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Praxisbezeichnung

Mike1976

Aktives Mitglied
Heilpraktiker
Ort
Grevenbroich
Status
HP
Ich schon wieder...sorry.
Es tun sich nach bestandener Prüfung echt viele neue Fragen auf. ;)

Darf man seine Praxis z.B.

Praxis für Komplementärmedizin
Name
Heilprakitker

oder
Praxis für Schmerztherapie und Psychosomatik
Name
Heilpraktiker

nennen? Das sind jetzt nur Beispiele.
Es gibt gewissen Einschränkungen, die kenne ich soweit.
Finde nur nicht so viel dazu.

Grüße.
 
Beides geht.
 
Stimmt [emoji23]
 
Wenn man beim Praxisschild nicht aufpasst...
Das ist mir bei meinen ersten Schildern passiert...
Beim ersten Entwurf stand der Heilpraktiker drauf...
dann ist er "verloren" gegangen :eek:... und die Schilder wurden gedruckt :cry:...
Dann wurde der Heilpraktikerschriftzug nachträglich noch auf die Schilder draufgeklebt. Nur die Buchstaben, ganz fein. Wer es nicht wusste, hat es nicht gesehen :)
Also: immer schön ALLE Entwürfe genau überprüfen :coffee:
 
Ich kannte einen Kollegen, der hatte folgendes auf seinem Praxisschild stehen:

"Heilpraktiker, Homöopathie, Allopathie:kopfkratz:....
 
Vielleicht braucht Mike einfach nur eine neue Tastatur...

Neben „Heilprakitker“ finden sich in seinen Beiträgen noch Wortneuschöpfungen „Telefondiesnt“, „etaige“ u.a. :D

Also ehrlich: mit seiner Tastatur würde mir das auch passieren
emoji23.png


tastatur.jpg
 
Man ist bei dem Namen recht frei. Wichtig ist, dass keine Spezialisierung (wie Zentrum für...) verwendet wird (außer, es ist dann wirklich ein Zentrum) und dass immer der Heilpraktiker genannt wird, damit niemand auf die Idee kommt, es wäre eine Arztpraxis. Bei Spezialisierungen kann es einem passieren, dass man abgemahnt wird, außer man kann die Spezialisierung belegen.
 
Darf denn im Logo zB "Naturheilpraxis [mein Name]" stehen? Gilt das schon als Spezialisierung?
Und was ist mit nur "Praxis [mein Name]"?
 
Sofern immer Heilpraktiker dabei steht, kein Problem.
 
Und das "Heilpraktiker" muss auf allen Dingen stehen? Also Praxisschild, Internetseite, visitenkarten, Geschäftspapiere, Flyer.

Also zB:
"Praxis für Osteopathie und Akupunktur
[mein name]
Heilpraktiker"

?
 
Früher war es statthaft, bis zu 5 Therapieanwendungen auf dem Praxisschild aufzuführen.
Z.B.: Akupunktur, Neuraltherapie, Homöopathie, usw.
Ist das heute auch noch möglich?
 
M.W. gibt es aktuell keinerlei gesetzliche Beschränkungen mehr. Werbetechnisch gesehen 'ist weniger jedoch mehr'.
 
Außerdem stellt scih die Frage, ob die Patienten Therapien suchen oder Hilfe für/gegen eine bestimmte Erkrankung...
...und die in der Praxis angewandten Therapien unterliegen einem Wandel - und wenn nur durch Einschränkung durch den Gesetzgeber wie zB bei der Neuraltherapie.
...aber auch durch eigene Entwicklung und Vorlieben
 
Ich bin überhaupt nicht begeistert, wenn Patienten nach einer konkreten Therapie fragen, denn meist stellt sich heraus, dass es gerade die ist, die ihnen am wenigsten nützt.
 
Stimmt. Aber das Fragen ist ja erlaubt, solange Du als Therapeut die Führung übernimmst. Ich habe bisher dann immer die aus meiner Sicht passende Therapie angewendet und dieses auch vermitteln können
 
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