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Dexamethason und Epinephrin

Wieso denn eigentlich nur nach Neuraltherapie? Wenn ich was anderes injiziere oder infundiere und der Patient bekommt einen anaphylaktischen Schock soll ich dann zusehen und warten bis der Notarzt kommt?
 
Wieso denn eigentlich nur nach Neuraltherapie? Wenn ich was anderes injiziere oder infundiere und der Patient bekommt einen anaphylaktischen Schock soll ich dann zusehen und warten bis der Notarzt kommt?
Der Gesetzgeber hat das nun mal so entschieden, dass wir die Mittel nur bei anaphylaktischen Schock nach Neuraltherapie einsetzen dürfen.
Wir haben die Situation im Notfallkurs rauf und runter durchgespielt und haben festgestellt, dass man in den allermeisten Fällen gar nicht so weit kommt, dass man die Medikation geben kann/muss, da der Notarzt schon in dem Zeitraum angekommen ist.
Einen Notfallkurs möchte ich euch nochmal echt ans Herz legen!
Habt ihr euch schon mal die Nebenwirkungen der Medikamtente durchgelesen?
 
In dem Moment, wo ein wirksames Notfallmittel vorhanden (und erlaubt) ist, muss es auch angewendet werden, wenn ansonsten das Risiko für den Patienten erhöht ist. Ansonsten ist das unterlassene Hilfeleistung. Heißt konkret: Kommt es im Rahmen der Therapie zu einem anaphylaktischen Schock und ist nicht sicher, dass der Notarzt sozusagen schon an der Türe steht, dann ist das Mittel einzusetzen. Die Nebenwirkungen sind hier erstmal vernachlässigbar, weil die Hauptwirkung im Notfall entscheidet. Alle Notfallmedikamente haben u.U. heftige Nebenwirkungen. Auch das Abnehmen eines Motorradhelmes kann heftige Nebenwirkungen haben (z.B. eine Querschnittslähmung). Das Nichtbeatmen eines Bewußtlosen Motorradfahrers aber, hat definitiv eine ganz konkrete Folge, nämlich seinen Tod.

Im Notfall zählen andere Kriterien, als in der normalen Therapie.
 
Aber Til oder Silke wissen hierzu sicher mehr.

Zu dem Thema habe ich jetzt schon so viel geschrieben, dass ich mir an dieser Stelle einfach mal den Verweis auf alte Beiträge erlaube:
http://www.heilpraktiker-foren.de/forum/showthread.php/17453-Notfall-Set-f.-HPs
http://www.heilpraktiker-foren.de/forum/showthread.php/18406-Heftige-Reaktion-auf-Wespenstich
http://www.heilpraktiker-foren.de/forum/showthread.php/14410-Gesetzes%C3%A4nderung-Notfallmedis
http://www.heilpraktiker-foren.de/forum/showthread.php/18844-Der-richtige-Umgang-mit-Cortison-und-Adrenalin-bei-Notf%C3%A4llen!

Zum Hinweis auf Notfallseminare: Leider scheint es so zu sein, dass das Interesse immer dann am größten ist, wenn gerade nichts angeboten wird. Sobald es konkret wird, lässt die Nachfrage dann in aller Regel erheblich nach.
 
Den kram ich nochmal raus :)

Also zum Thema Epinephrin und Dexamethason nur nach Neuraltherapie kann ich eine Anekdote erzählen. In meiner HP-Prüfung bin ich erst mal durchgefallen, weil ich einem Patienten nach einer Injektion kein Epinephrin und Dexa gegeben hab (ich hab mir während der Prüfung gedacht "natürlich würd ich das im richtigen Leben im Notfall geben, bevor der Pat. stirbt, aber die wollen mich hier jetzt gerade in die Pfanne hauen", so ne Prüfungssituation ist halt doch was Besonderes). Mir wurde als Grund fürs Durchfallen dann unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen und das wäre es ja auch gewesen, wenn es in natura so passiert wäre. Da darf ich gar nicht dran denken.

So ein Notfallkurs ist auf jeden Fall sinnvoll.
 
Das verwundert, da Du - bis vor Kurzem - die Medikamente gar nicht zur Verfügung haben dürftest. Insofern hättest Du sie auch nicht einsetzen können.

@Helmut: Naja, ein konkreter Termin und Ort bedingt immer auch konkrete Konflikte. Ich habe mich jetzt bei einem Kollegen vom FVDH in Heilbronn angemeldet, da ich alle 2 Jahren einen Notfallkurs belege. CPR will geübt sein, damit sie im Notfall auch klappt. Ich habe sie in der Praxis noch nie benötigt, aber ich bin Anhänger der These, dass es immer dann regnet, wenn man keinen Schirm dabei hat.

Wenn Du mal in meiner Region etwas anbietest, dann bin ich gerne dabei. Aber ich vermeide längere Fahrten inzwischen, wo immer es geht. Es nervt einfach.

