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Hat jemand Erfahrung mit Praxis-Sharing bzw. Gemeinschaftspraxis?

Also im Grunde genommen bin ich etwas ratlos.

Ich möchte ein Raum mieten in der privat Praxis. Wir sind beide überein gekommen, dass wir ein geschäftliches Verhältnis erstellen.

Sie möchte ein Vertrag über freie Mitarbeit mit mir machen (was lt. Ihrem Gewerbe Mietvertrag erlaubt ist) der extrem nach "selbstständig" formuliert ist.
Sie hat etwas bedenken einen Untermietvertrag zu machen, da sie um Mieterhöhung fürchtet (die übrigens wohl auch bei Bekanntgabe einer freien Mitarbeit eintreten kann => siehe Henry weiter oben, freie Gestaltung)

Ich möchte aber ein Untermietvertrag, würde hier auch erfassen, dass ich mich an Mieterhöhung (ggf auch über 2 Jahre, bis sie in Rente geht) beteilige, um ihr Sicherheit zu geben.

Beim FM Vertrag stand Scheinselbständigkeit im Raum - aber eher auch nicht, da es ja vielmehr ne tatsächliche Selbständigkeit abbilden soll. Problem: Laut Justitiarin meines Berufsverbandes (die bis Anfang nächsten Jahres in Urlaub ist) doll wohl bewusst der Vermieter außen vor gelassen werden, wovon sie dringend abrät.

Fakt: Habe bisher kein Einblick in ihren Mietvertrag. Sie hat Angst beim Vermieter anzufragen, weil dann wohl sicher ne Mieterhöhung kommt, denkt sie. Und: der Vermieter hat dann sein Auge drauf.

Die Lage ist verzwickt. Ich weiß echt nicht weiter... :(:(:(

Traut sich jemand ran? :unsure:
 
Was bedeutet denn freie Mitarbeit? Dass Du als freier Mitarbeiter in ihrer Praxis tätig ist?
Wenn Du dann nicht sozialversicherungspflichtig angestellt bist, ist es definitiv Scheinselbstständigkeit. Du hast nach diesen Kriterien nur einen Auftraggeber und somit fallen definitiv Sozialabgaben an. Zudem wärest Du in Deinem Handeln nicht mehr frei.

So attraktiv Dir die Möglichkeit in diesen Räumen zu arbeiten vordergründig erscheint, so groß scheinen mir die Probleme zu sein, die aus dieser halbseidenen Vereinbarung erwachsen können.

Versuche klare Verhältnisse zu schaffen. D. h. mit Untermietvertrag, sodass Du auch als selbstständiger Heilpraktiker entsprechende Rechte geltend machen kannst. Es geht schließlich um die Existenz, die Du Dir aufbaust. Und um die Investitionen, die Du tätigen musst, um Deinen Praxisraum den Vorgaben des Gesundheitsamtes gemäß (Hygiene etc.) zu gestalten.

Ich meine, Du solltest Dich vielleicht besser mal nach etwas anderem umschauen.

Zur Frage des Praxisschildes: zum einen musst Du natürlich den Praxissitz beim zuständigen Gesundheitsamt anmelden und meines Wissens legen manche Gesundheitsämter Wert darauf, dass die Praxen dann auch als solche erkennbar sind; zum anderen muss die Praxis – etlichen Gerichtsurteilen zur Folge – nach außen auch erkennbar am Markt auftreten. Andernfalls kann es sein, dass Krankenversicherungen die Erstattungen Deiner Rechnungen berechtigterweise ablehnen. D. h., ein Praxisschild muss auf jeden Fall draußen hängen.
 
Freie Mitarbeit bedeutet, dass ich lt. Vertrag quasi selbständig dort arbeite und wirtschaftlich und rechtlich getrennt von ihr arbeite, meine Arbeitsweise und - Zeit selbst einteile.
Im Grunde genommen eine Selbständigkeit, die formal als FM Vertrag läuft, weil dieses in ihrem gewerblichen Mietvertrag gestattet ist - Untermiete (die ich anstrebe) gibt es noch keine info dazu, Einsicht in Mietvertrag steht noch aus.

Auch steht drin, dass ich mich selbst zu versichern habe etc. Keine Weisungen, keine Verbindlichkeiten.

Der Raum ist nach Anfrage beim hiesigen Gesundheitsamt gut, das ist geklärt.

Anbringung eines Praxis Schildes ist im Vertrag genehmigt.

Sie meinte, ihr wäre lieb einen FM Vertrag zu machen, das hätte sie schon 4 Jahre "ohne Probleme" mit ner anderen Osteopathin so gehabt.
Aber bevor es zwischen uns nicht zustande kommt, wäre sie auch bereit ein Untermiete Vertrag zu machen.

