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Aktueller Stand in Sachen "Eigenblut"-Verbot

Was meint ihr, wie ist die Lage, wenn evtl. doch eine Ausnahmeregelung zustande kommt und man hat in der Zwischenzeit schon die
von Omega hier eingestellte (und ja auch eingeforderte) Erklärung unterschrieben und abgegeben?

Dafür, dass wir keine gesellschaftlich relevante Gruppe sind (vielleicht fällt das auch erst später auf) - wird aber ganz schöner Wirbel
um uns gemacht. Stimmt aber leider schon ... :(

Sollte es eine Ausnahmegenehmigung geben, kann man die Anzeige erneut stellen. Schließlich kann man jederzeit einen neuen Antrag bzw. eine neue Anzeige stellen.

Der Wirbel kommt nur uns so vor. Die breite Öffentlichkeit hat davon kaum etwas mitbekommen. Als man die Fusspfleger reformierte, bekamen die meisten Menschen davon auch nicht viel mit, obwohl es für viele in dieser Berufsgruppe ein großes Problem war. Oder als die Dentisten zu Zahnärzten wurden...
 
Habe ebenfalls letzte Woche das Schreiben vom RP Darmstadt bekommen und es an meinen Verband gemailt.
danach mit dem Vorsitzenden telefoniert. Wenn die Unterlassungserklärung unterschrieben wird ist es rum mit EB.
Also werde ich erst mal das Widerspruchsformschreiben vom Verband an den RP schicken
 
Habe ebenfalls letzte Woche das Schreiben vom RP Darmstadt bekommen und es an meinen Verband gemailt.
danach mit dem Vorsitzenden telefoniert. Wenn die Unterlassungserklärung unterschrieben wird ist es rum mit EB.
Also werde ich erst mal das Widerspruchsformschreiben vom Verband an den RP schicken

Wäre es möglich, das Widerspruchsformschreiben hier zur Verfügung zu stellen (evtl. im geschlossenen Bereich oder per Unterhaltung)?

Vielen Dank im Voraus :).
 
Ja, das Widerspruchsschreiben würde mir auch interessieren.
Denn es ist zu befürchten, das weitere Bundesländer nachziehen.

Von unserem Verband ist leider i.M. nicht viel zu erfahren. :unsure:
 
Ich wurde bereits vom Regierungspräsidium Karlsruhe (Baden) informiert, dass EB unters Transfusionsgesetz fällt. Damit ist es aus unseren Händen. Daran ändert auch der Widerspruch nichts, denn bis zur gerichtlichen Klärung gilt erst mal die aktuelle Rechtslage. Man müsste nun eine Klage anstreben, in der Hoffnung, dass dort - nach dem man in einigen Jahren alle Instanzen durch hat - der BGH eine höchstrichterliche Entscheidung trifft. Ich vermute mal, da sich das Gericht auf Gutachter stützen muss (und das sind Ärzte...), wird das nicht zu unseren Gunsten ausfallen.
 
Hallo zusammen,
komme aus Hessen und habe gestern auch das berühmte Schreiben bekommen. Mein Verband hat es jetzt aufgenommen und (wie für andere Kollegen auch) einem Anwalt übergeben.
Kommenden Montag ist ein erster Gerichtstermin für die Klage, die der Verband bereits eingereicht hatte.
Grüße Carola
 
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