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Neues Infektionsschutzgesetz schreibt tagesaktuellen Testnachweis für Praxispersonal vor

Hier läuft die Erstattung von Beginn an zum Glück regelmäßig wie ein Uhrwerk. Anfang des Monats die Zahlen des vergangenen Monats online eingeben und innerhalb von 10 Tagen ist die Abrechnung und das Geld da.
 
das gibt mir Hoffnung, möge es auch bei mir und anderen Kollegen so sein 🙏
Möge es funktionieren. Hier in Sachsen hat die KV den Antrag aller Kollegen abgelehnt mit der Begründung wir zählen nicht zu sonstigen Praxen...
 
Henry.H kannst du dich vielleicht erinnern, was du bei "Abrechnung Leistungen § 12 Abs. 1-3"
angekreuzt hast? Trifft bei uns der 2. Punkt "Sonstiger Abstrich nach § 12 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2, 3, 4, 4b" zu?

  • Bürgertest Abstrich nach § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 4a
  • Sonstiger Abstrich nach § 12 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2, 3, 4, 4b
  • Überwachung eines Antigen-Tests zur Eigenanwendung nach § 12 Abs. 2 (nicht zulässig bei Bürgertest!)
  • Schulung nach § 12 Abs. 4 (nur unter Leitung und Verantwortung eines Arztes bzw. Zahnarztes abrechenbar!)
  • Gespräch nach § 12 Abs. 5 (nur unter Leitung und Verantwortung eines Arztes bzw. Zahnarztes abrechenbar!)
 
Bei der KV Hessen war das so, dass man fast alles überspringen konnte, wenn es nur um Eigentests ging, da die Punkte, die du zitierst, bei Eigentestung ohnehin nicht zutreffen.
 
Möge es funktionieren. Hier in Sachsen hat die KV den Antrag aller Kollegen abgelehnt mit der Begründung wir zählen nicht zu sonstigen Praxen...
Wie sinnfrei ist denn das?! Nichts scheint mir einheitlich zu sein.
Unter §12 steht übrigens "(2) Die Vergütung bei überwachten Antigen-Tests zur Eigenanwendung beträgt je Testung 5 Euro." Bei der KVB heißt es jedoch 3,50€.
 
Nach Durchlesen scheint mir die einzige Möglichkeit "Anzahl Testkits Sonstiger Anlass nach § 11 i. V. m. §§ 2, 3, 4" zu sein. Bzw. jetzt sehe ich, dass die Tabelle nur diese Möglichkeit zulässt.
Yuhuu, ein Funken Klarheit in diesem Amtsnebel :)
 
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