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Praxisbegehung durch das Gesundheitsamt (IfSG §36 Abs. 2)

25heinz51

Neues Mitglied
Therapien
Hypnose
Status
HPP
Hallo,
wer hat schon eine solche Praxisbegehung als HPP erlebt?
Mich würden Eure Erfahrungen mit dem Gesundheitsamt interessieren.
Kann mit dem §36.2 IfSG die Praxisbegehung einer Praxis in der ausschließlich Psychotherapie betrieben wird begründet werden?

Ich freue mich auf Eure Antworten
 
Hallo Heinz,
erlebt habe ich eine solche Begehung noch nicht.
Vieleicht weiss ich bald mehr wenn ich am 21.8.08 meine Praxis in den Räumen einer Kollegin eröffnen werde-falls da direkt jemand vom GA meiner Einladung folgen sollte.:D
Bedenken habe ich keine, da die Praxis den Vorgaben gemäß eingerichtet ist.
 
Hallo Manja,
viel Glück bei der Eröffnung Deiner Praxis und vor allen Dingen viele Klienten.
Das zweifelhafte Vergnügen einer Praxisbegehung habe ich bereits hinter mir. Mich interessieren die Erfahrungen von Kollegen weil ich, nach intensivem Studium des §36.2 IfSG dort, keine Legitimation des Gesundheitsamtes für einen Besuch finden kann. Natürlich frage ich mich, ob es weitere Betroffene gibt. Wenn Du eine betroffene Praxis für Psychtherapie kennst melde Dich bitte.

Liebe Grüße und viel Erfolg

Heinz
 
Hallo Heinz,

was war denn an dem "Vergnügen" so "zweifelhaft"? Magst Du berichten, welche Schwierigkeiten es gab? Ich selber kann keine Erfahrungen beisteuern, aber eine Freundin von mir eröffnet in Kürze ihre HPP-Praxis, vielleicht wissen wir dann mehr!

LG apolin
 
Hallo Apolin,
zweifelhaft vergnüglich waren die beachtlichen Kosten durch Gebühren und Auflagen, natürlich auch die Versuche Fangfragen an den Mann zu bringen.
Bis es zu einem Besuch kommt gehen nach der Praxisanmeldung sicher ein paar Jahre ins Land.
Nach wie vor habe ich noch keine Rückmeldung von Betroffenen erhalten. Solltest Du jemanden kennen, schreib mir bitte.

MFG
Heinz
 
das ist ein Thema, das mich auch interessiert....da ich auch vor einer Praxiseröffnung stehe ---
ich habe bisher nur gehört, dass es in sehr seltenen Fällen zu einem Besuch durch das Gesundheitsamt kommt - und dachte auch bisher, dass das eher "Formsache" sei - die Angaben, die ich beim Gesundheitsamt bekommen habe, waren sehr dürftig und eigentlich "nichtssagend" - es wurde in vielen Fällen gesagt "es wäre wünschenswert - z.B. ein Waschbecken zu haben, zum Hände waschen" - oder "der Raum sollte gut zu reinigen sein".....

- welche Auflagen hat man Dir denn genannt, Manja?
Und wenn Du, Heinz berichten könntest, welche Auflagen Dir genau gestellt wurde, fänd ich das auch klasse!

Mit Beispielen von KollegInnen, die vom GA besucht wurden, kann ich allerdings auch nicht weiterhelfen....

LG Susanne
 
Hallo Wolf,

Dein Link ist in jedem Fall hilfreich und nachvollziehbar............ für einen HP:rolleyes::rolleyes::D

aber im Falle der HPP`s???:confused::)
 
Der HPP ist nur ein HP mit eingeschränkten therapeutischen Möglichkeiten, unterliegt aber den gleichen gesetzlichen Regelungen.
 
das ist ein Thema, das mich auch interessiert....da ich auch vor einer Praxiseröffnung stehe ---
ich habe bisher nur gehört, dass es in sehr seltenen Fällen zu einem Besuch durch das Gesundheitsamt kommt - und dachte auch bisher, dass das eher "Formsache" sei - die Angaben, die ich beim Gesundheitsamt bekommen habe, waren sehr dürftig und eigentlich "nichtssagend" - es wurde in vielen Fällen gesagt "es wäre wünschenswert - z.B. ein Waschbecken zu haben, zum Hände waschen" - oder "der Raum sollte gut zu reinigen sein".....

- welche Auflagen hat man Dir denn genannt, Manja?
Und wenn Du, Heinz berichten könntest, welche Auflagen Dir genau gestellt wurde, fänd ich das auch klasse!

Mit Beispielen von KollegInnen, die vom GA besucht wurden, kann ich allerdings auch nicht weiterhelfen....

LG Susanne

Hallo Susanne,

da der Raum bereits durch die Kollegin gemäß den üblichen Vorgaben wie wischbare Böden,Waschbecken usw. genutzt wird und ich nicht invasiv arbeite,habe ich mich nicht weiter damit befasst und gehe davon aus,dass das klar geht.
 
Hallo Apolin,
zweifelhaft vergnüglich waren die beachtlichen Kosten durch Gebühren und Auflagen, natürlich auch die Versuche Fangfragen an den Mann zu bringen.
Bis es zu einem Besuch kommt gehen nach der Praxisanmeldung sicher ein paar Jahre ins Land.
Nach wie vor habe ich noch keine Rückmeldung von Betroffenen erhalten. Solltest Du jemanden kennen, schreib mir bitte.

