Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.
Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info
Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung).
QuelleVorwegnehmend ist festzuhalten, dass es das oft zitierte „Fernbehandlungsverbot“ in Deutschland nicht gibt. [...]
Festhalten lässt sich, dass rechtlich und auch berufsrechtlich ein Fernbehandlungsverbot nicht besteht. Diese Formulierung ist ein Mythos, der in der Realität nicht (mehr) existiert. [...]
So wird z.B. bereits diskutiert, ob im Rahmen einer ärztlichen Psychotherapie die persönliche hautnahe Einschätzung des Patienten notwendig ist, um den medizinischen Standard einzuhalten. Dies wird im Rahmen der Arzthaftung natürlich eine Relevanz besitzen, führt aber keinesfalls zu einem Verbot der Fernbehandlung im Allgemeinen.
Das funktioniert übers Ängste schüren. "Unser XY macht ihren alten Hund wieder fit und schmezrfrei, aber wenn Sie das nicht wollen...". Liebe, Sorge und Verantwortungsbewusstsein sind ein hervorragender Hebel, um Druck auszuüben. Wie man nach so einem 'Verkaufserfolg' nachts noch ruhig schlafen kann, will ich gar nicht wissen. Vielleicht hilft Aloe Vera ja auch gegen Moralempfinden? *Ironie aus*Mir ist natürlich auch ein Rätsel, warum so viele Leute sich zwar niemals per Telefon ein Zeitungsabo aufschwatzen lassen würden, hier aber offensichtlich jegliche Bedenken über Bord werfen.