Ich weiß nicht, wie ich da vorgehen soll. Es ist ja Bereitschaft da, nur hat sie Angst um mieterhöhung und hat noch nie ne Untermiete gemacht...

Edit: ich habe vor das in Nebentätigkeit zu machen, ich bin noch 30h als Physiotherapeut wo anders angestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass etwas „ohne Probleme“ einige Jahre gut geht, bedeutet nicht, dass es rechtlich einwandfrei ist.

Die Tätigkeit eines freien Mitarbeiters ist immer eine Tätigkeit für das betreffende Unternehmen. Hat der freie Mitarbeiter mehrere Auftraggeber, läuft er nicht in die Falle der Scheinselbstständigkeit. Das ist beispielsweise bei sogenannten Freelancern der Fall, die nach Bedarf mal für das eine oder das andere Unternehmen als selbstständige Auftragnehmer tätig sind.

In Deinem Fall bist Du nach dieser Definition der Physiotherapeutin unterstellt und arbeitest für deren Unternehmen. Bleibt dies das einzige Unternehmen, für das Du arbeitest, bist Du scheinselbstständig.
Schreibst Du selbst Quittungen und Rechnungen für Deine Patienten, bist Du kein freier Mitarbeiter.
Das bedeutet, dass Du dann faktisch gegen den Vertrag des freien Mitarbeiters verstößt.
Ist dies im Vertrag anders gestaltet, bist Du entsprechend kein freier Mitarbeiter – sondern im Prinzip gar nichts und letztlich nur in den Räumen geduldet. Du hast also überhaupt keine Rechte. Wenn Dich die Physiotherapeutin dann morgen rauskickt, hast Du keine rechtlichen Grundlagen auf Deiner Seite.

Du siehst, da beißt sich die Katze in den Schwanz. Du kannst nicht eine solche Definition im Vertrag für Dich in Anspruch nehmen und anders handeln.
 
Ich plane als HP einen Raum in ner privat Praxis für Physiotherapie und Shiatsu
also keine Kassenzulassung - das ist schonmal gut.
Darf de Vermieter die Miete deswegen erhöhen?
Wenn der Zweck (Physiotherapie) im Mietvertrag bisher eindeutig festgelegt ist, dann muss eine Änderung des Mietvertrages vorgenommen werden;
Hier würde ich erstmal den Mietvertrag schecken: was steht dort drin. Eine Shiatsu-Praxis ist eine naturheilkundliche Praxis und fällt nicht unter Physiotherapie.
Stehen überhaupt die Therapieverfahren in dem Mietvertrag?

Freie Mitarbeit würde ich nicht machen.
Du machst Dich selbstständig.
Ihr habt eine Praxisgemeinschaft.
Fakt: Habe bisher kein Einblick in ihren Mietvertrag. Sie hat Angst beim Vermieter anzufragen, weil dann wohl sicher ne Mieterhöhung kommt, denkt sie.
Sie hat doch sicher ein Exemplar des Mietvertrages in ihren Akten?!

Ich finde hier sind so viele Annahmen spekulativ... Du kannst viel hirnschmalzen - aber das bringt nix (sorry)
Mietvertrag raus, Fakten auf den Tisch, gezielt gucken: was ist möglich und was nicht.

Ich habe das 3. mal einen Raum zur Untermiete und bei allen gewerblichen Mietverträgen meiner bisherigen Vermieter war Untervermietung erlaubt. Guckt in das Ding rein!
 
Vielen vielen Dank für die tollen Tipps und Ratschläge erstmal! Ich bin sehr dankbar!

Tigs, kannst du mir da ggf ein Muster zukommen lassen? Das wäre lieb!

Letztendlich muss ich mir den Mietvertrag vorlegen lassen. Gäbe es nen drifigen Grund, mir die Einsicht zu verweigern?

Wirklich, danke für die tolle Unterstützung!
 
Anspruch darauf, dass Du Einsicht in den Mietvertrag bekommst, hast Du nicht. Es ist ja kein Vertrag, an dem Du selbst beteiligt bist.

Wenn die Physiotherapeutin Interesse daran hat, dass Du als Untermieter in die Praxis kommst, soll sie das doch selbst prüfen und mit dem Vermieter klären.

Wenn das Mietverhältnis zwischen der Physiotherapeutin und dem Vermieter so angespannt ist, dass sie wwgen einer möglichen Mieterhöhung sogar Angst vor einer Anfrage bei ihm hat, solltest Du Dir das wirklich überlegen, dort einzusteigen. Denn Du bist ja mittelbar dann auch mit im Boot. Wenn ich das richtig herausgelesen habe, will die Physiotherapeutin nur noch zwei Jahre die Praxis betreiben. Danach wärest Du möglicherweise der Hauptmieter? Oder ganz raus?
 
