So schreibt der Verband der Freien Heilpraktiker e. V. in seinem internen Mitgliederbereich.
Neuanmeldungen zur Heilpraktikerprüfung seien momentan kaum möglich. Die nächsten Prüfungstermine erst im Jahr 2022 verfügbar. Begründet werden die Einschränkungen mit verwaltungsorganisatorischen Schwierigkeiten.
Ein zu langer Aufschub der Überprüfung verstößt gegen Art. 12 Abs. 1 GG.
Weiter steht dort, das HP-Anwärter einen Rechtsanspruch haben, innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine Entscheidung über den Antrag zur Prüfung zu erhalten.
Hat hier aus dem Forum schon jemand davon gehört oder ist gar selbst davon betroffen?
Neuanmeldungen zur Heilpraktikerprüfung seien momentan kaum möglich. Die nächsten Prüfungstermine erst im Jahr 2022 verfügbar. Begründet werden die Einschränkungen mit verwaltungsorganisatorischen Schwierigkeiten.
Ein zu langer Aufschub der Überprüfung verstößt gegen Art. 12 Abs. 1 GG.
Weiter steht dort, das HP-Anwärter einen Rechtsanspruch haben, innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine Entscheidung über den Antrag zur Prüfung zu erhalten.
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