nutzen. Die Praxen selber sind hierbei wirtschaftlich unabhängig. Die jeweiligen Praxen ergänzen sich untereinander bzw. entlasten sich auch entsprechend. Die Schweigepflicht sollte hierbei auch entsprechend so geregelt sein, dass alle Mitarbeiter dieser Gemeinschaft Zugriff auf Daten haben dürfen.
„Gemeinschaftspraxis“ bezeichnet den organisatorischen und wirtschaftlichen Verbund von zwei oder mehr Praxisinhabern. Der Auftritt nach innen und außen geschieht wie eine einzige Praxis. In den meisten Fällen sind die Praxisinhaber gleichberechtigte Teilhaber einer entsprechenden Partnerschaftsgesellschaft.
„Organisations-Gemeinschaft“ bezeichnet die unabhängigste Form der Zusammenarbeit. Nach innen und nach außen haben diese Praxen wirtschaftlich nichts miteinander zu tun. Sie nutzen lediglich einen Teil der Räumlichkeiten, wie beispielsweise Toiletten, Wartebereiche etc., gemeinsam. Es gibt keine Ergänzungen bzw. Entlastungen untereinander für die Patienten.
In Deinem Fall hört sich das für mich so an, als wäre das eine Art Organisations-Gemeinschaft.
Wenn Du ausreichend über alle rechtlichen Belange informiert bist, ergeben sich Fragen/Notwendigkeiten der Regelungen von ganz alleine.
Gegebenenfalls wäre es sinnvoll, hierfür einen Berater hinzuzuziehen, der mit Dir vor Ort alles Wesentliche bespricht.
Und ja, es gibt einige Unterschiede zwischen den verschiedenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Das hat mit der Art des Mietvertrages zunächst einmal überhaupt nichts zu tun.
„Praxis-Gemeinschaft“ bezeichnet zwei oder mehrere Praxen, die gemeinschaftlich sich Räumlichkeiten teilen bzw. diese miteinander nutzen. Die Praxen selber sind hierbei wirtschaftlich unabhängig. Die jeweiligen Praxen ergänzen sich untereinander bzw. entlasten sich auch entsprechend. Die Schweigepflicht sollte hierbei auch entsprechend so geregelt sein, dass alle Mitarbeiter dieser Gemeinschaft Zugriff auf Daten haben dürfen.
„Gemeinschaftspraxis“ bezeichnet den organisatorischen und wirtschaftlichen Verbund von zwei oder mehr Praxisinhabern. Der Auftritt nach innen und außen geschieht wie eine einzige Praxis. In den meisten Fällen sind die Praxisinhaber gleichberechtigte Teilhaber einer entsprechenden Partnerschaftsgesellschaft.
„Organisations-Gemeinschaft“ bezeichnet die unabhängigste Form der Zusammenarbeit. Nach innen und nach außen haben diese Praxen wirtschaftlich nichts miteinander zu tun. Sie nutzen lediglich einen Teil der Räumlichkeiten, wie beispielsweise Toiletten, Wartebereiche etc., gemeinsam. Es gibt keine Ergänzungen bzw. Entlastungen untereinander für die Patienten.
In Deinem Fall hört sich das für mich so an, als wäre das eine Art Organisations-Gemeinschaft.