Gruss Rudolf
 
Hallo Rudolph,
Die beiden Medikamente sind HP's bereits seit 1.3.2011 erlaubt und waren (in Sachsen)
das "Durchfall-Thema" bereits in den mündlichen Prüfungen, die ab April/2011 liefen.
Laut AA haben sich HP's immer auf dem aktuellen Stand zu halten und auch Änderungen in den Arzneimittelverordnungen sofort zur Kenntnis zu nehmen.
Gott sei Dank sind wir recht schnell informiert worden u. es hat keinen unserer Prüflinge betroffen.
"Wer Neural-Therapie anbietet, hat diese Medi's da zu haben u. Anwendungspflicht." (Zitat - AA)
Lg Antje
 
OK, ich wusste nicht, dass Deine Prüfung erst nach diesem Zeitpunkt stattfand. Daher die Irritation. Hätte ich bei meiner Prüfung (1989) davon gesprochen, dass ich solche Mittel im Notfall verwenden würde, hätte mich der AA aus dem Fenster geworfen (und ich hatte Rettungsdiensterfahrung). Aber allein die Vorstellung, dass ein HP verschreibungspflichtige Mittel anwenden könnte...

Gruss Rudolf
 
Nein, meine Prüfung war schon eher. ;)
Aber ich betreue Prüflinge in Chemnitz u. war froh über die schnelle Informierung von der Schulleiterin der Dresdener BDN-Schule.
Lg Antje
 
Hallo Rudolf,
meine besagte Prüfung war auch schon eher, nämlich im Herbst 2008. Die haben da eine ganz komische Situation kreiert, aus dem Grund dachte ich auch sie wollen mich reinlegen.
Zuerst sollte ich die Stadien der anaphylaktischen Reaktion bis zum Schock erklären und was ich in welchem Stadium tue. Mit meiner Antwort waren sie ganz zufrieden und gingen zu einem anderen Thema über. Als ich das dann beantwortet hatte hieß es: nochmal zurück zu ihrer anaphylaktischen Reaktion: der Patient rutscht ihnen weg und der Notarzt steht im Stau. Was braucht der Patient? Ich: der braucht Kortison u Adrenalin aber das ist verschreibungspflichtig. Das habe ich nicht da. Darauf die Beisitzerin: der Patient vor dem jetzigen hat das bei Ihnen in der Praxis liegen lassen. Was machen sie?
Ich kann euch sagen ich war hin- u hergerissen. Ich wusste er braucht das aber ich weiss auch, dass die Gesundheitsämter auch prüfen ob die Prüflinge wissen was sie nicht dürfen, also sagte ich in meiner Verunsicherung: das ist verschreibungspflichtig, ich darfs ihm nicht geben. Insgeheim dachte ich, bevor der abnibbelt würd ichs ihm in Wirklichkeit geben.
Tja, so war das. Ich finde das war aufs Glatteis geführt.
 
Hallo Birgit,
die wollten dich sicher reinlegen.
Die jetzt aktuellen Versionen sind Insulin-Injektion, Blutabnahme bei Erkrankungen , welche im §24 aufgeführt sind usw.
Lg Antje
 
Der Gesetzgeber hat das nun mal so entschieden, dass wir die Mittel nur bei anaphylaktischen Schock nach Neuraltherapie einsetzen dürfen.
Das ist meines Wissens nach so nicht richtig!

Mein Kenntnisstand ist folgender (Bayern):
Wer in seiner Praxis mit Procain und Lidocain spritzt muss:
a) Adrenalin und Cortison in der Praxis vorrätig haben
b) im Umgang mit diesen Medikamenten geschult sein
c) den Nachweis dafür erbringen und von einem Notarzt eine Bestätigung darüber bekommen haben.

Wenn diese Medikamente vorrätig sind und bei einer anderen Anwendung ebenfalls ein anaphylaktischer Schock auftritt, dann ist es ebenfalls Pflicht die Medikamente zu verwenden

Gleichzeitig hat es eine Änderung bezüglich der Mischung von Procain und Lidocain mit anderen Präparaten gegeben. Es ist nicht mehr erlaubt mit Procaion oder Lidocain eine Mischspritze aufzuziehen und zu verabreichen!

Was man dürfte ist eine Quaddel setzen mit Procain und anschliessend in die selbe Quaddel dann ein anderes geeignetes Mittel!

*HandvordieStirnklatschtsmilydenken*

Wir haben die Situation im Notfallkurs rauf und runter durchgespielt und haben festgestellt, dass man in den allermeisten Fällen gar nicht so weit kommt, dass man die Medikation geben kann/muss, da der Notarzt schon in dem Zeitraum angekommen ist.
Der Notarzt ist ca. in 15min vor Ort (Stadt), bis man da alles gemacht hat, Braunüle legen, Infusion anschliessen, Blutdruck, Puls, Atmung etc. kann ich mir das gut vorstellen.

Einen Notfallkurs möchte ich euch nochmal echt ans Herz legen!
Habt ihr euch schon mal die Nebenwirkungen der Medikamtente durchgelesen?
Adrenalin ist kein Zuckerschlecken und deswegen ist es bei uns Pflicht einen Kurs besucht zu haben.

