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HP psych und Nebentätigkeit

Dmschn

Neues Mitglied
Hallo,

ich hab mal eine rechtlich Frage an Euch. Ich arbeite aktuell als Coach für Gestalttherapie und würde gern noch den HP psych machen.

Ich geben nebenbei noch Kambo-Session. Ich liebe Kambo. Kurz zur Erklärung: auf die Haut werden kleine Punkte in oberste Hautschicht aufgebracht in die das Sekret eines speziellen Frosches aufgebracht wird. Die lösst eine tiefe Reinigung und meist Erbrechen aus.

Kambo ist nicht illegal. ich würde euch bitte nicht zu Urteilen, wenn ihr es nicht kennt. Ich kläre meine Klienten vollumfänglich und lehne auch bei spez. Vorerkrankung die Behandlung ab.

--> so, jetzt meine Frage... Kann ich, wenn ich meinen HP psych habe, meinen Arbeit als Gestalttherapeut und "Schamane" sauber trennen ohne das ich später mal Probleme bzgl des HP gesetzt bekomme und ich rechtliche Probleme bekomme.
Ich wäre euch für kontruktive Hilfe sehr verbunden. Ich hatte auch schon überlegt einen Anwalt zu beauftragen, wie man das rechtlich sauber regeln kann.
 
Was du derzeit tust, nämlich invasive Tätigkeiten mit dem Zweck der Reinigung, also eine Heilbehandlung, ist per se schon illegal als Coach.
Woher du anderslautende Infos hast, weiß ich nicht. Die sind jedenfalls definitiv falsch!

Dafür bedarf es einer Heilerlaubnis, also beispielsweise als Heilpraktiker, nicht nur beschränkt auf Psychotherapie, oder als Arzt.

Übst du die Tätigkeit als HPP auch aus, ist die Heilerlaubnis wahrscheinlich schneller widerrufen als du gucken kannst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich ergänze noch: mach den unbeschränkten HP, dann darfst du das tun, sofern die Methode mit der Sorgfaltspflicht vereinbar ist.
 
Kann ich, wenn ich meinen HP psych habe, meinen Arbeit als Gestalttherapeut
Hallo,

da Du hier explizit nach der rechtlichen Seite fragst: Die Gestalttherapie nach Fritz oder Laura Perls ist eine psychotherapeutische Intervention. Ich bin mir schon darüber im Klaren, dass viele Methoden aus der Psychotherapie auch im Coaching angewendet werden, aber in erster Linie sind es Therapien.
HeilprG:
§1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".

Ich habe mal die Teile des §1 markiert, die auch große Teile des Coachings unter das HP-Gesetz fallen lassen. Ein Leiden, welches den Klienten einschränkt und/oder zu körperlichen Folgen führt (und da reichen auch schon Kopfschmerzen oder Myogelosen/Verspannungen der Muskulatur) gehört in die Hände eines Therapeuten mit Heilerlaubnis.
Vieles wird in dem Sinne gehandhabt nach: "wo kein Kläger, da kein Richter!"

Das Coaching = Coach / Trainer = Training ist daraus entstanden das eigene Handwerkszeug im täglichen Leben zu verbessern zB in der Personalführung ähnlich wie ich mir für mein Tennisspiel einen Trainer nehme um meine Technik zu verbessern.
Viele Coaches coachen heute Bereiche, die der Therapie unterliegen.
Dabei gibt es Coaches, die durchaus genügend Sorgfaltspflicht und therapeutisches Geschick haben, so dass keine Gefahr für die Klienten besteht. Du fragst hier aber nach der rechtlichen Seite und die ist eindeutig für den Coach im Bereich der Illegalität.

Um zu Deiner Frage zurückzukommen, ein paar Gegenfragen von mir:
  • wie umfangreich war Deine Ausbildung in Gestalttherapie?
  • Hast Du sie nach Fritz oder Laura Perls erlernt? (das ist nur für meine Neugierde)
  • habt ihr in der Ausbildung auch Themen wie Re-Traumatisierung in der Behandlung und deren Umgang (akute Hilfe, ein Thema, welches durchaus passieren kann) besprochen?
  • wie sehr gehörte das Thema Engpaß in die Ausbildung?
Fazit: mache den HPP und entscheide dann von Klient zu Klient ob es sich um ein Coaching oder eine Therapie handelt.
Besser noch: mach den HP und bringe dann auch Deine Arbeit mit Kambo in den legalen Bereich.

