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GEZ

Hallo Kollegen,

ich hab nochmal ganz aktuell die Frage an euch zur Zahlung der GEZ-Gebühren.
Lt. Urteil vom 17.08.11 steht also fest, dass keine doppelten Gebühren gezahlt werden müssen, wenn Praxisraum im Haus genutzt und dort bereits Gebühren entrichtet werden.

Wie sieht es aber in der Praxis aus? Bekommt ihr dennoch Gebührenbescheide?
Meine Erfahrung ist, dass die GEZ nicht auf schriftliche Anfragen reagiert und mir nun Mahnbescheid mit Vollstreckungsandrohung geschickt hat.

Was würdet ihr tun? Bin ratlos und suche Ansprechpartner um das klären zu können.
 
Wenn es wirklich ein amtlicher - vom Gericht zugestellter - Mahnbescheid ist: WIDERSPRUCH einlegen mit Hinweis auf Deine Anfragen. Frist ab Eingang 2 Wochen! Kannst Du es einscannen?
Wenn Du weder ein Radiogerät, Fernseher noch einen (internetfäigen-) PC hast, dann musst Du auch keine Gebühren bezahlen, ansonsten kommt es halt darauf an. Aber so einfach werden keine Mahnbescheide verschickt, hat Dir die GEZ denn vorher einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung zugestellt?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auf welcher Grundlage können die einen Mahnbescheid schicken? Da musst du erst mal angemeldet sein und mit den Gebühren im Verzug. Ansonsten ist eh alles nichtig, bevor sie dir nicht beweisen können, dass du ein Gerät nutzt, das nicht angemeldet ist. Und das müssen die beweisen.
Der Gebührenbescheid beruht auf der Anmeldung. Wenn du also nichts für die Praxis angemeldet hast, können die dir nichts.
Bei uns standen die Kontrolleure heute übrigens vor der Tür. Ich war in einer Behandlung (haben mir einen Zettel hinterlassen, wann sie wiederkommen) und in der anderen Praxis im Haus haben sie eine sehr unerfreuliche Szene gemacht, eigentlich war das Hausfriedensbruch.
 
Man kann sich das Leben auch schwerer machen, als es tatsächlich ist.

Für das letzte Jahr bis zur Reform empfehle ich die Lektüre von Bernd Höcker (www.gez-abschaffen.de).
Er hat auch ein Buch geschrieben, wie man es der GEZ mit dem neuen Staatsvertrag schwer machen kann.
Denn im Ernst, die GEZ ist nichts weiter als eine Zusatzsteuer, mit der sich die Intendanten von WDR und Co.
feine Villen bauen. Denn ist Euch schon mal aufgefallen, dass die öffentlich/rechtlichen auch noch mit Werbung
richtig Geld verdienen???
 
Danke für eure Meinungen.

Das Thema der Mahnung hat sich geklärt, ich hatte etwas übersehen. Grundsätzlich bleibt der aktuelle Stand der Dinge, dass internetfähige PC´s nicht mehr doppelt frü private und berufliche Nutzung gezahlt werden müssen.
 
Heute habe ich echt an meinem Verstand gezweifelt.
Vor zwei Wochen waren zwei nette Herren von der GEZ in meiner Praxis und haben mir erklärt, sie wüßten, dass ich für die Praxis GEZ bezahle und es ginge nur um das Auto auf dem Hof. Daraufhin habe ich ihnen erklärt, dass mein Mann und ich insgesamt bereits schon vier Mal GEZ bezahlen und die Herren haben gleich in ihren Laptop geschaut und alle unsere Kundennummern gefunden und mich als korrekten Bürger gelobt. Punkt.
Heute habe ich einen Brief von der GEZ bekommen, dass unter meiner Praxisadresse keine GEZ angemeldet sei und ich möge dies sofort nachholen. Ist ja kein Problem, ich könnte denen jetzt ja meine Kundennummer und ihre Abbuchungen schicken. Aber ich hab einen Hals von hier bis zum Mond. Haben die andere Computerdatein als ihre Kontrolleure, die mich im System haben oder muss da ein Mitarbeiter übereifrig seinen Arbeitsplatz sichern. Ich überlege jetzt ernsthaft, wo ich mich hinwende, denn das ist für mich unglaublich.
 
Hi Susanne,
ich glaub, ich persönlich würde dort anrufen und denen genau DAS sagen, was du schreibst!!! Tststs....... wenn das alles nur nicht auch noch Zeit kosten würde....
 
