Sagt mal, Ihr Lieben, versteh ich das richtig, dass für uns eigentlich nur Ansatz 1 Satz 1 Nr. 2 - also Sachkundenachweia Hygiene 1 ( ist wohl nicht für Anfänger gedacht und 2 für Fortgeschrittene
) in Frage kommt, weil wir normalerweise für Invasives Arbeiten Einmalmaterial benutzen und nichts aufbereiten, außer Oberflächen?
Es heißt doch im von RA Sasse zitierten Text:
"Über die notwendige Sachkunde verfügt in der Regel, wer bei Ausübung von Tätigkeiten
1. nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 über den Sachkundenachweis Hygiene 1 (8 Stunden Kurs),
2. nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 über den Sachkundenachweis Hygiene 2 (40 Stunden Kurs mit Inhalten zur Aufbereitung) verfügt."
Kurs Nr. 2 Aufbereitung würde für mich heißen, Kenntnisse über fachgerechtes Desinfizieren und Reinigen der verwendeten Instrumente, bevor sterilisiert wird, also auch besondere Kenntnisse über Sterilisierung nachweisen zu müssen. All das haben wir in unserer Ausbildung zwar gelernt und auch bei der Prüfung zum HP als Wissen parat haben müssen. Da bei den meisten Praxen - zumindest denen, die ich kenne, nur steriles Einwegmaterial verwendet wird, ist das schon seltsam, falls man wirklich diesen 40 Stunden Kurs als HP tatsächlich absolvieren müßte. Den 8 Stunden-Kurs sähe ich noch ein.