Ich interpretiere Deine Nachfrage so, dass Dir sehr daran gelegen ist legal zu arbeiten. Das finde ich gut und fühle Dich bitte nicht vor den Kopf gestoßen. Das Problem liegt aus meiner Sicht bei den ganzen Schulen, die in erste Linie ihre Kurse und Ausbildungen verkaufen wollen und die das rechtliche Arbeiten später wenig interessiert, denn jeder einzelne, der eine Praxis eröffnet, steht selber für sein handeln gerade.

Ich arbeite in einer Praxisgemeinschaft und wir sind insgesamt 7 die sich die Räume teilen: 4 Heilpraktiker*innen und 3 Coaches. So besteht die Möglichkeit für die Coaches auch direkt und auf dem kurzen Wege Hilfe zu erhalten.
 
Hallo Tina und Henry, @tigs & Henry.H

danke für eure Antwort.
die Gestaltausbildung war sehr praktisch, 2021 mache ich noch NARM bei Laurence Heller und Ende diesen Jahres eine Traumatherapeiausbildung.

@ tigs: das war auch meine Idee von Klient zu Klient zu entscheiden ob wie jetzt eine Therapie machen oder Coaching. Beim HPP ist ja dann wahrscheinlich auch noch die Dokumentationspflicht wichtig, richtig?

Wie Ihr vielleicht in meinem ersten Post herausgelesen habt, ist mir die Arbeit mit Kambo sehr wichtig und ich finde sie sehr wertvoll. Wenn es für mich keinen sauber Trennung gibt, würd ich auch auf den HP verzichten und nur Coaching und Kambo anbieten.

Könntet Ihr mir vielleicht noch ein paar Praktische Tipps geben, was ich auf meine Kambo-Webseite bzgl. des geplanten HPP unter keinen Umständen angeben sollte um keine Probleme zu bekommen?

oder reicht: Kambo dient als Selbsterfahrung und "Meine Angebote dienen ausschließlich der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzten nicht die Diagnose durch einen Arzt oder Heilpraktiker."

Zur info: ich führ mit jedem ein Aufklärungsgespräch und lasse mir dies auch unterschreiben.
 
All diese Erklärungen nützen nichts. Selbst zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte bedarf es einer Heilerlaubnis. Im Gegenteil - du dokumentierst so ja sogar, dass du eine Heilbehandlung durchführst.

D. h. du darfst Kambo so lange nicht durchführen, wie du keine Heilerlaubnis als Heilpraktiker (unbeschränkt) hast. Die Erlaubnis als Heilpraktiker für Psychotherapie nützt da nichts, da der nur Psychotherapie durchführen darf, nicht aber invasive Verfahren, Immunmodulation etc.

Du darfst so - ohne Heilerlaubnis - nur Lebensberatung, also Coaching durchführen. Kein Kambo, selbst wenn das Verfahren bzw. das Gift des Frosches selbst nicht illegal ist.

Wo kein Kläger, da kein Richter heißt es. D. h. solange keiner deinem örtlich zuständigen Gesundheitsamt einen Tipp gibt, bleibst du unbehelligt.

Heftig wird es aber, wenn durch die Behandlung jemand zu Schaden kommt. Beispielsweise einen anaphylaktischen Schock erleidet.

Nicht nur hohe Schadenersatzforderungen kommen dann auf dich zu sondern auch eine meist empfindliche Strafe, bis hin zum Freiheitsentzug.


Versteh unter diesem Aspekt bitte, dass dir hier niemand Tipps geben wird, wie du zur Umgehung der bestehenden Gesetze deine Webseite so gestalten kannst, dass du nicht auffällst.


Ich erwähne nochmal: führst du als Heilpraktiker für Psychotherapie andere Behandlungen durch, die nicht von der Erlaubnis zur Durchführung von Psychotherapie gedeckt sind, führt das zum Widerruf der Heilerlaubnis. So steht es auch in der jeweiligen Erlaubnisurkunde. Die Mühen, Lernen und die Überprüfung, wären also umsonst gewesen.

Deswegen erlange am besten die unbeschränkte Heilpraktikererlaubnis, dann darfst du Kambo und Gestalttherapie etc. ganz legal ausüben.
 
All diese Erklärungen nützen nichts. Selbst zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte bedarf es einer Heilerlaubnis. Im Gegenteil - du dokumentierst so ja sogar, dass du eine Heilbehandlung durchführst.

D. h. du darfst Kambo so lange nicht durchführen, wie du keine Heilerlaubnis als Heilpraktiker (unbeschränkt) hast. Die Erlaubnis als Heilpraktiker für Psychotherapie nützt da nichts, da der nur Psychotherapie durchführen darf, nicht aber invasive Verfahren, Immunmodulation etc.

