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Patient zahlt nur einen Teil der Rechnung

Biggi*

Neues Mitglied
Heilpraktiker
Liebes Forum, ich bin Heilpraktikerin für Psychotherapie und habe folgendes Problem: auf meine Rechnung schreibe ich stets aus dem Ziffernkatalog der Gebüh85 die 19.2 (Psychotherapie), +5 (Beratung) + 20.1 (atemtherap. Behandlungsverfahren), um auf meinen Stundensatz zu kommen.
Nun hat eine Patientin, die bereits zum 5. Mal in Therapie bei mir war, von der letzten Rechnung NUR die Ziffer 19.2 mit 46,00€ bezahlt und den Rest der Rechnung offen gelassen (ohne es mit mir zu kommunizieren).
Ich bin noch etwas schockiert darüber und weiß nun nicht genau, wie ich dieses Thema mit ihr klären kann.
Habt ihr auch schon so etwas erlebt oder detailliert ihr überhaupt den Ziffernkatalog mit auf eure Rechnung?
Über eine Hilfestellung freue ich mich ... da ich auch gerade ganz am Anfang mit meiner Praxis stehe.
 
Hallo Biggi,

Kurze Gegenfrage: Hast Du im Behandlungsvertrag darauf hingewiesen, dass der volle Rechnungsbetrag zu bezahlen ist? Also unabhängig vom individuellen Erstattungsverhalten der PKV?

Kontaktiere die Patientin und weise sie direkt auf die Differenz hin. Da erhältst Du zumindest eine Begründung von der betreffenden Person. Ansonsten mutmaßen wir die Beweggründe.

Grüße
Adrian
 
Hallo Adrian,

vielen Dank für deinen Denkanstoß.
Ich habe in meinem Behandlungsvertrag folgendes stehen:
"Vereinbart wird eine Vergütung von ..€/Therapieeinheit (60 Minuten). Das Honorar wird bargeldlos nach der Therapieeinheit (bzw. Erhalt der Rechnung) bezahlt."
Auf meiner Rechnung steht folgender Text immer unten drunter:
"Die Rechnung ist umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG. Die in dieser Rechnung enthaltenen Leistungen können teilweise oder vollständig Analogien der durchgeführten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen darstellen. Unabhängig vom Erstattungsverhalten der Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen ist die Rechnung in voller Höhe zu zahlen."

Damit dürfte ich wohl auf der sicheren Seite sein ... für mich ist jetzt die Kommunikation etwas schwierig, da ich die Patientin behalten will und zudem aber sehr enttäuscht darüber bin, dass sie kommentarlos die Rechnung gekürzt hat. (Sie ist wohl der Meinung, dass zwar eine Therapie stattgefunden hat, aber keine Beratung und keine Atemtechnik.) Atemtechnik habe ich auch nicht mit ihr durchgeführt - aber die Gebüh85 gibt finanziell ja nicht genug her - also nur die Ziffer 19.2/Psychotherpie.

Die Patientin werde ich auf jeden Fall kontaktieren. Am besten wohl per Mail?

Liebe Grüße
Biggi
 
Hallo Biggi,

Nun ja, ob per Mail oder Anruf ist eine Persönlichkeitsfrage. Würde wahrscheinlich anrufen und nachfragen. Das ist der direkteste und ehrlichste Weg der Kommunikation. Mail hat andere Stolperfallen—

VG
Adrian
 
Lieber Adrian,

da hast du natürlich recht! Anrufen (bzw. der persönliche Kontakt) ist stets die beste Art der Kommunikation.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Herzliche Grüße und einen schönen Abend.
Biggi
 
Liebe Biggi,
ist dir bewusst, dass du Rechnungsbetrug begehst, wenn du Leistungen abrechnest, die du nicht erbracht hast?
Die Patientin ist im Recht, wenn sie nur Leistungen bezahlt, die du auch wirklich erbracht hast.
Grüße Heike
 
Guten Morgen liebe Heike,
zunächst kann ich erst mal berichten, dass ich mit der Klientin telefoniert habe (Danke an Adrian für den guten Tipp!). Dabei stellte sich heraus, dass es ihr gar nicht bewusst war, dass sie nicht den vollen Betrag bezahlt hatte: sie hat über das Handy den Bezahlvorgang ausgelöst und dabei die Seite nicht richtig bis unten hin gescrollt - bzw. sie war abgelenkt dabei. Nach meiner telefonischen Nachfrage hat sie sofort den Restbetrag überwiesen.
Dennoch liebe Heike hast du völlig Recht!
Und ich habe nach diesem Erlebnis meine Rechnungsstellung mit Beschreibung meiner Leistungen so geändert, dass es nun keine Missverständnisse bezüglich meiner Behandlung geben kann und nichts mehr auf meiner Rechnung steht, was ich nicht nachweislich erbracht habe.
Schlussendlich war dieses eine sehr gute Erfahrung für mich.
Ich wünsche allen ein sonniges Frühlingswochenende.
Liebe Grüße
Biggi
 
Hallo Biggi,
warum schreibst du extra Rechnungen war das der ausdrückliche Wunsch der Patientin? Ich lasse mir nach jeder Sitzung die Behandlung(en) in Bar bezahlen gegen Quittung. Erst wenn die Patienten eine Rechnung wünschen schreibe ich eine. So bin ich noch nie meinem Geld hinterher gelaufen.
Warum rechnest du nach der Gebührenordnung ab? Schau im Umkreis was die anderen für Ihre Behandlungen nehmen und passe dich an.

Liebe Grüße
Melanie
 
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