Weil in der Presse derzeit nur sehr einseitige Informationen zu finden sind, habe ich mir mal den Referentenentwurf von Spahns Mega-Brainfuck angesehen. Den findet man hier.
Kern des Gesetzes ist eine Änderung von § 20 IFSG:
Nach Absatz 7 werden folgende Absätze 8 bis 10 angefügt:
„(8) Bei folgenden Personen muss ein nach den Empfehlungen der Ständigen Impf- kommission ausreichender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorliegen:
Einrichtungen nach § 23 Abs. 1 S. 1 sind unter anderem Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, wozu auch Heilpraxen gehören.
Sollte also das Gesetz in Kraft treten, muss künftig jeder HP, der keinen ausreichenden Titer vorweisen kann, eine Masernimpfung nachweisen, um weiter praktizieren zu können. Ausgenommen sind lediglich Personen, bei denen ärztlich bestätigte Gründe gegen eine Impfung bestehen.
Dieser Schwachsinn betrifft also nicht nur unsere Patienten und die berühmte Volksgesundheit, sondern greift auch massiv in unsere persönlichen Freiheitsrechte ein.
Wer die Debatte bisher neutral beobachtet hat, sollte sich langsam Gedanken machen.
Kern des Gesetzes ist eine Änderung von § 20 IFSG:
Nach Absatz 7 werden folgende Absätze 8 bis 10 angefügt:
„(8) Bei folgenden Personen muss ein nach den Empfehlungen der Ständigen Impf- kommission ausreichender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorliegen:
- Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 betreut werden,
- Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, und
- Personen, die in einer Einrichtung nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den Patienten haben.
Einrichtungen nach § 23 Abs. 1 S. 1 sind unter anderem Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, wozu auch Heilpraxen gehören.
Sollte also das Gesetz in Kraft treten, muss künftig jeder HP, der keinen ausreichenden Titer vorweisen kann, eine Masernimpfung nachweisen, um weiter praktizieren zu können. Ausgenommen sind lediglich Personen, bei denen ärztlich bestätigte Gründe gegen eine Impfung bestehen.
Dieser Schwachsinn betrifft also nicht nur unsere Patienten und die berühmte Volksgesundheit, sondern greift auch massiv in unsere persönlichen Freiheitsrechte ein.
Wer die Debatte bisher neutral beobachtet hat, sollte sich langsam Gedanken machen.