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Verwaltung

Corina.

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
gibt es denn HPP, die kein Verwaltungsprogramm für Abrechnung und Dokumentation nutzen und das ganze selbstständig auf dem Rechner machen?
Ich möchte keine Papier Akten. Aber Frage mich ob es überhaupt sinnvoll ist es selbstständig auf dem Rechner zu machen und in man überhaupt den Anforderungen entsprechen kann?

Freu mich auf Rückmeldung.
VG Corina
 
Ja, gibt es. Mich.
Papierakten und den Rest so am PC.
Als HPP habe ich bei Sitzungen von überwiegend 90 Minuten nicht so viele Patienten am Tag wie ein HP. Da geht das mit handgeschriebenen Notizen leichter.
Durch überwiegend Barzahlung brauche ich auch kein Programm für Abrechnungen.
 
Ja. Ich habe eine Word Vorlage, die ich dafür nehme. Die Rechnungen werden gedruckt abgelegt.
 
Ja. Korrekt heißt das für Freiberufler 'Kassenbericht'. Ein 'Kassenbuch' im steuerlichen Sinne führen wir i.d.R. nicht.

Dazu nutze ich selbst erstellte Blätter mit folgenden Spalten:
Datum, Einnahme, Ausgabe, Bestand, Bezeichnung, Heilbehandlung.

Eingetragen wird handschriftlich. Dazu der Beleg abgelegt. Ist das Blatt voll kommt es mit den Belegen in den entsprechenden Steuerordner und wird verbucht.
 
Was aus dieser Kasse entnommen wird, wird da natürlich auch eingetragen. Auch Entnahmen, die zur Bank gebracht werden.

Wenn ich nun aus meinem privaten Portmonee Ausgaben für die Praxis tätige, kommen die da natürlich nicht rein. Das wird direkt verbucht, es hat mit dieser Kasse ja nichts zu tun.
 
Danke!

Bei Einnahmen welche nicht bar erfolgten (EC, Überweisung) und natürlich auch die Bareinnahmen reicht es aber aus wenn man diese am Ende des Jahres in einer Einnahme Überschuss Rechnung auflistet. Und das darf schon in einer Excel Tabelle geschehen oder?
 
Bis 17.500 € Umsatz kannst du die EÜR aufbauen wie du willst. Es muss nur nachvollziehbar sein. Darüber musst du die Anlage EÜR beifügen. Die dort einzusetzenden Werte ermittelst du dann am besten per Software. Per Hand ist das schon ziemlich heftig zu ermitteln.
 
Ich muss mich korrigieren:

Die von mir oben genannte Regelung gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2017 nicht mehr:
http://www.bundesfinanzministerium....einnahmenueberschussrechnung-Anlage-EUER.html

Bedeutet: egal wie gering der Umsatz ist: es muss immer die Anlage EÜR übermittelt werden.
Die Excel-Tabelle hat sich damit - jedenfalls für den steuerlichen Abschluss - nahezu erledigt. Man könnte zwar ein entsprechendes Script unter Excel schreiben... oder weniger zeitaufwändig gleich eine Software einsetzen.
 
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