Nur diese Mittel halten nur ca. 3 Monate (wenn ich das richtig in Erinnerung habe und kosten ne ganze Stange Geld), so kann man auch eine Methode einschränken, wobei mir unser Verbandsgutachter gesagt hat, dass wir froh sein könnten, dass man es uns nicht ganz weggenommen hat bei dem "Scheiß" den einige Kollegen damit angestellt haben!
 
Gleichzeitig hat es eine Änderung bezüglich der Mischung von Procain und Lidocain mit anderen Präparaten gegeben. Es ist nicht mehr erlaubt mit Procaion oder Lidocain eine Mischspritze aufzuziehen und zu verabreichen!

Ähm wo steht das denn ? Soweit ich informiert bin ist die Verabreichnung einer Mischspritze nur anzeigepflichtig im Sinne des AMG.
Der einzige Grund gertrennt zu injzieren wäre doch bei Inkompabilität bzw aus abrechnungstechnischen Gründen.

Was man dürfte ist eine Quaddel setzen mit Procain und anschliessend in die selbe Quaddel dann ein anderes geeignetes Mittel!

Wahrscheinlich wird das so gelehrt aber vom rechtlichen Standpunkt ist das doch Jacke wie Hose, oder ?
 
c) den Nachweis dafür erbringen und von einem Notarzt eine Bestätigung darüber bekommen haben
Das brauchen wir Gott sei Dank noch nicht.
Aber Notfall-Kurse wo diese beiden Medikamente besprochen werden u. alle möglichen Szenarien geübt werden, lege ich allen sehr ans Herz.
 
Mein Kenntnisstand ist folgender (Bayern):
Wer in seiner Praxis mit Procain und Lidocain spritzt muss:
a) Adrenalin und Cortison in der Praxis vorrätig haben ==> das ergibt sich aus der rechtlich nicht klar definierten, aber dennoch wichtigen Sorgfaltspflicht
b) im Umgang mit diesen Medikamenten geschult sein ==> dito.
c) den Nachweis dafür erbringen und von einem Notarzt eine Bestätigung darüber bekommen haben. ==> ?!? --- Wo hast du das denn her? Vor allem in Form eines "Muss"... das geht weder aus dem Arzneimittelrecht noch aus einer anderen Vorschrift hervor.

Wenn diese Medikamente vorrätig sind und bei einer anderen Anwendung ebenfalls ein anaphylaktischer Schock auftritt, dann ist es ebenfalls Pflicht die Medikamente zu verwenden
==> Korrekt, rechtfertigender Notstand, § 34 StGB

Und weil der Text sonst so kurz wäre, schreib ich noch eine Zeile.
 
Ähm wo steht das denn ? Soweit ich informiert bin ist die Verabreichnung einer Mischspritze nur anzeigepflichtig im Sinne des AMG.
Der einzige Grund gertrennt zu injzieren wäre doch bei Inkompabilität bzw aus abrechnungstechnischen Gründen.

Das habe ich von unserem Verbandsgutachter:

Zehnte Verordnung
zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
vom 17.02.2011

Mit der neuen Verordnung - der Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 17.02.2011 - dürfen Heilpraktiker bei der Quaddelbehandlung sowohl dem Lidocain, als auch dem Procain keine anderen Substanzen beimischen, da ansonsten ein neues Arzneimittel entsteht, das dann demnach der Verschreibungspflicht unterliegen würde.

Injiziert ein Therapeut zur Lokalanästhesie zunächst eine Quaddel und dann das eigentliche Medikament hinterher, so ist das lege artis und von der Verschreibungspflicht ausgenommen.



Wahrscheinlich wird das so gelehrt aber vom rechtlichen Standpunkt ist das doch Jacke wie Hose, oder ?
Eben anscheind nicht.
Es ist vom Mischen her Jacke wie Hose aber nicht vom rechtlichen Standpunkt gesehen!

Ich weiss das auch mit der Anzeigepflicht von Mischspritzen und Injektionen aber anscheinend gibt es eben für Lido und Proca eine Ausnahme!
 
Und weil der Text sonst so kurz wäre, schreib ich noch eine Zeile.

Das ist ungünstig wenn Du ins Zitat reineditierst weil ich das dann kopieren müsste.

Also c) Das war die Maßgabe unseres Verbandes, mag vielleicht so nicht im Gesetz stehen aber vielleicht wollten sie damit auf Nummer sicher gehen.

Ich denke mir, dass einige Kollegen zwar Procain spritzen aber sich nicht trauen Braunülen zu legen usw.
Und in dem Kurs sollte dann das geübt werden weil die Mittel ja i.v. gegeben werden müssen!

Und im Endeffekt könnte es wenn es hart auf hart kommt immer noch die Sorgfaltspflicht angeführt werden.
 
@Birgit
War die Beisitzerin in der Prüfung ein HP?
Die Beisitzerin wa eine HPP (so sagte man jedenfalls) und tatsächlich war sie die schwierige Person, nicht der Amtsarzt. Beim nächsten Anlauf hatte ich andere Beisitzer und ... der Amtsarzt hieß genauso wie das letzte Mal und sah auch so aus aber es muss doch ein anderer Mensch gewesen sein ;) es hatte dann auch ohne Probleme geklappt.
 
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