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Gesundheitsamt will Haus/Praxis Behindertengerecht....

Pedi10

Mitglied
Ort
Ostfriesland
Therapien
Homöopathie
Status
THP/HP
Hallo. Wir sind von Bayern nach Ostfriesland gezogen. Ich hatte vorher ein eigenes Haus in dem ich eine eigene Praxis führte.
Nun wollte ich mich hier wieder beim Gesundheitsamt anmelden und in unserem Haus eine Praxis anmelden.
Die gute Frau vom Gesundheitsamt teilte mir mt, dazu müsse unser Haus Barrierefrei sein, sprich, keine Treppen, Bad für Rollstuhlfahrer und so weiter. Ich habe unser Haus so ausgesucht, dass ich im Erdgeschoss einen Praxisraum zur Verfügung habe, aber Barrierefrei und Behindertengerecht ist unser Haus nicht. Das würde bedeuten, ich müsste alles umbauen und mir etwas für die Haustür überlegen....das funktioniert aber nicht. Ich verstehe die Welt nicht mehr....
Ich habe der Frau mitgeteilt, dass ich bei Behinderten ja Hausbesuche machen könne und ihnen damit auch den Weg ersparen würde. Das zählt nicht, meinte sie.
Nun kann ich nicht mehr als HP arbeiten? Ich kann das nicht glauben...
 
So ist es. Ich lebe auch in Ostfriesland und hatte damals vor 5 Jahrena uch nicht die Möglichkeit meine Praxis im Haus zu machen.
Bin deshalb 50 km entfernt gewesen mit meiner Praxis, weil ich nichts gefunden habe.
Nun baue ich gerade ein Haus für die Praxis.

Ich fand es damals auch sehr ungerecht.
 
Wenn ich das vorher gewusst hätte, wäre ich nicht nach Ostfriesland gezogen!
Gilt das auch für eine Tierheilpraktiker-Praxis?
Wie ist es als Mobile HP-Praxis? Was gelten da für Vorschriften?
 
Vllt kannst ja bei einem Kollegen mit rein? Hier in Ostfriesland sind ja unendlich viele Praxen. Ich würde da mal inserieren.

Wie das bei den THP ist, kann ich dir nicht sagen. Kenne ich mich nicht mit aus.

Mobil wird soweit ich weiß auch nicht gerne gesehen. Aber da würde ich beim entsprechendem Gesundheitsamt anrufen. Ob Leer oder Aurich, das kann schon wieder unterschiedlich sein.

Im welchem Ort bist du denn?
 
Hmm...ja, das wäre eine Überlegung. Habe aber keine Erfahrung damit, wie das dann geregelt wird. Hatte immer meine eigene Praxis.
Wo würdest Du inserieren?
Ich habe ein Haus im Landkreis Leer gekauft.
Oh...wir haben das Haus wegen der passenden Räume für eine Praxis gekauft.....ich glaubs ja nicht!

Vielen lieben Dank für Deine Antworten.
 
Ich glaub meine alte Praxis in Rhauderfehn steht noch frei! Falls du Interesse hast sehr schöne Praxis in einem Ärztehaus. Gute Lage.

Wenn du in Leer wohnst Ostfriesen Zeitung.

Könnt ihr nicht umbauen?
 
Ich würde nicht aufgeben.
Auch Ämter bestimmen nicht immer alles richtig.

Lass dir doch mal die Rechtsgrundlage dazu nennen.

Es ist kein Neubau, also gelten die baulichen Vorschriften dafür nicht.
Du hast keine Verpflichtung zum Behandeln, also gelten auch diesbezügliche Vorschriften nicht.
 
Hatte grad einen Anruf....
Also die Grundlage sei die niedersächsische Bauordnung § 49.
Und wegen einer mobilen Praxis meinte sie..dass sei als HP verboten, dass müsste ich wissen. Ich meinte aber eine Bestellpraxis.
Puuuh.....
 
Andrea, sicher könnten wir teilweise Umbauen...kommt halt auf die Kosten an. Wir haben schon sehr viel Geld in dieses Haus gesteckt.

Morgen kommt ein Architekt, dann weiß ich mehr.
 
Du wirst es nicht schaffen! Hab damals auch alles versucht. Nicht schaffen ohne entsprechende umbauten.
Für mich ist der Praxisneubau günstiger, wie die ganzen Vorschriften umzusetzen.

Und ich kenne auch Kollegen in Ostfriesland die für 30.000 Euro umbauten machen mußten.