MFG
Heinz

Welche Auflagen wurden dir als HPP denn gemacht?
Fangfragen? Magst du das ein wenig näher erläutern?
 
Hallo Heinz:),
ich habe bei Praxiseröffnung mit dem für mich zuständigen GA telefoniert und nachgefragt und mir wurde gesagt, dass es im HPP- Bereich keine Auflagen gibt, was die Ausstattung meiner Praxis betrifft. Seit anderthalb Jahren betreibe ich jetzt meine HPP-Praxis und habe auch bisher keine "Begehung" von seiten den GA gehabt.
Ich fände es allerdings sehr hilfreich, wenn du etwas mehr preisgibst von deinen Erfahrungen, die scheinbar eher eine "Ausnahme" sind. Vielleicht magst du doch etwas detaillierter erzählen, was denn konkret von dir gefordert wurde.
 
Das scheint in den unterschiedlichen Kommunen wohl sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden.

Das GA München schreibt in seiner Checkliste sogar vor, dass an der Garderobe die Jacken nicht über einander hängen dürfen. Wenn die Angst haben, dass die sich gegenseitig anstecken könnten, gilt das natürlich auch für HPP...:D

Von vielen meiner Studierenden weiss ich, dass in deren Praxen nie eine Begehung stattgefunden hat..

Ähnliches gilt für die Praxen befreundeter Ärzte.

:011:Selbst ein in der Nähe beheimateter Urologe, bei dem allein schon der Urin-Geruch beim Betreten der Praxis Hygiene-Mängel vermuten lässt, und der seine Harnröhren-Abstriche mit offen herumstehenden, selbst auf Holzstäbchen gewickelten Watteträgern durchführt, praktiziert seit Jahrzehnten ungestört.

Wolf
 
Hallo liebe Teilnehmer.
Mittlerweile konnte ich mir die Aufgaben einer Vielzahl von Gesundheitsämtern im Internet ansehen. Bisher konnte ich keines finden das explizit die Begehung von Praxen für Psychotherapie in Ihre Arbeitsliste aufgenommen haben. Die meisten beschränken sich auf die Begehung von HP-Praxen in denen invasive Techniken durchgeführt werden. Nun, ich werde am Ball bleiben.
Der Hinweis auf den UDH ist optimal, ich bin schon viele Jahre dort Mitglied.
Den Hygieneplan des UDH konnte ich einfach adaptieren und er wurde vom Gesundheitsamt auch problemlos anerkannt. Im Hygieneplan findet Ihr die Vorstellungen des Gesundheitsamtes recht genau wiedergegeben. Hautschutzplan sowie Reinigungs- und Desinfektionsplan wurden von der dreiköpfigen Kommission abgenommen. Allerdings wurde die Verwendung von Sagrotan zur Wäsche von Bodenwischtüchern und Mops als nicht ausreichend angesehen. Ebenso bemängelt wurden die Holzlehnen an der Sitzgelegenheit für meine Klienten und der dazugehörige Holztisch (Holz lässt sich angeblich nicht angemessen desinfizieren). Als Auflage, mit einer Frist von einem Monat, erhielt ich meinen Laminatboden im Behandlungsraum zu versiegeln. Gebühren für den freundlichen Besuch etwa 180€. Gegen die Versiegelungskosten vergleichsweise wenig.
Über den Verlauf könnte ich noch eine paar Seiten schreiben möchte aber darauf verzichten. Da ich von der Rechtmäßigkeit einer solchen Aktion noch nicht überzeugt bin (lest einmal den § 36 Absatz 2 in Ruhe durch) suche ich natürlich ähnlich gelagerte Fälle.

Für heute alles Gute

Heinz
 
Hallo Heinz:),

ich hab mir dein Posting jetzt zweimal durchgelesen, weil ich beim ersten Mal gedacht habe, ich hab mich verlesen...Als HPP, der keine invasiven Methoden anwendet, mit solchen Forderungen des Gesundheitsamtes konfrontiert zu werden, das ist mehr als befremdlich. Ich habe überall Teppichboden und ich habe keinesfalls Sagrotan Desinfektionsmittel in meinem kleinen Bad hängen. Ich empfange meine Klienten auch nicht mit Mundschutz und weißen Kittel. ;)Ich denke es ist in jedem Fall nicht korrekt, dass das alles von dir gefordert wird, denn sonst hätten andere GA in Deutschland sicher auch ähnliche Forderungen. Hast du schon einmal einen Anwalt eingeschaltet, der sich mit der Rechtslage beschäftigt? Vielleicht wäre es auch mal eine gute Möglichkeit bei Frau Oberhauser, der Rechtsanwältin des VFP, eine Anfrage zu starten zu diesem Thema.
 
Ich frage mich, ob das Gesundheitsamt in deinem Bezirk in gleicher Weise mit psychologischen Psychotherapeuten verfährt. Immerhin bieten die ja dasselbe Spektrum an Therapien an wie du. Vielleicht kannst du dich da ja mal kundig machen, d.h. mit dem einen oder anderen in Kontakt treten. Wenn sich hier Unterschiede auftun sollten, würde ich alleine deswegen schon mal einen Rechtsanwalt kontaktieren.

Gruß,

Sonja
 
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