Du darfst so - ohne Heilerlaubnis - nur Lebensberatung, also Coaching durchführen. Kein Kambo, selbst wenn das Verfahren bzw. das Gift des Frosches selbst nicht illegal ist.

Wo kein Kläger, da kein Richter heißt es. D. h. solange keiner deinem örtlich zuständigen Gesundheitsamt einen Tipp gibt, bleibst du unbehelligt.

Heftig wird es aber, wenn durch die Behandlung jemand zu Schaden kommt. Beispielsweise einen anaphylaktischen Schock erleidet.

Nicht nur hohe Schadenersatzforderungen kommen dann auf dich zu sondern auch eine meist empfindliche Strafe, bis hin zum Freiheitsentzug.


Versteh unter diesem Aspekt bitte, dass dir hier niemand Tipps geben wird, wie du zur Umgehung der bestehenden Gesetze deine Webseite so gestalten kannst, dass du nicht auffällst.


Ich erwähne nochmal: führst du als Heilpraktiker für Psychotherapie andere Behandlungen durch, die nicht von der Erlaubnis zur Durchführung von Psychotherapie gedeckt sind, führt das zum Widerruf der Heilerlaubnis. So steht es auch in der jeweiligen Erlaubnisurkunde. Die Mühen, Lernen und die Überprüfung, wären also umsonst gewesen.

Deswegen erlange am besten die unbeschränkte Heilpraktikererlaubnis, dann darfst du Kambo und Gestalttherapie etc. ganz legal ausüben.

Hallo Henry,

kann ich Kambo auch mit Akupunktur und weiteren Angeboten gleichsetzten, wo ich den Klienten berühre?

d.h. ohne Heilpraktiker (unbeschränkt) könnte ich mich strafbar machen.

viele Grüße Maik
 
kann ich Kambo auch mit Akupunktur und weiteren Angeboten gleichsetzten, wo ich den Klienten berühre?

d.h. ohne Heilpraktiker (unbeschränkt) könnte ich mich strafbar machen.
Hallo Maik,

es geht tatsächlich nicht nur um die Berührung, sondern vor allem um die Verletzung der Haut durch ein invasives Verfahren.
Wenn du ohne HP zu sein Akupunktur ausführst könntest du dich nicht nur strafbar machen, sondern du tust es.
Da du mit deiner Methode die Haut verletzt, machst du dich damit ohne Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde leider ebenfalls strafbar...

Ebenfalls mit jeder anderen Therapie.
Du darfst als Coach auch keine Homöopathie anbieten, selbst wenn du dafür den Klienten nicht berühren musst.

Gruß,
Vera
 
kann ich Kambo auch mit Akupunktur und weiteren Angeboten gleichsetzten, wo ich den Klienten berühre?

Vera hat es ja bereits im Wesentlich beantwortet.
Berühren ist nicht entscheidend für die Beurteilung, ob es eine Heilbehandlung ist.
tigs hat oben den entsprechenden Paragrafen aus dem Heilpraktikergesetz verlinkt. Lies ihn dir noch mal genau durch.

Zum besseren Verständnis:
Auch Gestalttherapie ohne Berührung zum Zwecke der Heilung, Linderung von Krankheiten oder Leiden, also auch von psychischen Belastungen, ist Heilbehandlung.
Also, egal ob mit oder ohne Berührung oder gar Durchstehen der Haut - es kommt darauf an, warum es ausgeführt wird.

Warum ist dann Tätowieren oder Piercen nicht davon umfasst, wirst du dich vielleicht fragen. Dabei geht es nicht um Heilung oder Linderung von Krankheiten oder Leiden.
Es ist ganz einfach eine durch den Klienten genehmigte freiwillige Körperverletzung. Keine Heilbehandlung.

Kambo wird zum Zwecke der Heilung ausgeführt. Daher fällt es unter die Regelung des Heilpraktikergesetzes.
 
Hm, ich habe gerade gelesen, dass Kambo wohl auch Immunreaktionen und Bewusstseinsveränderungen auslösen kann. Ein Autofahrer baute nach einer Kambobehandlung einen Autounfall: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/erding/freising-unfall-nach-froschgift-behandlung-1.4363659

Die Frage ist, ob das ganze nicht auch mit Heilpraktikerschein irgendwann vor Gericht landet?

Ich finde es extrem mutig, welche Risiken du eingehst. Ich könnte nicht mehr schlafen....
Es gibt soviele gute schamanische Techniken - OHNE Einsatz von invasiven Methoden oder irgendwelchen "Getränken"...

Nachdenkliche Grüße
 
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