Ich muß gleich arbeiten, wenn du die Kontaktnummer brauchst wegen der Praxis in Rhauderfehn sag Bescheid.
 
Mal tief durchatmen. Diese Frau scheint keinerlei Ahnung zu haben, sie meint die Heilkunde im Umherziehen. Anwalt mit Spezialisierung suchen und durchboxen. Beim Verband melden und schlau machen. Das Gesundheitsamt hat eigentlich nichts mit der Bauordnung zu tun. Ich praktiziere in Niedersachsen und meine Praxis ist auch in meinem Eigentum und nicht behindertengerecht.
 
Ich habe gerade mal in die LBO Niedersachsen geguckt. Es stimmt. §49 Abschnitt 2.6
Zitat:
§ 49
Barrierefreie Zugänglichkeit
und Benutzbarkeit baulicher Anlagen

(1) 1In Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen eines
Geschosses für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne
besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar
(barrierefrei) sein. 2Abstellraum für Rollstühle muss in ausreichender Größe zur Verfügung
stehen und barrierefrei sein. 3In jeder achten Wohnung eines Gebäudes müssen die Wohnund
Schlafräume, ein Toilettenraum, ein Raum mit einer Badewanne oder Dusche und die
Küche oder Kochnische zusätzlich rollstuhlgerecht sein.
(2) 1Folgende bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen müssen barrierefrei sein:
1. Büro- und Verwaltungsgebäude, soweit sie für den Publikumsverkehr bestimmt sind,
sowie öffentliche Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
2. Schalter und Abfertigungsanlagen der Verkehrs- und Versorgungsbetriebe sowie der
Banken und Sparkassen,
3. Theater, Museen, öffentliche Bibliotheken, Freizeitheime, Gemeinschaftshäuser,
Versammlungsstätten und Anlagen für den Gottesdienst,
4. Verkaufs- und Gaststätten,
5. Schulen, Hochschulen und sonstige vergleichbare Ausbildungsstätten,
6. Krankenanstalten, Praxisräume der Heilberufe und Kureinrichtungen,
 
In Ostfriesland ticken die Uhren anders.

Ich habe damals auch alles vesucht, wirklich alles!

Es gibt Städte die setzen es halt noch nicht um! Z.B. in Oldenburg nur 80 km von Ostfriesland entfernt ist es auch locker.

Aber die Praxen sollen ja alle in den nächsten Jahren behindertengerecht werden. Es wird übergangsfristen geben und dann haben auch die Bestandskollegen umzubauen - richtig so.
 
Ich praktiziere in Niedersachsen und meine Praxis ist auch in meinem Eigentum und nicht behindertengerecht.
Nunmal ist es in Deutschland so, dass letztlich die Sachbearbeiter entscheiden...
ist die Entscheidung gesetzlich nicht gerechtfertigt, so lohnt sich ein Einspruch. Gibt es aber ein eindeutiges Gesetz (hier die LBO) so sind die Chancen da sehr gering, dass der Vorgesetzte der Frau anders entscheidet (der ist nämlich als nächstes dran)
 
Und selbstverständlich darfst du eine Hausbesuchspraxis führen. Dadurch, dass sie das nicht weiß disqualifiziert sie sich schon.
 
@Pedi10
Ich komme vom Ursprung her aus der Architektur (bin Bautechnikerin Hochbau).
Wenn Du Pläne von Deinem Haus hast, dann kann ich gucken, ob mit relativ geringem Aufwand die Barrierefreiheit herzustellen ist - wenn das für Dich eine Option ist.

Edit: ich habe jetzt erst gelesen, dass morgen ein Architekt kommt. Dann warte das doch erstmal ab
 
Es ist kein Neubau, also gelten die baulichen Vorschriften dafür nicht.
Das stimmt so nicht - auch in anderen Bundesländern nicht.
Rechtlich muss immer bei der Umwandlung von Wohnraum in gewerblich genutzte Räume ein Nutzungsänderungsantrag gestellt werden (ob den nun jeder macht ist etwas anderes). Dann bist Du im Genehmigungsverfahren und dann gelten die aktuellen baulichen Vorschriften der zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens gültigen LBO.
Etwas anderes ist es, wenn die Praxis vorher schon Gewerberaum war. Dann muss Du keinen Nutzungsänderungsantrag stellen und es gilt der Bestandsschutz.
Was das Gesundheitsamt dann fordert ist wieder eine eigene Sache. Es steht auch nirgendwo geschrieben, dass die das nicht fordern dürfen
 
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