Tigs, kannst du mir da ggf ein Muster zukommen lassen?
Ein "Muster" gibt es nicht, denn es sind individuelle Vereinbarungen. Mein 2. untergemieteter Raum hatte einen Untermietvertrag, der ein Vordruck war. Da könnte ich nach schauen. Jetzt haben wir einen Praxisgemeinschaftsvertrag erstellt - frei nach unseren Bedürfnissen der Praxisgemeinschaft.
 
Was mir auch auffällt: wer so unklar ist, wie es Deine potentielle Vermieterin zu sein scheint, so denke ich, dass sich das auf viele andere Bereiche auch auswirkt
(nicht dass es bei mir im Leben keine Unsicherheiten gibt - aber es ist immer eine Frage wie jmd. damit umgeht!)
Wenn ich mein Leben und meine Beziehungen reflektiere, so komme ich zu dem Ergebnis, dass sich die "Themen" und "Vorgehensweisen" schon zu Beginn gezeigt haben, ich diese nur erstmal nicht für so "wichtig" genommen habe.
Frage Dich:
- Wo willst Du mit Deiner Praxis hin?
- Wo willst Du in 2/5/10 Jahren stehen?
- Welchen Weg willst Du dafür gehen?
- Zu welchen Kompromissen bist Du bereit?
Viele dieser Fragen habe ich mir nicht gestellt und das zeigt sich unter anderem auch in den vielen Umzügen, die ich hatte. Jetzt bin ich in einer Praxisgemeinschaft, wie ich sie mir schon vor 4,5 Jahren erträumt habe - aber wozu ich nicht gestanden habe. Sie birgt jetzt das Potential für alles, was ich mir vorstelle.
Wäre ich mir gegenüber ehrlicher gewesen, hätte es die Räume von Praxis 2 und 3 nicht gegeben... Dennoch war es gut, denn dadurch habe ich erfahren, was ich nicht will - und auch das ist wertvoll.
 
Ich schließe mich mal Henry und Tigs mit ihren Bedenken an:

Deine potentielle Vermieterin weiß (noch) nicht, was sie will. Und außerdem hat sie Stress mit ihrem Vermieter und traut sich nicht, mit ihm zu kommunizieren.

Was ich auch nicht so ganz begreife: Die Frau will nicht den Vermieter fragen, ob sie dich reinnehmen darf. Aber ein Praxisschild ist genehmigt? Als Vermieter würde ich im Sechseck springen, wenn ich auf einmal dank eines neuen Praxisschildes sehe, dass ich neue Nutzer meines Eigentums habe, ohne, dass man mir das im Vorfeld mitgeteilt hat (völlig abgesehen davon, ob es im Mietvertrag gestattet ist oder nicht).
Und diese "Begeisterung" des Vermieters über diese Aktion wird sich dann garantiert auch auf dich erstrecken. Willst du mit so einem vorprogrammierten Ärger in deine Selbstständigkeit starten?

Noch eine Frage: Du sollst einerseits Miete zahlen, aber anderseits sollst du laut Vertrag ein freier Mitarbeiter sein, der ja eigentlich Geld verdienen sollte? Irgendwas stimmt doch da nicht...

Ich würde mich unter solchen Vorzeichen schon fragen, wie sich auf Dauer das zukünftige Mietverhältnis gestalten wird, wenn es schon zu Beginn so hakt?

just my two cents...
 
Wie schon meine Vorposter schrieben: um eine genaue Analyse dessen, was Du wirklich willst, wirst Du nicht herumkommen!

In einer meiner früheren Selbstständigkeiten habe ich nicht auf meinen Bauch gehört und bin einen Kopfkompromiss eingegangen, was mir dann auf Dauer täglich nicht gefallen hat! Daraus habe ich gelernt - und anders als Tina - würde ich meine Praxis nicht mit anderen Personen teilen wollen und somit bin ich für diese gemachte Erfahrung sehr dankbar! Wir sind alle unterschiedlich und somit muß jeder für sich das herausfinden, was seinem Wesen am nächsten kommt. Dazu ist nur der Kopf (Verstand) nur sehr bedingt in der Lage. Höre also auf Dein Herz. Meine Erfahrung ist, wenn es mit dem Plan aufgrund der Umstände so schleppend läuft, würde ich mir einen anderen Plan (andere Örtlichkeiten) suchen. Denn wenn es so sein soll, geht das, bei mir zumindest, immer leicht. Es fügt sich alles wie von selbst. Bei dem Haufen Unklarheiten und wenig Kooperation zwischen den Beteiligten würde ich meine Finger ganz schnell davon lassen!
 
Wie schon meine Vorposter schrieben: um eine genaue Analyse dessen, was Du wirklich willst, wirst Du nicht herumkommen!

