- Standort
- Baden-Baden
- Therapien
- Ozon, PSE, Eigenblut, Sanum, Dorn, Matrix-Rhythmus-Therapie und andere
- Status
- HP
Heute habe ich wieder eine Mitteilung von meinem Verband erhalten, da inzwischen die ersten Kollegen in Schleswig-Hollstein vom Landesamt angeschrieben werden.
Der Mail hing ein Link zum Schreiben der Arzneimittelkommission der Heilpraktiker an, zum aktuellen Stand der Entwicklung. siehe: http://www.fvdh.de/newsletter/2018_09_01_Neues_zum_Eigenblut.pdf
Unter anderem heißt es darin:
Der Mail hing ein Link zum Schreiben der Arzneimittelkommission der Heilpraktiker an, zum aktuellen Stand der Entwicklung. siehe: http://www.fvdh.de/newsletter/2018_09_01_Neues_zum_Eigenblut.pdf
Unter anderem heißt es darin:
Das ist insofern bedenklich, denn damit ist die Anwendung von - nicht homöopathisiertem - Eigenblut nicht nur ein Verstoß gegen das TFG (Transfusionsgesetz), sondern auch gegen das AMG.Die Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein ordnet den Eigenbluttherapien die nicht dem Begriff des homöopathischen Arzneimittels entsprechen eine negative Nutzen-Risiko-Bilanz zu. Aus diesem Grund werden diese durch die Aufsichtsbehörde auch als bedenkliche Arzneimittel (§ 5 AMG) eingestuft. Bedenkliche Arzneimittel dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden und auch nicht an einem anderen Menschen angewendet werden.