- Ort
- Baden-Baden
- Therapien
- PSE, Komplexhomöopathie, Orthomolekulare Therapie, Dorn, Matrix-Rhythmus-Therapie und andere
- Status
- HP
Heute habe ich wieder eine Mitteilung von meinem Verband erhalten, da inzwischen die ersten Kollegen in Schleswig-Hollstein vom Landesamt angeschrieben werden.
Der Mail hing ein Link zum Schreiben der Arzneimittelkommission der Heilpraktiker an, zum aktuellen Stand der Entwicklung. siehe: http://www.fvdh.de/newsletter/2018_09_01_Neues_zum_Eigenblut.pdf
Unter anderem heißt es darin:
Das ist insofern bedenklich, denn damit ist die Anwendung von - nicht homöopathisiertem - Eigenblut nicht nur ein Verstoß gegen das TFG (Transfusionsgesetz), sondern auch gegen das AMG.
Der Mail hing ein Link zum Schreiben der Arzneimittelkommission der Heilpraktiker an, zum aktuellen Stand der Entwicklung. siehe: http://www.fvdh.de/newsletter/2018_09_01_Neues_zum_Eigenblut.pdf
Unter anderem heißt es darin:
Die Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein ordnet den Eigenbluttherapien die nicht dem Begriff des homöopathischen Arzneimittels entsprechen eine negative Nutzen-Risiko-Bilanz zu. Aus diesem Grund werden diese durch die Aufsichtsbehörde auch als bedenkliche Arzneimittel (§ 5 AMG) eingestuft. Bedenkliche Arzneimittel dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden und auch nicht an einem anderen Menschen angewendet werden.
Das ist insofern bedenklich, denn damit ist die Anwendung von - nicht homöopathisiertem - Eigenblut nicht nur ein Verstoß gegen das TFG (Transfusionsgesetz), sondern auch gegen das AMG.