Meine Erfahrung ist, wenn es mit dem Plan aufgrund der Umstände so schleppend läuft, würde ich mir einen anderen Plan (andere Örtlichkeiten) suchen. Denn wenn es so sein soll, geht das, bei mir zumindest, immer leicht.

Das muss ich jetzt mal dick und fett unterschreiben!!!

Ich muss allerdings zugeben, dass ich eher der ungeduldige Typ bin, der ganz schlecht warten kann, bis einem der richtige Weg den roten Teppich ausrollt. :whistle:
Aber sonst würde es ja auch langweilig werden... :)
 
Danke für due schönen Kommentare.

Ich bin mir ja im klaren was ich will, nur die Dame hat wohl noch keine Untermiete gemacht.
Habe ihr heute morgen nochmal ne freundliche Mail geschrieben, bin ihr etwas entgegen gekommen und hab ihr Befürchtungen genommen und mich eindeutig gegen eine FM ausgesprochen.

Ich muss jetzt einfach sehen wie sie reagiert...

Mein Herz ist am rechten Fleck und ich weiß, welche Form ich anstrebe.

Es wird so kommen, wie es gut ist.
 
Viel Glück, ich drücke Dir die Daumen!
 
Ein frohes Fest wünsche ich übrigens!!! ;)

Eine Frage noch zur Untermiete: An Versicherungen würde ich jetzt eine BHP abschließen. Eine Beschäftigungsaussfall-V oder eine Praxis-Inventar-V wurde mir von 2 Maklern in dem kleinen Umfang eher abgeraten. Gibt es noch eine V die unbedingt sein müsste oder sowas in der art?

Und, muss ich mich bei der BG melden?




Liebe Grüße
 
Ja, den Betrieb musst Du bei der Berufsgenossenschaft BGW anmelden. www.bgw-online.de
Das kostet nichts, solange Du Dich nicht selbst als Unternehmer freiwillig versicherst oder natürlich im Falle der Beschäftigung von Mitarbeitern Beiträge abführen musst.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung hast Du ja schon in Planung, das ist gut und wichtig. Eine Beschäftigungsausfallversicherung ist mir nicht bekannt, aber es gibt ja nichts was es nicht gibt.
Raten möchte ich Dir jedoch zu einer Betriebsunterbrechungsversicherung, da Du bei dieser den Rohertrag in Fällen bezahlt bekommst, die wirklich gravierend sind. Also beispielsweise, wenn die Praxis wegen Feuerschaden, Leitungswasserschaden oder Sturmschaden nicht betrieben werden kann. Gekoppelt mit einer Inventarversicherung zur Mindestversicherungssumme (in der Regel liegt diese bei 25.000 €) kostet das Ganze auch nicht viel (ca. 80-100 € pro Jahr) und deckt zumindestens die existenziellen Kosten und Einkünfte nach einem solchen Schadenfall ab. Eine solche Versicherung nennt sich „Betriebliche Inhaltsversicherung mit Klein-BU“.

Empfehlen möchte ich Dir einen Versicherer, der sich auf das Gesundheits-bzw. Heilpraktikerwesen spezialisiert hat. Von den unzähligen Versicherungsgesellschaften in Deutschland bieten zwar die meisten solche Versicherungen an, die wenigsten haben jedoch speziell für unsere Berufsgruppe geschnürte Paket. Zu nennen sind da beispielsweise die Allianz, die Gothaer und die Continentale. Ich habe meine betrieblichen Versicherungen bei der Continentale, da die über einen Rahmenvertrag meines Verbandes sehr gute Konditionen mit einem sehr umfassenden Versicherungsschutz bieten.
 
Hallo zusammen nochmal!

Es gibt gute Neuigkeiten, die Dame macht nun mit mir einen Untermietvertrag. Beharrlichkeit und gute Wünsche zahlen sich aus!

Wie werden jetzt einen Vertrag aufsetzen - geplant ist, dass ich den kleinen Raum (17m²) bekomme an 2-3 Tagen und wir uns die Anmeldung/Flur/WC teilen.

Worauf muss ich denn achten, welche Elemente sollten nicht fehlen? Was ist noch zu beachten?

Schonmal vielen Dank für die Rückmeldungen!
 
Ich hatte mir ja vorher auch nochmal den thread durchgelesen.

Dass so ein Vertrag recht "frei" in der Gestaltung ist, weiß ich ja jetzt auch schon :)

Es ging viel mehr darum, welche Elemente/Paragraphen unbedingt geregelt sein sollten. Was da sinnvoll wäre?

Und, ob es ein Unterschied gibt zw meiner Tätigkeit da mittels Untermiete, oder dem Begriff der "Praxis Gemeinschaft"? Personal ist keines vorhanden, aber ich würde in der Zeit, wo ich Termine anbiete (das ist immer auch dann, wenn die Dame nicht im Haus ist) eben auch Patienten WC und Anmeldung mitbenutzen?
 
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