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Aus für Eigenblutbehandlungen durch HPs?

Ja, vermutlich geht es darum. Die Therapie also solche können sie ja auch nicht beurteilen. Vermutlich "trauen" sie uns nicht zu, dass wir mit dem Blut so umgehen, dass keine Gefahr für die Patienten besteht.
 
Und, bei der derzeitigen Regelungswut ist nicht auszuschließen, dass invasive Verfahren generell unter Arztvorbehalt gestellt werden. Das ist zwar juristisch sehr schwierig umzusetzen, weil damit ja auch jede Eigenanwendung eigentlich nicht mehr erlaubt wäre, der Patient also für jede Injektion etc. immer einen Arzt bräuchte. Andererseits ist es in den USA beispielsweise so, dass Du für die Bestellung von Akupunkturnadeln etc. eine Verordnung brauchst oder selbst Arzt sein musst.
Ich hatte gestern von meinem Verband in der monatlich erscheinenden Zeitschrift das erste Mal davon gelesen. Es geht nicht nur um HOT, Eigenblut etc., sondern um alle invasive Verfahren, also auch i.m. etc. - invasiv eben! Wir dürften dann also nicht mehr invasiv arbeiten, auch keine "chirurgischen" Arbeiten durchführen - gerade letzte Woche war eine Patientin da, die sich einen Holzspieß eingetreten hat, den ich dann entfernt habe. Wäre wohl dann auch nicht mehr möglich.Natürlich habe ich dafür keine OP gebraucht. :)

Ich finde es nur schade, dass auch die Verbände, anstatt auf die Barrikaden zu gehen, stillhalten und diese für uns immens wichtigen Änderungen im hinteren Teil der Zeitschrift verstecken. Es hat mir gestern fast den ganzen Abend verdorben, so habe ich mich über das Ganze geärgert. Da ich schon länger aus Arbeitsgründen und mangelnder Zeit hier im Forum nicht mehr vorbei geschaut habe, bin ich gestern quasi auf dem falschen Fuß und unvorbereitet damit konfrontiert worden! Was für ein Wahnsinn!

Ich zitiere aus der Verbandszeitschrift::
"Besonders dringlich sind dabei aus Sicht des 121. Deutschen Ärztetages 2018 zwei Maßnahmen:
1. vom derzeit zulässigen Tätigkeitsumfang sind alle imvasiven Maßnahmen (wie chirurgische Eingriffe, Injektionen und Infusionen) auszuschließen, denn invasive Maßnahmen beinhalten regelmäßig ein großes Schädigungspotential.

2. die Behandlung von Krebserkrankungen ist von der Erlaubnis auszuschließen. Die moderne, evidenzbasierten Medizin stellt - anders als dies vor Kahrzehnten bei Erlaß des Heilpraktikergesetzes der Fall war - für viele Krebserkrankungen wirksame Behandljngsmöglichkeiten :mad: bereit. Der Erfolg dieser Behandlungen hängt oft entscheidend von einem rechtzeitige. Behandlungsbeginn ab. Es kann deswegen nicht länger zugelassen werden, dass durch Behandlungsangebote auf Basis einer Heilpraktikererlaubnis der rechtzeitige Beginn einer wirksamen Behandlung verzögert oder verhindert wird."
 
Zuletzt bearbeitet:
Achja, hier ist der Text auch Online vom Antrag der Ärzte. Der Antrag wurde auch angenommen:
http://www.121daet.baek.de/dev_baek...aktiker&tops=&applicant=&types=&laek=&status=

Über den Federführer steht in der aktuellen Verbandszeitschrift der Freien Heilpraktiker e.V. auch etwas. Vor allem woher er seine Nebeneinkünfte bekommt und wieviel Lobbyismus besteht. Was mich dennoch wundert ist der BDHN der das ganze scheinbar immer noch auf die leichte Schulter nimmt. Selbst Rechtsanwalt Sasse hat sich zu dem Thema ja schon geäußert.
 
