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Aus für Eigenblutbehandlungen durch HPs?

Und was ist bitte mit den Praxen, die zu einem Großteil mit Eigenblut arbeiten?
Denen fällt dann einfach so mal ein Großteil ihres Einkommens weg?
Und dann? Harz4 beantragen?
Das kann man auch nur mit uns so machen - kein Arzt würde sich das gefallen lassen
 
Dich hat es doppelt getroffen, oder? Erst DMSA und jetzt Eigenblut...
Wohin geht Deine neue Praxisausrichtung?
Ja DMSA , Eigenblut hatte ich eh schon einige Zeit nicht mehr im Angebot von daher hält sich der Schaden in Grenzen.
Ich kanns noch nicht genau beschreiben, da ich selbst gerade im Prozess drin bin.
Grob gesagt bin ich mir mit allem grade selbst "zuviel" und specke gerade ab. Und seitdem ich künstlichen Mangel überall erzeuge tun sich ganze Universen auf.
Ein neues Standbein wird Coaching sein und zwar auch von Kollegen, quasi Supervision evtl. auch Praxistage etc.
Das andere und da hadere ich noch sehr wäre es den Intensivanteil aufzuhören, da fehlt mir aber derzeit noch die Klarheit.
 
Das Wirkspektrum richtet sich auf Durchblutung und Entzündung. Die Materialkosten sind sehr gering, Sauerstofffilter und Butterfly, thats it :)

Schon, aber Du brauchst auch dazu ein Gerät...

Und, bei der derzeitigen Regelungswut ist nicht auszuschließen, dass invasive Verfahren generell unter Arztvorbehalt gestellt werden. Das ist zwar juristisch sehr schwierig umzusetzen, weil damit ja auch jede Eigenanwendung eigentlich nicht mehr erlaubt wäre, der Patient also für jede Injektion etc. immer einen Arzt bräuchte. Andererseits ist es in den USA beispielsweise so, dass Du für die Bestellung von Akupunkturnadeln etc. eine Verordnung brauchst oder selbst Arzt sein musst.

Also müsste man nur alle Ampullenpräparate unter Verschreibungspflicht nehmen...
 
Das andere und da hadere ich noch sehr wäre es den Intensivanteil aufzuhören, da fehlt mir aber derzeit noch die Klarheit.

Ich war früher "der Weltmeister im Spritzen", aber über die Jahre habe ich das immer mehr reduziert, ohne damit einen Wirkungsverlust zu bemerken. Sicher, es gibt immer noch gute Anwendungen für OZON und Eigenblut. Gerade aktuell ein älterer Mann mit fortschreitender AMD, der seit Behandlungsbeginn - sehr zur Überraschung seines Augenarztes - keinen weiteren Sehkraftverlust verzeichnete, sogar eine leichte subjektive Besserung.

Da ich mich nicht auf Ozon-Therapien spezialisiert habe, trifft mich der Verlust nicht so hart. Und für alle andere Anwendungen von Eigenblut gibt es Alternativen (Autovaccinen, Allergostop usw.) Selbst mit oralen Mitteln kommt man oft sehr gut hin.

Insofern würden (mir) durch ein Verbot von invasiven Therapien sicher einige Patienten wegfallen, sowie ein paar schöne "Soforteffekte", aber letztlich kann man für all das andere Therapien finden. Mein Eindruck ist, dass bei den jüngeren Patienten der Trend eh weg von der Spritze geht. Nur bei den älteren ist Schmerz = Wirkung noch im Kopf.
 
Da fragt man sich doch, weshalb sogar der BDH noch auf Lets Work die "Blaue Ozonkarte" als Seminar anbietet!
Das fällt dann doch da auch drunter? Oder wird da kein Eigenblut mit vermischt?

Also, verstößt es jetzt schon gegen das Transfusionsgesetz. Dann habe ich wohl gestern meine letzte Eigenbluttherapie gemacht. Ich bin entsetzt!

Bei Rene Sasse finde ich auch noch nichts auf der Homepage

Naja, die aktuelle (!) Entscheidung ist für alle unerwartet gekommen. Daher gibt es auch noch nicht DIE Antwort. Die Verbände selbst können auch keine gerichtliche Klärung anstreben, da es bei uns in Deutschland ein solches Vorgehen einfach nicht gibt. Die Verbände müssen jetzt abwarten, bis es zu einem konkreten Verfahren kommt (also ein HP angezeigt wird oder vom Amt seine Herstellungserlaubnis kassiert wird). Dann kann dieser HP - unterstützt von seinem Verband - gegen die Anzeige bzw. den Entzug der Erlaubnis vorgehen und man kann durch die Instanzen versuchen, ein Grundsatzurteil zu bekommen. Das aber dauert ... Jahre. Und was am Ende dabei raus kommt, ist unsicher. Immerhin muss das Gericht (ggfs. das BverfG) abwägen, was schwerer wiegt: Unser Recht auf freie Berufsausübung oder das Recht des Patienten, nicht gefährdet zu werden (was das Bundesgesundheitsministerium unterstellt). Ich fürchte, die grundsätzlich "unübliche" Basis der Berufsausübung von HPs (also keine geregelte Ausbildung etc.) fällt uns hier wieder auf die Füße.
 
