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Wer darf sich Homöopath nennen?

Will

Mitglied
Ort
Zollernalbkreis
Status
HPA
Hallo,

ich habe mal eine Frage:

Wer darf sich "Homöopath" nennen?

Ich weiß, dass es Einschränkungen aus dem HPG gibt, dass man diese Bezeichnung als HP nicht führen darf, ahnl. wie Akupunkteur.
Hier heisst es dann z.B. Hans Muster, Heilpraktiker, Klassische Homöopathie.

Ich sehe aber viele HP, HPP und Therapeuten, Lebensberater die sich so nennen z.B. Reikimeisterin und Homöopathin, keine HP.

Der Begriff "Homöopath" ist scheinbar nicht geschützt, also könnte sich ja erst mal jeder so nennen, egal ob Heilkundiger oder nicht.

Vielleicht kann mir ja jemand mehr dazu sagen.

Liebe Grüße
Will
 
Wie Du schreibst: Der Begriff an sich ist nicht geschützt. Jeder kann sich Homöopath nennen, wobei die Ausübung der Heilkunde wiederum an die Zulassung als HP geknüpft ist.

Es gibt inzwischen ein Unzahl von diversen "Titeln" und Berufsangaben. Du kannst Dir bei einschlägigen Versendern sogar Deine eigene repräsentative Urkunde erstellen lassen, z.B. als "Karmabevollmächtigter" oder Parasitenbändiger oder was immer Dir einfällt und nicht ein geschützter Titel oder Beruf ist.

Gruss Rudolf
 
Hallo Rudolf,

vielen Dank für Deine Antwort, das würde heißen nennen kann sich jeder so, erst das arbeiten wäre dann ein Verstoss.
Weil bei Homöopathie, Ähnliches mit Ähnlichem heilen, ja erst mal das Ähnliche festgestellt, also dignostiziert werden muss. ( Blöder Satz ich weiß).
Echt Irreführende Sache, finde ich.

Liebe Grüße
Will
 
Ja, genau so ist es. In Deutschland darfst Du Dich nennen, wie Du willst (es sei denn, es handelt sich um eine geschützte Bezeichnung, wie Handwerksmeister, Arzt, HP etc.). Nur bedeutet das nicht, dass Du auch alles machen darfst...

Das Tun unterliegt dann den diversen Regelungen...

Gruss Rudolf
 
Hallo:)

Wir haben damals (ca. 1995) in der HP-Schule gelernt, dass sich nur ein Arzt "Homöopath" nennen dürfte.:confused:
In der "Richter" habe ich das ebenfalls so nachgelesen.

Soweit mir bekannt ist, dürfen wir nur die Therapiebezeichnung ("Homöopathie") führen. Oder hat sich das mittlerweile geändert?

Gruss Gaby
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie gesagt, "Homöopath" ist keine geschützte Bezeichnung. ABER, als Heilpraktiker führen wir die Bezeichnung Heilpraktiker und sonst keine. Alle anderen gelten als Irreführung. Das gilt aber auch für Ärzte. Ärzte heißen Ärzte - und nicht Homöopath. Es gibt keine offizielle Berufsbezeichnung Homöopath (auch wenn das in der Bevölkerung oft synomym für HP verwendet wird. Meine älteren Patientinnen gehen daher zum Homöopahten RWH und nicht zu HP RWH).

Gruss Rudolf
 
Ja, als Zusatz. HPs dürfen keine Zusätze verwenden, die eine besondere Qualifikation "vortäuschen" (so sieht das der Gesetzgeber)...
 
Ich finde es einfach nur doof, dass hier nur der HP wieder eingeschränkt wird.

Damit muss man Leben! Es wird immer irgendwo einen "XXX XXX, Medium für Weinbergschnecken und Homöopath" geben.

Liebe Grüße
Will
 
Naja, Du dürftest als HP ja "Peter Meier, Heilpraktiker - Homöopathie" auf Dein Schild schreiben. Ich denke, da machen die Patienten keinen Unterschied, ob da nun "Homöopath" oder "Homöopathie" steht.

Und was auch scheinbar nicht aus den Köpfen der Menschen raus will: Heilpraktiker = Homöopath ( zu deutsch Hämopath )

Stimmt, gerade hier auf dem Land bin ich für meine älteren Patienten "der Homöopath", obwohl ich mit klassischer Homöopathie nicht viel mache...

Gruss Rudolf
 
Selbständigkeit (Bachblüten-, Edelstein-, Aroma- und Farbtherapie) ?

Hallo liebe Forumsmitglieder!