Ich finde es nur schade, dass auch die Verbände, anstatt auf die Barrikaden zu gehen, stillhalten und diese für uns immens wichtigen Änderungen im hinteren Teil der Zeitschrift verstecken. Es hat mir gestern fast den ganzen Abend verdorben, so habe ich mich über das Ganze geärgert. Da ich schon länger aus Arbeitsgründen und mangelnder Zeit hier im Forum nicht mehr vorbei geschaut habe, bin ich gestern quasi auf dem falschen Fuß und unvorbereitet damit konfrontiert worden! Was für ein Wahnsinn!

Ich hatte es ja schon mehrfach erwähnt und kann es nur wiederholen: Die Verbände (und letztlich wir alle) haben ein kleines Problem - und das ist die fehlende geregelte(!) Ausbildung.

In Deutschland brauchst Du einen Meisterbrief, wenn Du - selbständig - Autos reparieren willst. Oder Wasserleitungen legen oder Kabel ziehen oder ein Dach decken etc. Und die meisten Menschen schätzen ihre Gesundheit höher ein, als die ihres Hauses oder Autos (es gibt da Ausnahmen...).

Und genau deshalb können die Verbände nicht auf die Barrikaden gehen, denn jedes Mal, wenn sie den Mund zu laut aufmachen, braucht nur jemand auf die im HPG festgelegten Kriterien verweisen - und schon stehen die Verbandsvertreter nackt da. Es interessiert dann auch niemand mehr, dass kaum Menschen durch HPs geschädigt werden (bei immerhin einigen Millionen Behandlungen), aber Tausende jedes Jahr durch ärztliche Handlungen. Oder, dass sich die Ärztevertreter mit Händen und Füßen dagegen wehren, dass es eine Ausbildungsordnung für HPs gibt. Denn sie wollen uns ja nicht besser qualifizieren, sondern ganz weg haben, damit sie allein die Deutungshoheit haben. (Selbst der Physician Assistent sollte ja wieder abgeschafft werden, wie ich gerade in dem Link von Andrea lesen konnte...): Es darf keine Götter neben den Ärzten geben. Alle anderen sollen nur auf deren Weisung tätig werden dürfen...

Aber all das bekommt der Normalbürger ja nicht mit - und in einer Diskussion kann man solche Differenzierungen kaum unterbringen. Also versuchen die Verbände den Ball flach zu halten und hoffen, "hintenrum" zu verhindern, dass uns immer mehr Werkzeuge aus der Hand genommen werden.

Aber ich fürchte, der Gegenwind wird stärker werden, denn je mehr Patienten zu HPs gehen und je mehr HPs es gibt, desto mehr geraten wir ins Visier der Ärzteschaft. War früher der HP ein Exot und Patienten, die zu ihm/ihr gingen, galten vielen Ärzten als "ein wenig geistig unterbemittelt", so lässt sich diese Ignoranz inzwischen nicht mehr aufrecht erhalten.

Mit der Akzeptanz als Teil des Gesundheitswesens, werden nun natürlich auch die Maßstäbe angelegt, die dort sonst auch gelten. Und alle anderen Gesundheitsberufe haben eine vorgeschriebene Ausbildung inkl. Praktika etc. Die Physiotherapeuten können ein Lied davon singen, mussten sie doch die 3-jährige Ausbildung in der Regel selbst bezahlen - und dürfen dafür nun für kleines Geld und nur auf ärztliche Verordnung tätig werden...
 
Noch ein Hinweis: Verbindlich ist derzeit nur das Verbot von Eigenblutbehandlungen, da diese nach der Definition des Ministeriums nun unter das Transfusionsgesetz fallen - und damit automatisch nur noch Ärzten gestattet sind.

Die anderen Forderung der Ärzteschaft (Verbot invasiver Verfahren und Krebstherapie) sind derzeit nur ein "Wunschzettel". Die Beschlüsse des Ärztetages sind rechtlich unverbindlich. Sie stellen allenfalls eine Empfehlung an die Politik dar. Es kommt nun darauf an, wie die Politik reagiert. Schätzt sie den Imagegewinn durch ein Verbot höher ein, als den damit verbundenen Ärger, dann wird das Verbot irgendwann kommen. Befürchtet sie, dass die Bürger den "Schutz" nicht zu schätzen wissen, aber sauer reagieren, weil ihr HP nicht mehr spritzen darf, dann wird das Verbot noch lange auf sich warten lassen.

Politik schielt immer auf die Wirkung auf den Wähler, denn davon leben Politiker nun mal.
 
