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Gesundheitsamt will Haus/Praxis Behindertengerecht....

Ja, wie ich bereits schrieb: solche 'Mätzchen' können als Umgehungstatbestand gesehen werden und führen schlimmstenfalls zum Widerruf der Erlaubnis.

Abgesehen davon wäre es nicht zielführend.
Ein Gewohnheitsrecht tritt keinesfalls ein, selbst wenn sie sich - was sie darf - auf Psychotherapie beschränkt und so eine Praxis eröffnet.
Eine allgemeine HP-Praxis unterliegt ganz anderen Vorgaben.
 
Deswegen bin ich etwas genervt. Ihr tut so als wenn das ein hoher Akt des Betrugs ist.
Ehrlich - wir äußern hier unsere Meinung und dazu ist ein Forum da.
Dass es Dich nervt ist jetzt mal alleine Deine Sache. (und ich meine das nicht anklagend) Es ist auch Deine Sache, was Du mit unseren Aussagen assoziierst.
Und übrigens zum Bestandsschutz. Ich weiß aus der Architketur, dass für den Bestandsschutz geguckt wird, was Gesetz war zum Zeitpunkt der Erstellung. Da die Gesetze JETZT schon sind, kann sie sich auch nicht auf den Bestandsschutz berufen, denn es wird geguckt, was gewesen wäre, wenn sie JETZT sofort die HP-Praxis eröffnet hätte. Es ist also nicht mit denen zu vergleichen, die tatsächlich die Praxis VOR Änderung des Gesetzes hatten. Dann müsste sie auch belegen können, dass sie die Praxis bereits vor der Gesetzesänderung gehabt hat - was sie ja nicht kann. Sie kann natürlich dauerhaft eine Praxis als psychologische Beraterin führen.
 
Hallo Tigs, danke dass du mich auf die Schreibform hingewiesen hast. Wegen dem Thema: Es ist immer noch nicht verstanden worden worden.
Ich belasse es dabei, dann muss ich mich nicht mehr ärgern ;-)
Grüße in die Runde und einen schönen Abend wünscht euch Claudia
 
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