,,, und wenn die so einfach telefonisch zu erreichen wären. Ich glaube, ich schreibe lieber einen saftigen Brief, es könte nämlich sein, dass ich am Telefon meine gute Erziehung vergesse.
 
Hallo Susanne 23, einfach ignorieren sind einfach nur Standardbriefe. Anrufen, schreiben o.ä. hat keinen Erfolg und kosten nur Zeit (ellenlange Warteschleife) und Geld. Dort weiß die Linke nicht was die Rechte tut.Bekomme schon seid Jahren in Abständen Post oder Anrufe, dann ist mal eine Zeit Ruhe und dann geht es wieder von vorn los.Alle 3 Monate 1 Brief ca.3-4x dann Pause. Sie halten schon gewisse Rhytmen ein. Kann ja alles nicht genug kosten.
LG. Berit
 
Ihr wisst aber schon dass die "Außendienstler" der GEZ bis zu 40% von dem bekommen, was sie Euch abknöpfen?
Da kann es schon mal lukrativ sein, wenn man doppelt und dreifach abrechnet...

Im Übrigen haben diese Mitarbeiter nicht mehr Rechte, als wenn ich an Eurer Haustüre klingeln würde.
 
Die "Mitarbeiter" der GEZ sind rechtlich gesehen "Handelsvertreter n. HGB". Die GEZ hat - vermutlich mit Recht - vermutet, dass provisionsabhängige selbständige Vertreter deutlich stärker motiviert sind, Klinken zu putzen als Angestellte mit Festgehalt.
 
Ihr wisst aber schon dass die "Außendienstler" der GEZ bis zu 40% von dem bekommen, was sie Euch abknöpfen?
Da kann es schon mal lukrativ sein, wenn man doppelt und dreifach abrechnet...

Im Übrigen haben diese Mitarbeiter nicht mehr Rechte, als wenn ich an Eurer Haustüre klingeln würde.

Ja, das weiß ich und an mir haben sie auch nichts verdient, weil alles ordentlich angemeldet war und die hatten das auch in ihrem Computer. Was mir einfach unverständlich ist, die haben meine Unterlagen und die GEZ-Zentrale schickt mir einen Brief, indem sie mir mitteilt, dass unter meiner Adresse keine Anmeldung zu finden ist.
 
Hallo miteinander,
auch zu mir kam gestern ein Brief von der GEZ in die Praxis geflattert. Die Praxis sei eine Betriebsstätte für die bisher keine Anmeldung vorliege.
Tatsächlich nutze ich den Raum nur stundenweise, es handelt sich um den Praxisraum einer Kollegin, die ihre Praxis bei sich im Haus hat.
Das heißt, sie zahlt bereits GEZ. Ich werde in dem Schreiben aufgefordert, die Praxis als Betriebsstätte anzumelden und einen Beitrag von mind. 6€ monatlich zu entrichten, auch rückwirkend.
Für die Praxis benutze ich meinen internetfähigen Privat-PC (habe keinen extra geschäftlichen), ich habe in der Praxis aber keinen Internetzugang.
Außerdem sind in dem Raum kein Radio und natürlich kein Fernseher. Muss ich das jetzt wirklich zahlen? Ich finde diese Abgabe ungerecht. :(
 
In dem Fall sende die Mitgliedsnummer, oder wie auch immer das bei denen heißt, der Kollegin an die und teile mit, dass die Betriebsstätte bereits angemeldet ist.

Ansonsten hat aber leider seit einiger Zeit die tatsächliche Nutzung von Empfangsgeräten keine Relevanz für den Beitrag.
 
Ich werde in dem Schreiben aufgefordert, die Praxis als Betriebsstätte anzumelden und einen Beitrag von mind. 6€ monatlich zu entrichten, auch rückwirkend.
Den Betrag zahle ich auch. Hatte ebenfalls einen Raum zur Untermiete. Allerdings musste ich nicht rückwirkend zahlen - hatte mich aber schon drauf eingestellt...
Da ihr 2 getrennte Unternehmen seid (oder bist Du bei ihr angestellt?) müsst ihr auch beide zahlen. Bei ihr ist es mit in dem Privatbeitrag enthalten, bei Dir geht es separat, weil nicht in Deinen privaten Räumen.

Bei der Nutzung von privaten Räumen als Praxis bist Du nur dann befreit, wenn Du den Privat-PKW nicht beruflich nutzt. Setzt Du den z.B. zu Fahrten für die Praxis an (zu Patienten, Weiterbildung etc.) muss für die Fahrten für den PKW der Betrag bezahlt werden...
 
