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Kritik an Schulen ist erlaubt!

Jochen Pippir

20/80
Administrator
Forumsunterstützer
Heilpraktiker
Ort
Neu-Ulm
Therapien
Ortho-Bionomy®, Dorn-Breuss, FRZ nach Marquardt, NLP,
Status
HP
Auch wenn es manche hier nicht gerne lesen, eine öffentliche, sachliche Kritik an Heilpraktikerschulen ist erlaubt! Es kommt immer wieder vor das sich Betreiber von Heilpraktikerschulen hier beschweren über negative Kritik oder gar mit Abmahnungen drohen. Diese möchte ich im Vorfeld auf folgendes Urteil hinweisen:

Urteil: Polemische Kritik in Internetforen ist erlaubt

Schmähkritik ohne Grund ist aber weiterhin nicht erlaubt

Einem Urteil (Az. 2 U 862/06) des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zufolge ist die freie Meinungsäußerung in Foren auch dann noch erlaubt, wenn sie polemisch und überspitzt geäußert wird. Wichtig ist aber, dass der Poster das Unternehmen bzw. die Personen nicht einfach ohne Grund mies macht, sondern immer noch bei der Sache bleibt.

Im dem Fall, den das Gericht zu verhandeln hatte, ging es darum, dass der Beitragsschreiber das Unternehmen bzw. dessen Mitarbeiter mehrfach als Betrüger bezeichnet und sogar geschrieben hatte, dass es das entsprechende Unternehmen gar nicht gebe. Die GmbH, die von diesen Aussagen betroffen war, gab es aber doch - sie verlangte vom Forenbetreiber, die Beiträge sofort zu löschen.

Das Gericht stellte fest, dass in diesem speziellen Fall der Forenbetreiber trotz Kenntnisnahme den Beitrag nicht löschen musste - ein Unterlassungsanspruch wegen rechtswidriger Inhalte sei nicht zu erkennen.

Selbst mit dem Hinweis, dass es das Unternehmen nicht gebe, sei keine unwahre Tatsachenbehauptung (die den Unterlassungsanspruch begründet hätte) gefallen - das Gericht führte an, dass man diese Äußerung im Gesamtzusammenhang sehen müsse und stellte fest, dass der Poster gar nicht behaupten wolle, dass das Unternehmen nicht existiere, sondern dass dieses nicht mit der Deutschen Rettungsflugwart e.V. (DRF) zusammenarbeite.

Auch Texte wie "Achtung Betrüger unterwegs!" und die Nennung des Firmennamens seien keine Tatsachenbehauptungen, sondern Werturteile bzw. subjektive Meinungsäußerungen. Damit habe der Beitragsschreiber nicht strafrechtliche Verurteilungen der jeweiligen Personen gemeint, sondern wollte nur vor dem Unternehmen warnen, stellte das Gericht fest.

Damit stärkte das Gericht die Meinungsfreiheit in Internetforen - es wies sogar darauf hin, dass man auch Kritik hinnehmen müsse, wenn diese überspitzt und polemisch geäußert wird - ansonsten entstehe "die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses". Eine sachliche Kritik ist nicht widerrechtlich, unzulässig ist aber eine 'Schmähkritik', d.h. Werturteile, die in jeder sachlichen Grundlage entbehrende böswillige oder gehässige Schmähungen übergehen, so die Richter.

Der Fall wurde schon einmal vor dem Landgericht Koblenz verhandelt, ging für die Klägerin verloren und nun scheiterte sie auch noch in der Berufungsverhandlung.
Quelle: golem.de
 
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