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Hessen schränkt Heilpraktikergesetz ein

Jochen Pippir

20/80
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Forumsunterstützer
Heilpraktiker
Ort
Neu-Ulm
Therapien
Ortho-Bionomy®, Dorn-Breuss, FRZ nach Marquardt, NLP,
Status
HP
Es ist aber doch nur der Nachweis in Hygiene erforderlich - und ehrlich... in Hygiene sollte auch jeder fit sein, der invasiv arbeitet...
Interessanterweise stellt Hessen Heilpraktiker hierdurch auf eine Stufe mit Tätigkeiten der Nagelpflege, der Haarpflege, der Kosmetik, der Fußpflege, des Tätowierens, des Ohrlochstechens und der Schmuckeinbringung.
das finde ich eher weniger... :kopfkratz:
 
Jeder sollte in Sachen Hygiene fit sein, das ist richtig und ist auch wahrscheinlich der Fall. Aber dann noch einen 40 Stundenkurs machen, wenn man schon lange invasiv arbeitet:kopfkratz:? Ich denke, da würden es weniger Stunden auch tun. Vielleicht habe ich aber auch was falsch verstanden...

Dann ist noch die Frage welche "Istitutionen" den Sachkundenachweis anbieten (dürfen).
 
Es ist aber doch nur der Nachweis in Hygiene erforderlich - und ehrlich... in Hygiene sollte auch jeder fit sein, der invasiv arbeitet...

das finde ich eher weniger... :kopfkratz:
Ich glaube Du hast die Tragweite dieser Verordnung nicht begriffen für betreffende Kollegen!
 
Zuletzt bearbeitet:
wahrscheinlich nicht... Du darfst es mir gerne erklären...
 
mich befremdet jedoch der Vergleich mit Nagelpflege, Haarpflege, Kosmetik...
ich vermute mal, dass ich in den genannten Disziplinen entweder nicht up to date bin... oder die dortigen Ansprüche exorbitant zu hoch angesetzt werden...
Ehrlich: jemand der invasiv zB mit Infusionen i.v. arbeitet auf gleiche Stufe wie die Haarpflege zu setzen... :kopfkratz:

Dann ist noch die Frage welche "Istitutionen" den Sachkundenachweis anbieten (dürfen).
Hier sehe ich die Hauptproblematik
Aber dann noch einen 40 Stundenkurs machen, wenn man schon lange invasiv arbeitet:kopfkratz:?
Finde ich nicht so schlimm...
Andere Berufe müssen das auch. Wer eine Hauptuntersuchung am Auto als Prüfingenieur macht in Deutschland muss jährlich mindestens 5 Tage Weiterbildung nachweisen. Das sind 40 Stunden. Ohne diesen Nachweis entfällt die Betrauung. Grund: es können Menschen zu schaden kommen...
Es spielt eben schon eine Rolle womit man arbeitet und welche Folgen zu lasches Arbeiten haben kann. Beim Fahrzeug kann ein verkehrsunsicheres Fahrzeug Menschenleben kosten und bei invasivem Fehlarbeiten ebenso. Mag für den einen oder anderen "alten Hasen" unnötig sein... oder auch nicht.
 
Ich finde den 40-Stunden-Kurs auch nicht das Problem. Schon heute gilt: Regelmäßiger Nachweis einer Fortbildung in Sachen invasive Therapien ist dringend angeraten. Ein einmaliger "Spritzenschein" ist nicht ausreichend. Selbst HPs mit Intensivpfleger-Ausbildung sind schon verurteilt worden, weil sie sich nicht - regelmäßig - fortgebildet hatten. Falls es zu einem Zwischenfall kommt, überprüfen die Gerichte so etwas.
 
@RWH kannst Du mir sagen wer so einen Kurs (40h, nicht 8h) für Heilpraktiker anbietet?
 
Ne, kommt aber sicher bald.
 
Naja, das dauert nicht lange und die Schulen bieten das an. War ja bisher keine Nachfrage danach.
 
Naja, das dauert nicht lange und die Schulen bieten das an. War ja bisher keine Nachfrage danach.
Tja das ist jetzt die Frage wie das dann in Hessen gehandhabt wird wenn man den Sachkundenachweis nicht ab sofort beibringen kann....
 
Das wird man sehen...
 
Tja das ist jetzt die Frage wie das dann in Hessen gehandhabt wird wenn man den Sachkundenachweis nicht ab sofort beibringen kann....
wenn ich das mal auf andere Bereiche übertrage oder vergleiche, so gibt es immer Übergangszeiten
 
Ich denke das wird das Gesundheitsamt anbieten, oder IHK etcpp
Das ist ja bei anderen Berufen auch so (z.B. Köche)
 
Sagt mal, Ihr Lieben, versteh ich das richtig, dass für uns eigentlich nur Ansatz 1 Satz 1 Nr. 2 - also Sachkundenachweia Hygiene 1 ( ist wohl nicht für Anfänger gedacht und 2 für Fortgeschrittene :D:kopfkratz:) in Frage kommt, weil wir normalerweise für Invasives Arbeiten Einmalmaterial benutzen und nichts aufbereiten, außer Oberflächen?

Es heißt doch im von RA Sasse zitierten Text:
"Über die notwendige Sachkunde verfügt in der Regel, wer bei Ausübung von Tätigkeiten
1. nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 über den Sachkundenachweis Hygiene 1 (8 Stunden Kurs),
2. nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 über den Sachkundenachweis Hygiene 2 (40 Stunden Kurs mit Inhalten zur Aufbereitung) verfügt."

Kurs Nr. 2 Aufbereitung würde für mich heißen, Kenntnisse über fachgerechtes Desinfizieren und Reinigen der verwendeten Instrumente, bevor sterilisiert wird, also auch besondere Kenntnisse über Sterilisierung nachweisen zu müssen. All das haben wir in unserer Ausbildung zwar gelernt und auch bei der Prüfung zum HP als Wissen parat haben müssen. Da bei den meisten Praxen - zumindest denen, die ich kenne, nur steriles Einwegmaterial verwendet wird, ist das schon seltsam, falls man wirklich diesen 40 Stunden Kurs als HP tatsächlich absolvieren müßte. Den 8 Stunden-Kurs sähe ich noch ein.
 
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