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Da ihr 2 getrennte Unternehmen seid (oder bist Du bei ihr angestellt?) müsst ihr auch beide zahlen. Bei ihr ist es mit in dem Privatbeitrag enthalten, bei Dir geht es separat, weil nicht in Deinen privaten Räumen.

Ja das hatte ich auch befürchtet dass wir beide zahlen müssen. Das ist in dem Schreiben etwas verwirrend formuliert (Shop in Shop...) meint aber glaube ich genau das. Ach man, so ein Mist. Die Praxis ist nicht weit weg und ich kann mit dem Fahrrad fahren, manchmal nehme ich aber auch mein Privatauto und gebe es auch bei der Steuer an (wobei ich als Kleinunternehmerin eh noch keine Steuern zahlen muss). Das ist echt ein Witz dass man für eine 3 km Strecke für die mögliche Nutzung eines Autoradios im "Dienstfahrzeug" zur Kasse gebeten werden kann. Echt unterirdisch. Ich überlege mir die ein bisschen zu ärgern und z.B. eine Bargeldzahlung anzubieten. Wenn ich rückwirkend zahlen soll, kommen leider schon ein paar Hundert Euro zusammen :-(
 
Zuletzt bearbeitet:
wobei ich als Kleinunternehmerin eh noch keine Steuern zahlen muss
aus meiner Sicht wirfst Du da einiges durcheinander...
Kleinunternehmer ist Umsatzsteuerbefreit... die zahlen wir als Heilpraktiker aber eh nicht, sofern wir heilen. Bei Wellness aber schon.
Ansonsten zahlst Du für Deinen Einnahmenüberschuss schon Einkommenssteuer, sofern Du einen Überschuss erzielst.
Ich überlege mir die ein bisschen zu ärgern
Die Frage dabei ist, wie viel Ärger holtst Du dir selber damit...
Eine von mir wenig bemerkte regelmäßige Abbuchung tut meinem Gefühlsleben besser als stetiges ärgern... Ob es die dann wirklich ärgert ist das andere... was da sehr schnell läuft sind Drohungen. Mein erster Brief ist im Poststreik letztes Jahr verloren gegangen... der 2. war sofort eine Androhung eines Verfahrens mit zusätzlichen Gebühren. Da sind die nicht zimperlich. Ich denke, das gehört zu deren tgl. Geschäft. Keiner zahlt die GEZ aus Spaß an der Freud...
 
aus meiner Sicht wirfst Du da einiges durcheinander...
Kleinunternehmer ist Umsatzsteuerbefreit... die zahlen wir als Heilpraktiker aber eh nicht, sofern wir heilen. Bei Wellness aber schon.
Ansonsten zahlst Du für Deinen Einnahmenüberschuss schon Einkommenssteuer, sofern Du einen Überschuss erzielst.

Danke für den Hinweis, ich wollte sagen dass ich unter dem Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer liege. Ist aber für die GEZ wohl eh unerheblich.

Die Frage dabei ist, wie viel Ärger holtst Du dir selber damit...
Ich denke gegen das Anbieten einer Bargeldzahlung ist nichts einzuwenden.
Ich probiere es aus und gebe dann bescheid wie sie reagieren, wenn es euch interessiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
..... Ich liege unter dem Grundfreibetrag, das wollte ich sagen.
...

Dann wäre es vielleicht sinnvoller, das Fahrzeug nicht als "Dienstfahrzeug" abzurechnen. Denn - wenn ich es richtig interpretiere - musst du nur für das Fahrzeug die 6,- Euro zahlen.

Laut www.rundfunkbeitrag.de dürfte nämlich für die Betriebsstätte (also der stundenweise genutzte Raum) keine weitere Zahlung anfallen.

Betriebsstätten in privaten Wohnungen sind beitragsfrei, wenn für die Wohnung bereits ein Beitrag entrichtet wird.

oder mache ich da jetzt einen Denkfehler?
 
Hallo Steffi,

ich habe es jetzt so verstanden, dass der Raum nur für meine Kollegin beitragsfrei ist, weil sie quasi von Zuhause aus arbeitet und nicht doppelt zahlen muss. Ein Dienstfahrzeug (echt ein albernes Wort für unsere Familienkutsche) wäre ja eh frei, es geht nur um den Raum wenn ich es richtig verstehe. Oh mann, blödes Thema :-(
 
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