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Dexamethason und Epinephrin

so steht es bei den freien HP´s
Mitteilung der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker

10. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Die 10. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung des Bundesminsiteriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz tritt nach Zustimmung des Bundesrates vom 11. Februar 2011 und Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 25.2.2011 zum 1. März 2011 in Kraft.

In der Verordnung wird die Liste der verschreibungspflichtigen Arzneimittel geändert und in folgenden für den Heilpraktiker relevanten Formulierungen neu gefaßt.

Der Vordnungstext lautet ( Auszugsweise ):

„Dexamethason und seine Ester
- ausgenommen Dexamethasondihydrogenphosphat zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) für die Notfallbehand-lung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes -“.

„Epinephrin
- ausgenommen Autoinjektoren in Packungsgrößen von einer Einheit zur einmaligen parenteralen Anwendung für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungs-dienstes -“.

„Lokalanästhetika
- zur parenteralen Anwendung, ausgenommen Lidocain und Procain ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in Konzentrationen bis zu 2 % zur intrakutanen Anwendung an der gesunden Haut im Rahmen der Neuraltherapie -„

Damit wurde die schon 2009 vom Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht gefasste Empfehlung bezüglich der Notfallmedikation bei anaphylaktischen Reaktionen nun umgesetzt.

In der rechtlichen Konsequenz bedeutet dies für Heilpraktiker, dass Dexamethason und Epinephrin (Adrenalin) in der Apotheke bezogen werden können, wobei die Arzneimittelkommission über den genauen Vollzug nach Klärung noch einmal berichten wird. Falls es zu einem anaphylaktischen Notfall im Rahmen der neuraltherapeutischen Behandlung kommen sollte, dürften die Medikamente als Maßnahme der ersten Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes eingesetzt werden. Beim Einsatz in der ersten Hilfe, kann dann auch beides lege artis in der Heilpraktikerpraxis angewendet werden. Die Mengenbegrenzung der Packung Dexamethason auf 3 Fertigspritzen oder Ampullen mit 40 mg Wirkstoff ( Gesamtmenge 120 mg ) und bei Epinephrin auf eine Einheit bedeutet dabei, dass diese Packunsgeinheiten für die genannte therapeutische Anwendung keiner ärztlichen Verschreibung bedürfen.
 
Bienchen ich versteh die Fragestellung nicht ganz - du hast doch die gesetzliche Indikationsstellung selbst gepostet:

für die Notfallbehand-lung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie

und soweit ich weiss ist Neuraltherapie immer invasiv oder?
 
Ja, das habe ich mich auch schon gefragt. Denn theoretisch kann ja jede Injektion zur Anaphylaxie führen. Und was ist mit Leuten, die mit Eigenbluttherapie arbeiten und (homöopathische) Medikamente zusetzen? Habt ihr euch die Notfallmedikamente zugelegt? Auch wenn nur explizit die Neuraltherapie genannt ist? Aus Sicht der Sorgfaltspflicht wäre es ja durchaus sinnvoll, die Mittel in der Praxis zu haben.
 
Schubs ich nochmal hoch. Hat da mal jemand einen Handelsnamen? Ich finde in der roten Liste nur verschreibungspflichtige Medis.
 
Schubs ich nochmal hoch. Hat da mal jemand einen Handelsnamen? Ich finde in der roten Liste nur verschreibungspflichtige Medis.

Die sind auch nach wie vor verschreibungspflichtig, soweit mir bekannt ist. Du mußt dir einen Arzt suchen, der dir das verschreibt und dann kannst du das an Lager legen.
Aber Til oder Silke wissen hierzu sicher mehr.

LG
Nicole
 
Sie sind natürlich weiterhin verschreibungspflichtig, ABER Du bekommst sie als HP auf Dein Rezept mit dem Hinweis ad. us. prop. "Notfall". Falls die Apotheke "zickt" (unwahrscheinlich) häng die Kopie der Veröffentlichung im Fachblatt dran.

Ich möchte an dieser Stelle einen grundlegenden Irrtum ausräumen: Es ist sch... egal, ob ein Arzt Dir etwas verschreibt. Die ANWENDUNG am Patienten ist das Problem. Wenn Dir ein Arzt z.B. ein Opiat verschreibt, darf Du als HP es trotzdem nicht anwenden (außer er hat es Dir für Dich selbst verschrieben). Oder der Arzt verschreibt es einem ganz bestimmten Patienten - und der kommt zum Spritzen dann zu Dir, weil Du um die Ecke wohnst.

Ein Arzt steht nicht über dem Gesetz. Im Falle von Epinephrin und Dexmethason hat der Gesetzgeber (spricht der Bundestag) eine Ausnahme gemacht, damit wir im NOTFALL einen anaphylaktischen Schock abfangen können. Gilt aber auch nur für einen Autoinjektor (Epinephrin) und eine begrenzte Menge beim Dexmethason.

Und ja, Du solltest diese Medis da haben, WENN Du Injektionen gibst. Sonst handelst Du im Zweifel fahrlässig, wenn Du eine - erlaubte - Notfallmaßnahme nicht ausüben kannst, obwohl Du Methoden anwendest, die so eine Maßnahme ggf. erforderlich machen.

Leider halten die Medis nicht lange, so dass jedes Jahr ca. 150 EUR fällig werden...

Gruss Rudolf
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke schön. Dann weiß ich ja jetzt Bescheid. Ich arbeite mit Infusionen und Neuraltherapie und daher wollte ich ja auch unbedingt diese Medis da haben. Man weiß ja nie.......
 
Hoffentlich wirst Du es nie brauchen...

Tipp: Lege Dir die Medis inkl. allem dazu gehörenden Zubehör (Spritzen etc.) an einen Ort, wo Du sie sofort griffbereit hast. Man glaubt ja gar nicht, wie blockiert man plötzlich ist, wenn dann tatsächlich der Fall der Fälle eintritt. Da kann man kaum noch bis drei zählen, wenn man nicht trainiert ist...
 
Hoppala, das ist aber wirklich ganz schön teuer... Werde ich mir dann aber auch zulegen, sobald es mit der Eigenbluttherapie losgeht. Ich unentspannter Bürokrat hätte sonst wahrscheinlich keine ruhige Minute...
 
Ja, ist ziemlich teuer... Noch etwas: Schaut Euch die Bedienung gut an. Es haben sich schon gestandene Fachärzte solche Autoinjektoren in den Daumen gejagt, weil sie in der Hektik aufs falsche Ende gedrückt haben. Eine Dosis Epinephrin im Daumen ist nicht lustig...
 
Kann ich mir lebhaft vorstellen, herrje :D Wie ist denn das nun mit den Handelsnamen? Oder weiß der Apotheker Bescheid, wenn man einfach nur Dexamethason und Epinephrin zu Notfallzwecken verlangt?
 
Epinephrin gibts als Autoinjektor von einigen Anbietern. Der Apotheker sollte es wissen. Nimm beides in der hohen Dosierung. (Übrigens bringt der Autoinjektor nur etwas, wann man ihn möglichst frühzeitig anwendet, bevor der Druck im System soweit absinkt, bis der Wirkstoff aus der Peripherie gar nicht mehr transportiert wird.
 
Von den Verbänden werden momentan Kurse angeboten zur Behandlung im Notfall.
Ich würde jedem empfehlen, einen solchen zu besuchen, denn hier wird genau vermittelt, wann man welches der Medikamente einsetzen muss.
Epinephrin und Dexametason dürfen N U R bei anaphylaktischen Schock nach NEURALTHERAPIE angewandt werden, ansonsten nicht!
 
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