Das aber dauert ... Jahre.
abgesehen davon werden sich in der Zwischenzeit alle praktizierenden HPs auf Alternativen umgestellt haben und die zukünftigen HPs sofort andere Therapien wählen...
Somit bestimmt dann der Faktor Zeit das Ergebnis.
 
Ich empfehle, das Dokument des BDHN genau zu lesen. Es ergibt sich daraus nämlich keine Entwarnung. Der BDHN schreibt u.a.: "Wir haben uns daher sogleich an den Bundesgesundheitsminister gewandt und erwarten dessen Antwort in der kommenden Woche." Nun, dann schauen wir mal...
 
Ich empfehle, das Dokument des BDHN genau zu lesen. Es ergibt sich daraus nämlich keine Entwarnung. Der BDHN schreibt u.a.: "Wir haben uns daher sogleich an den Bundesgesundheitsminister gewandt und erwarten dessen Antwort in der kommenden Woche." Nun, dann schauen wir mal...

Zumal aus dem Dokument auch nicht hervorgeht das sie den Verband der Freien Heilpraktiker informiert haben. Naja, aber auch folgender Satz lässt mich ein wenig grübeln:

...mit der Berufsbezeichnung Heilpraktiker melden sich in diesen Foren Blogger mit der dringenden Empfehlung...
 
Für mich klingt das Ganze nach: "Was nicht sein darf, kann auch nicht sein..." Aber ich wäre wirklich froh, wenn ich mich geirrt hätte und der FVDH (und damit ich) einer Ente aufgesessen wäre. Schließlich habe ich eine ganz Reihe von Patienten, für die ich nun Ärzte suche, die meine Eigenblutbehandlungen weiter führen... Hätte ich nicht gebraucht.
 
Hm. Zumal in dem BDHN-Dokument nicht genau unterschieden wird zwischen "homöopathischen Eigenblutprodukten", sprich Verdünnungs-"Potenzen", deren Ursubstanz das Blut (des Patienten) ist und Eigenblutprodukte, die mit homöopathischen Produkten versetzt wurden. Letzteres durften wir schon länger nicht mehr, ersteres ist uns immer noch erlaubt. Und zwischen beiden Anwendungsmethoden klafft ein himmelweiter Unterschied. Dieser wird vom BDHN nach meinem dafürhalten in dem Schreiben nicht genau auseinander gehalten.
 
Das Schreiben des BDHN ist ein Treppenwitz an sich, Bullshitbingo mit viel Text und ich hab diesen ganzen Mist satt. Jeder versteckt sich hinter pseudointellektuelem Text ohne Inhalt.

Es gibt keinen vernünftigen Grund...
Ja natürlich nicht aber das ist völlig egal ob es einen vernünftigen Grund gibt denn die Kommission hat nunmal den Gesetzestext des Transfusionsgesetzes ganz ander ausgelegt. Unter homöopathisch zubereiteten Blutprodukten versteht diese nämlich, daß man Blut abnimmt an ein geeignetes Labor oder Apotheke schickt, die daraus ein homöopathisches Mittel herstellt und dieses dann wieder verabreicht.
Und als ich gerade mit dem Pharmaziereferat in Bayern zu tun hatte wurde ich ebenfalls auf das Transfuisonsgesetz hingewiesen. Und Kollegen in Brandenburg mussten bereits widerrufen.
 
Ja, das mit dem "vernünftigen Grund" ist halt ein gerne genommenes Argument. Aber Gesetze müssen nicht unbedingt aus jeder Sicht vernünftig sein. Mir erschließt sich auch nicht, was an Blut, das dem gleichen Patienten zur gleichen Zeit wieder "zurückgegeben" wird so problematisch sein soll. Aber das ist hier nicht die Frage, sondern, wie das Gesetz angewandt wird.
 
In letzter Konsequenz bedeutet das, dass sich erst ein/e Kolleg/in in die Nesseln setzen muss - und dann gerichtlich geklärt wird, ob das nun erlaubt oder verboten ist bzw. ob das Verbot Bestand hat. Nur, das kann dauern...
 
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