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Zahlungsunwillige Patienten

Sarah 5

Mitglied
Hallo,

ich wollte mal fragen wie ihr das so mit zahlungsunwilligen Patienten handhabt. Ich habe ab und zu damit Probleme, dass PAtienten auch nach Mahnung nicht bezahlen und bin jetzt am überlegen, was ich mache. Eine Barzahlung vor Ort möchte ich aus verschiedenen Gründen nicht...
Bin gespannt auf eure Antworten.

Viele Grüße
Sarah
 
Hallo Sarah,
da die meisten meiner Patienten direkt nach der Sitzung bar bezahlen, habe ich dieses Problem nicht allzu oft. Dennoch hatte ich in den vergangenen Jahren ein paar wenige Fälle, in denen Patienten auch nach Mahnung nicht gezahlt haben.

Mein bewährter Weg ist, Kopien der Rechnung und der Mahnungen einem Anwalt zu übergeben und den arbeiten zu lassen. Erfolgsquote bisher 100 %.

Viel Erfolg!
Viele Grüße
Henry
 
Hallo. Ich hoffe ich darf mich hier reinklinken.

Henry H. Darf ich fragen was der Anwalt dann noch ectra nimmt. Ich habe auch grad so ein Fall und noch nicht viele Patienten gehabt und dieser will nicht bezahlen. Jedenfalls kam nix nichts und ich habe erinnert.
 
Das Honorar, was der Anwalt nimmt, richtet sich nach dem RVG (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte). Die Höhe ist vom Streitwert bzw. Gegenstandswert abhängig.
Von daher kann ich deine Frage pauschal natürlich nicht beantworten. Du kannst es Dir aber selbst hier ausrechnen: https://www.smart-rechner.de/anwaltskosten/rechner.php

Wenn der säumige Patient zahlt, zahlt dieser natürlich auch die bis dahin entstandenen Vergütungen für den Rechtsanwalt, sodass Du damit nicht belastet bist. Ist bei dem Patienten nichts zu holen, hast Du Pech gehabt und zahlst dem Anwalt sein Honorar selbst. Von daher muss man sich natürlich immer überlegen, ob man schlechtem Geld noch gutes hinterher wirft. D. h. Du solltest vielleicht im Vorfeld recherchieren, ob der Patient nicht vielleicht bereits die Finger gehoben hat, also eine eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgegeben hat (früher hieß das Offenbarungseid).
 
Einmal gibt es ein Schuldnerverzeichnis der Amtgerichte. Da kann man unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft bekommen. Hier beschrieben: https://www.inkassoportal.de/lexikon/schuldnerverzeichnis

Zum anderen wird die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung auch immer zum Zeitpunkt der Abgabe veröffentlicht. Das Internet vergisst fast nichts und so sind die meinsten Eintragungen fast immer irgendwo mit Hilfe von Suchmaschinen zu finden.
 
Das Internet vergisst fast nichts und so sind die meinsten Eintragungen fast immer irgendwo mit Hilfe von Suchmaschinen zu finden.
oder man wohnt im dorf und bekommt sowas mit ;-)
 
Zum einen war es schon bisher immer problematisch, Inkassounternehmen zu beauftragen, weil nicht gewährleistet werden konnte, dass die Schweigepflicht eingehalten wurde. Allein die Tatsache, dass Herr/Frau XY PatientIn in Praxis ABC war, ist ein Verstoß gegen die Schweigepflicht, wenn das nach außen bekannt wird.
Inkassounternehmen und deren Mitarbeiter unterliegen nicht dem § 203 StGB, Rechtsanwälte schon.

Zum anderen halte ich es für seriöser, Patienten über eine seriöse Rechtsvertretung zur Zahlung zu bewegen. Wenn nämlich diese Patienten erst mal die eigene Praxis mit dem meist nicht sehr seriösen Verhalten der Inkassounternehmen nach außen hin geschäftsschädigend kommunizieren, kann sich das sehr negativ auf das Geschäft auswirken. Diejenigen, die selbst Dreck am stecken haben (beispielsweise die Zahlungsunwilligen) machen nämlich oft den Mund am weitesten auf..

Von den Kosten bzw. dem Kostenrisiko her nimmt es sich nicht viel.
 
Oder Pat. anrufen, ihm die Sachlage in Deutlichkeit erklären, eine letzte, zeitnahe Frist setzen in der der Betrag auf dem Konto sein soll. Ist das Geld nicht auf dem Konto, geht die Angelegenheit zum RA -- aber dann würde es richtig teuer.
 
Ja, oder gleiches in der Mahnung schreiben.
 
Ich weiß, dass viele das für ein absolutes No-Go halten, aber bei mir gibt es nur Barzahlung oder Abrechnungsstelle. Obwohl ich deutlich sage, dass ich bei Abrechnung über die Abrechnungsstelle 5% draufschlagen muss, entscheiden sich die allermeisten für diese Version - und ich bin froh darüber. Ich renne keinem mehr hinterher und habe das Geld innerhalb von 48 Stunden. Alle paar Monate bekomme ich mit, dass jemand eine zweite Mahnung von der Abrechnungsstelle bekommen musste, ehe er bezahlte. Aber das ist alles nicht mehr mein Bier, und da bin ich froh darüber. Komplette Zahlungsverweigerung gab es überhaupt nie
 
Machst Du für die 5 % Aufschlag für die Rechnung eine eigene Ziffer auf, die dann in der Rechnung mit erscheint? Oder wie handelst Du das?
 
Ich hatte in den letzten 10 Jahren gerade mal 5 Patienten, die Rechnungen nicht bezahlt haben. Die habe ich abgehakt. In der Zeit, in der ich mich aufrege, Mahnungen schreibe oder einen Anwalt beauftrage, kann ich 10 Patienten behandeln. Und ich nehme praktisch nie Bargeld. Dann habe ich auch keine Diskussionen mit dem FA. Ein einziger Fehler sprich Differenz zwischen Kassenbestand und Kassenbuch - und das FA schätzt...
 
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