Bei all den Reformen muss ich mir ernsthaft überlegen, ob ich überhaupt im Oktober zur Prüfung (Überprüfung) gehe. Die Perspektiven werden offenbar immer geringer, gerade wenn man anfangen will und sich zu allererst durch den "Was darf ich eigentlich noch"-Dschungel kämpfen muss. Wirklich demotivierend, die ganze Diskussion.
 
Das ist so, seit es HPs gibt. Ist eben kein "normaler" Beruf...
 
Danke für die Information.
Mich persönlich hat die Abschaffung eines Berufsbildes aus politischen Gründen bereits einmal getroffen. Es wäre einfach schade, wenn mir das noch mal passieren würde.
Hoffen wir einfach alle das Beste ☺️
 
Das tun wir alle - ich seit 30 Jahren.

In den letzten Jahren hat sich der HP vom exotischen Außenseiter zum "quasi Alternativarzt" entwickelt und war - fast - hoffähig. Aber das scheint nur so...

Wenn ich dran denke, wie viele HPs es heute gibt, dann wundere ich mich.
 
Heutzutage kann man bei kaum einem Beruf davon ausgehen, dass man ihn bis zur Rente ausüben kann . Dafür ändern sich die Rahmenbedingungen einfach zu schnell .
 
Bei all den Reformen muss ich mir ernsthaft überlegen, ob ich überhaupt im Oktober zur Prüfung (Überprüfung) gehe.
Das kann ich sehr gut verstehen und letztlich weißt auch nur Du WIE Du später arbeiten willst.
Mich schränken die momentanen Einschränkungen nicht ein - denn ich arbeite nicht invasiv. Für mich wäre auch die Überprüfung nicht "herausgeschmissen" oder umsonst. In erster Linie habe ich diese für mich gemacht.
Das Leben ist Bewegung und Veränderung...
Es gibt viele Möglichkeiten den HP in andere Bereiche zu integrieren. Ich bin seit einem Jahr daran, meine Berufe zusammenzuführen. Ich bin Bautechnikerin, techn. Betriebswirtin und HP. Mir schwebt etwas wie biologische Bautechnikerin vor... allerdings ist der Markt noch nicht so weit und die Auswirkungen von den Änderungen im Bauwesen auf die Gesundheit wird noch nicht erkannt. Innerhalb der Architektur noch weniger als in der Heilkunde. In der alternativen Heilkunde gibt es schon Einige, die die Auswirkungen bei ihren Patienten wahrnehmen - aber die können nichts über die konstruktiven/planerischen Änderungen sagen.
Ich bin jetzt wieder eingestiegen in die Architektur und zuständig für die Zertifizierung für nachhaltiges Bauen.
Warum erzähle ich Dir das?
Es gibt so viele Möglichkeiten den HP zu integrieren und als HP zu arbeiten. Ohne den HP, meine Patienten, meinen Lebensweg und meine Ausbildungen (zu denen ich nur als HP zugelassen werde oder das Material an das ich nur als HP komme), hätte ich mein heutiges Wissen nicht.
Ob Du die Anstrengung der Überprüfung auf Dich nimmst...
...ich kann Dir nur empfehlen: entscheide es aus Dir heraus und Deinem Herzen nach und nicht nach irgendeinem Gesetz.
Gesetze ändern sich und nicht immer nur in eine Richtung - das ist ein stetiges hin- und her.
Du kannst überlegen, ob Du dich von Unkenrufen abhalten lassen willst oder nicht.

LG Tina
 
Ich wundere, mit welcher Naivität heute viele diese Richtung wählen, offensichtlich (?) ohne sich der Basis, auf der unsere Tätigkeit beruht, bewusst zu sein. Es mag an der Besonderheit liegen, dass unser Beruf - gewissermaßen oder besser gesagt scheinbar - außerhalb der normalen Welt liegt. Aber das tut er nicht, zumindest dann nicht, wenn man beabsichtigt mehr zu sein, als nur ein Hobby-HP, der ab und an Freunde beglückt. Aber sobald es in Richtung Existenz geht, muss man erkennen, dass für uns die gleichen Rahmenbedingungen (Gesetze, finanzielle Notwendigkeiten usw.), wie für jeden anderen - selbständigen - Beruf auch.

