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Heilpraktiker
Guten Tag!

In meinem Praxisgründungsseminar wurde nur eine formlose Anmeldung an die betreffende Behörde angemerkt, wenn man Infusionen verabreichen möchte. Nun, ich habe das formlos getan. Habe genannt, dass ich NaCL oder Ringer mit Präparaten der Apotheken xy verabreichen möchte. Leider kam darauf das Standardmerkblatt zurück. Ich muss wohl folgendes nennen:
"Genaue Angaben zu Bezeichnung und Zusammensetzung der hergestellten Arzneimittel, inkl. Aplikationsweg und Indikation. Detaillierte Beschreibung des Herstellungsverfahrens und der Qualitätsprüfung."

Sorry, aber ich weiß nicht was ich jetzt schreiben soll. Soll ich denn den ganzen Präparatekatalog von den drei Apotheken, von denen ich beziehen möchte abtippen? Dazu noch jeweils die Indikationen nennen? -.-
Hab im Forum hier schon geschaut. Da hatte vor Jahren mal jemand eine Vorlage eingestellt. Diese ist leider nicht mehr abrufbar.

Nächste Frage ist nach den Räumlichkeiten. Ich habe eine Hausbesuchspraxis angemeldet und das auch beim Gesundheitsamt so bestätigt bekommen - auch als invasive Praxis. Wie antworte ich darauf nun? Der Wortlaut:
"Angaben zu Räumen und Umgebungsbedingungen bei der Herstellung und Prüfung."

Vielen Dank für euren Rat.
 
Hallo!
Zu den Infusionen kann ich nur so viel sagen, dass die "normale" Verabreichung einer Infusion nicht zur Anzeigepflicht gehört. Sprich, wenn Du Infusions-Präparat xyz der Apotheke mit NaCl oder Ringer als Infusion verabreichst. Hier ist die Herstellung durch die Apotheke erfolgt, die Anreicherung mit der Infusionslösung gehört zur normalen Tätigkeit.
Erst wenn Du eine Infusionsmischung herstellst, indem Du Präparat x von Apotheke z mit y von Apotheke v mischst, stellst Du ein neues anzeigepflichtige Präparat her...
 
Danke für deinen Beitrag. Ich habe die Sache allerdings jetzt schon angestoßen und muss dementsprechend auch das so formulieren. Natürlich möchte ich nicht ausschließen, dass ich vielleicht einmal später soetwas mische. Aber bisher beschränkt sich meine Tätigkeit tatsächlich auf das einkaufen von Apothekenmischungen und mischen mit NaCl oder Ringer.
 
In dem Fall würde ich es so formulieren: "Zubereitung und Mischung von Infusionen nach Arzneimittelvorgabe und Hersteller zgl. Indikationen und Anwendung". In einem Nachsatz noch den Satz "zur sofortigen/ unmittelbaren Anwendung beim Patienten".

Glaube aber nicht, dass sie jeden einzelnen Antrag so genau verfolgen. Das bindet Mitarbeiter und produziert Kosten...Tendenziell dient es eher zur Absicherung bei Problemen oder ähnlichem
 
Zuletzt bearbeitet:
Die wollen es meist genau haben. Daher verwende ich nur noch fertige Infusionmischungen, die ich von der Apotheke beziehe. Zum Einen müsste man sonst JEDE Mischung angeben. Also, wenn Du z.B. Ampulle 1 und Ampulle 2 mit Nacl mischst, ist das bereits eine Herstellung und muss so dokumentiert werden. Du müsstest also alle Mischungen angeben, die Du verwendest. Hinzu kommt noch ein anderer wichtiger Punkt: In dem Moment, wo Du aus Bestandteilen (z.B. Ampullen) eine Mischung herstellst, geht das Haftungsrisiko vom Hersteller der Ampullen auf Dich über. Beispiel: Du spritzt das Mittel X. Dem Patienten geht es danach schlecht. Es stellt sich raus, dass der Hersteller einen Fehler gemacht hat. Dann ist der haftbar. Wenn Du aber das Mittel X mit dem Mittel Y gemischt hast, und dann injizierst, bist Du erst mal haftbar, auch wenn sich später rausstellt, dass einer der Hersteller einen Fehler gemacht hat. Durch die Mischung wirst Du zum Hersteller.
 
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