Habe mal eine Frage!
Wenn man Bachblütentherapeut + Edelsteintherapeut + Aromatherapeut + Farbtherapeut gelernt und zudem Naturheilkunde kompendium gelernt hat, auch Zertifikate hat, wie kann man sich dann selbständig machen?

Könnte ich mich in einer Praxis bei einem Heilpraktiker bewerben und ihn mit meiner Tätigkeit unterstützen? Oder könnte ich mich über eine Homepage als Bachblütentherapeut + Edelsteintherapeut + Aromatherapeut + Farbtherapeut selbständig machen und darüber eine beratende Tätigkeit ausüben? Evtl. darüber Edelsteine verkaufen etc.

Mir macht das so Spaß aber wo setzt man denn da an?

Freue mich auf hilfreiche Antworten und DANKE!

LG, Zimtstern :)
 
Dieser Arzt wird in erster Linie praktischer Arzt sein, der auch homöopathisch behandelt..., aber nicht nur ausschließlich...
Ja, das ist mir schon klar. Darum geht es auch nicht, sondern um die Art und Weise, wie es dargestellt wird. Eben nicht als Berufsbezeichnung (Homöopath), sondern als Zusatz (Homöpopathie). Ersteres ist IMO nicht erlaubt, letzteres schon.
 
Hallo liebe Forumsmitglieder!

Habe mal eine Frage!
Wenn man Bachblütentherapeut + Edelsteintherapeut + Aromatherapeut + Farbtherapeut gelernt und zudem Naturheilkunde kompendium gelernt hat, auch Zertifikate hat, wie kann man sich dann selbständig machen?

Könnte ich mich in einer Praxis bei einem Heilpraktiker bewerben und ihn mit meiner Tätigkeit unterstützen? Oder könnte ich mich über eine Homepage als Bachblütentherapeut + Edelsteintherapeut + Aromatherapeut + Farbtherapeut selbständig machen und darüber eine beratende Tätigkeit ausüben? Evtl. darüber Edelsteine verkaufen etc.

Mir macht das so Spaß aber wo setzt man denn da an?

Freue mich auf hilfreiche Antworten und DANKE!

LG, Zimtstern :)

Hallo Zimtstern,

du darfst (egal ob Angestellt oder selbständig) nur als Therapeut arbeiten, wenn du HP oder Arzt bist.
Du kannst beratend tätig werden und z.B. Edelsteine etc. verkaufen. Dazu brauchst du einen Gewerbeschein.

Gruss
Ulli
 
Naja, der Begriff Therapeut ist nicht geschützt, außer es handelt sich um einen anerkannten Beruf wie Physiotherapeut oder Psychotherapeut (nur Psychologen und Ärzte). Niemand kann Dir verbieten, als Edelsteintherapeut zu arbeiten.

ABER, wie Ulli sagt, Du bist dann Gewerbetreibender (Anmeldung beim Gewerbeamt) und Du darfst nur beratend oder allgemein gesundheitsfördernd tätig werden. D.h. Du darfst weder Krankheiten feststellen (auch nicht: "Sie haben eine Ischialgie"!!!) und auch keine Krankheiten behandeln. Wenn allerdings jemand zu Dir kommt, der Rückenschmerzen hat und Du ihm zusätzlich zur ärztlichen oder heilpraktischen Therapie zur allgemeinen Gesundheitspflege Edelsteine auf den Rücken legst, dann ist das nicht verboten.

Du darfst nur nie den Eindruck erwecken, dass Du Dich sozusagen als Alternative zu Arzt oder HP anbietest.

Gruss Rudolf
 
Du darfst nur nie den Eindruck erwecken, dass Du Dich sozusagen als Alternative zu Arzt oder HP anbietest.

Ganz schön schwierig, würde ich sagen. Besonders weil die Patienten ja meistens so etwas erwarten.
Die Lebensgefährtin meines Vaters macht gerade eine Ausbildung zur "Engel-Heilerin" (ich weiß nicht wie sich das genau nennt, jedenfalls will sie mit Engeln heilen) und ich habe versucht zu erklären, dass sie aber nicht heilen darf. Ich hoffe sie fällt nicht auf die Nase :panik:
 
Deshalb kann ich nur raten, eine legalisierende Ausbildung zu machen. Es besteht immer die Gefahr, dass auch schwer kranke Menschen zu einem "grauen Heiler" gehen und z.B. darauf hoffen, dass die "Engel" ihren Krebs heilen. Geht das schief, dann stehen die geschockten Angehörigen (und ggf. der Hausarzt) plötzlich vor der Türe - und wenn dann nicht mal die legalen Voraussetzungen da sind, sieht es ganz übel aus!
 
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