Gerade die Menge an HPs, die es heute gibt, haben den Beruf immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit - und damit auch der Kritiker und der Gesetzgebung - gerückt. Wir sind eben keine Ausnahmeerscheinung mehr, die man einfach als "Anomalie" ignorieren kann. Wir stören sozusagen die Routine - und das ist immer eine Gefahr.

Alfred North Whitehead schrieb in 'Adventures of Ideas' (Zitat): "Wenn eine perfekte Routine herrscht, kann das Verstehen eliminiert werden, abgesehen von solch schwachen Geistesblitzen, die nötig sind, um mit bereits bekannten Umständen, wie etwa einem überfluteten Bergwerk, einer längeren Dürre oder einer epidemischen Influenza, umzugehen. Ein [Denk-] System entsteht als Produkt von Intelligenz. Wenn sich aber erst einmal eine entsprechende Routine eingeschliffen hat, dann schwindet die Intelligenz, und das System wird von einer Koordination konditionierter Reflexe aufrechterhalten." Zitat Ende. DAS ist genau das, was heute in der Medizin geschieht. Die ist so mit ihren eingeschliffenen Routinen und systemischen Zwängen beschäftigt, dass jeder stört, der hier Fragen stellt, für deren Beantwortung man keine Zeit hat.
 
Grins. Das Zitat vom North Whitehead musste ich glatt zweimal lesen, bevor ich den "interlektuellen Zugang" hatte. Dem Zitat folgenden Kommentar von Rudolf konnte dann auch ich einfacher folgen. Und ich vermute: beide haben Recht;-)

Und das bei der Wärme
 
Ich habe "spaßeshalber" zwischenzeitlich mal das Transfusionsgesetz gelesen. Danach sind die meisten Eigenblutanwendungen auch für Ärzte gar nicht so einfach. Das Transfusionsgesetz definiert nämlich, dass die - unter das Gesetz fallenden - Blutentnahmen nur in einer (Blut-)spendestelle erfolgen darf, die entsprechend ausgestattet ist und von einem Arzt geleitet wird, der auch bei der Abnahme zugegen sein muss. UND außerdem muss jede Blutspende auf bestimmte Erreger etc. untersucht werden. Klar, das Gesetz regelt ja im Grund die Blutspende zum Zweck der Transfusion. D.h. im Grunde müsste jeder Arzt, der eine Eigenblutinjektion vornimmt oder Ozontherapie, davon vorher eine Probe ins Labor schicken...

Ich vermute mal, entweder wird man das Gesetz hier ändern - oder den §28 um weitere Ausnahmen erweitern. Ob das dann auch für uns gilt, ist eine andere Frage. Vermutlich hat sich noch niemand so richtig mit den Konsequenzen befasst...
 
Blutentnahmen nur in einer (Blut-)spendestelle erfolgen darf, die entsprechend ausgestattet ist und von einem Arzt geleitet wird, der auch bei der Abnahme zugegen sein muss.
:kopfkratz: hier fahren die Blutspendedienste herum zu Terminen in den einzelnen Orten (mobiler Blutspendedienst) und meines Wissens ist da kein Arzt dabei...
 
Vermutlich ist es wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter. (Allerdings würde ich mich als HP nicht darauf verlassen, dass das auch für uns gilt...)

Hier ein paar Auszüge aus dem Gesetzestext:

§ 1 Zweck des Gesetzes Zweck dieses Gesetzes ist es, nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen von Menschen und zur Anwendung von Blutprodukten für eine sichere Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und für eine gesicherte und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten zu sorgen und deshalb die Selbstversorgung mit Blut und Plasma auf der Basis der freiwilligen und unentgeltlichen Blutspende zu fördern.

Hier könnte man schon einhaken und fragen, wieso ein Gesetz, das die Blutgewinnung zu Transfusionszwecken regelt, auf EIGENblut Anwendung findet, was offensichtlich nicht Zweck des Gesetzes ist.

§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes 1. ist Spende die bei Menschen entnommene Menge an Blut oder Blutbestandteilen, die Wirkstoff oder Arzneimittel ist oder zur Herstellung von Wirkstoffen oder Arzneimitteln und anderen Produkten zur Anwendung bei Menschen bestimmt ist, 2. ist Spendeeinrichtung eine Einrichtung, die Spenden entnimmt oder deren Tätigkeit auf die Entnahme von Spenden und, soweit diese zur Anwendung bestimmt sind, auf deren Testung, Verarbeitung, Lagerung und das Inverkehrbringen gerichtet ist, 3. sind Blutprodukte Blutzubereitungen im Sinne von § 4 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes, Sera aus menschlichem Blut im Sinne des § 4 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes und Blutbestandteile, die zur Herstellung von Wirkstoffen oder Arzneimitteln bestimmt sind.

Hier wird's allerdings konkreter. Es ist leider nicht definiert, ob es sich dabei nur um Fremdblut handelt oder eben auch Eigenblut. Und das ist der Knackpunkt. Man kann das Gesetz so oder so auslegen. Da heute oft Eigenblutspenden vor OPs gemacht werden, gibt es sozusagen einen, von der Praxis erweiterten, Geltungsbereich.

§ 4 Anforderungen an die Spendeeinrichtungen Eine Spendeeinrichtung darf nur betrieben werden, wenn 1. eine ausreichende personelle, bauliche, räumliche und technische Ausstattung vorhanden ist, 2. die Spendeeinrichtung oder der Träger von Spendeeinrichtungen eine leitende ärztliche Person bestellt hat, die die erforderliche Sachkunde nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft besitzt, und 3. bei der Durchführung der Spendeentnahmen von einem Menschen eine ärztliche Person vorhanden ist. Die leitende ärztliche Person nach Satz 1 Nr. 2 kann zugleich die ärztliche Person nach Satz 1 Nr. 3 sein. Der Schutz der Persönlichkeitssphäre der spendenden Personen, eine ordnungsgemäße Spendeentnahme und die Voraussetzungen für eine notfallmedizinische Versorgung der spendenden Personen sind sicherzustellen.

Das ist eindeutig: Es MUSS ein Arzt vorhanden sein.

Weiter in §5 Abs. 3

(3) Die für die Leitung der Qualitätskontrolle nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 des Arzneimittelgesetzes zuständige Person hat dafür zu sorgen, dass die spendende Person vor der Freigabe der Spende nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik auf Infektionsmarker, mindestens auf Humanes Immundefekt Virus (HIV)-, Hepatitis B- und Hepatitis C-Virus-Infektionsmarker untersucht wird. Bei Eigenblutentnahmen sind diese Untersuchungen nach den Besonderheiten dieser Entnahmen durchzuführen. Anordnungen der zuständigen Bundesoberbehörde bleiben unberührt.

Ich denke, da wird es noch einigen Regelungsbedarf geben...
 
@tigs
Nachdem ich auch schon bei solch einer mobilen Blutabnahmestelle zum Zwecke des Blutspendens vor Jahren aufgetaucht bin, kann ich bestätigen, dass ein Arzt da ist. Jedoch nicht, wie vermutet, beim Blutabnehmen dabei, er hockt ja ganz woanders in einem separaten Raum und interviewt die Freiwilligen Spender (Erst- und Folgespender) ob sie ansteckende Krankheiten haben oder hatten, in den Tropen waren, etc. pp. und entscheidet dann, ob sie zugelassen werden.
Bei der Blutspende ist er keinesfalls räumlich anwesend, weil er ja, bevor die Menschen in den Spendensaal hineingelassen werden, eben diese Fragen mit jedem einzelnen abarbeiten muss und somit alle Hände zu tun hat.

Wie schon Rudolf schrieb, ist die Transfusion als solche mit Sicherheit deshalb so ausgelegt worden, damit wir keine Eigenblutbehandlung mehr durchführen können. Weil Transfusion ja für mich per se eigentlich bedeutet, dass Fremdblut Dritten transfundiert wird. Wenn es im geschlossenen System beim gleichen Patienten mit seinem soeben gezapftem Blut erfolgt, ist es eine Infusion mit Eigenblut, oder eben eine i.m. Spritze mit seinem Eigenblut.

Man kann aber die Tatsachen völlig verdrehen, um eine Transfusion daraus zu machen. Haben wir ja auch mittlerweile in den verschiedensten Bereichen unseres Lebens.
 
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