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Gesetzesänderung Notfallmedis

Koersch74

Stefan
Heilpraktiker
Ort
Peißenberg
Therapien
Ohrakupunktur, Pflanzenheilkunde, Schröpfen, Kinesiotaping, Autogenes Training, Kinderheilkunde
Status
HP
Hallo alle zusammen,

letztes Jahr wurde ja empfohlen, die Verschreibungspflicht von Dexamethason bzw Epinephrin für Heilpraktiker aufzuheben (für bestimmte Packungseinheiten).
Jetzt bin ich zu meinem örtlichen Apotheker gegangen, um mir das Kortison zu besorgen. Der hat wohl nun in der Pharmazeutischen Zeitung nachgeschaut und nix von der Gesetzesänderung gefunden und kann mir dementsprechend nix abgeben.
Gibt es irgendwo was schrifliches, ob die Gesätzesänderung jetzt doch kommt und ab wann?

Gruß,
Stefan.
 
Info`s dazu findet man im BDH newsletter 204:


Notfallpaket
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Dexamethason und Epinephrin sind nicht - wie erwartet - zum 1.1.2010 für Heilpraktiker aus der Verschreibungs- pflicht entlassen worden.
Die Gründe dafür und warum "aufgeschoben nicht aufgehoben" bedeutet, finden Sie in nachfolgendem Artikel, ausführlich beschrieben.

hier kann man sich dafür registieren
 
Merci für die schnelle Info und noch ein "Guats Neies...." wie man hier sagt...
 
Ja, der Bundesrat beschäftigt sich doch noch mit etwas anderem als mit der Hartz-IV-Reform... allerdings erfährt man das nicht aus der Tagespresse. :D

Die Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (was'n Wort) wurde diese Woche beschlossen und wird voraussichtlich am 1.3. in Kraft treten. Also alle, die jetzt die Prüfung machen: Bitte Bescheid wissen!

Gruß
Helmut
 
Hallo Helmut,

wie wäre die exakte Bezeichnung für ein entsprechendes Rp. (Präparatenamen und Begründung)?

Gruss Rudolf
 
Also alle, die jetzt die Prüfung machen: Bitte Bescheid wissen!
hätten die nicht noch ein paar Monate damit warten können? *lach*. Spaß beiseite... Helmut, was müssen wir denn genau für die Prüfung wissen? Nur dass es dem HP nun offen steht oder muss man noch näheres dazu wissen, was denkst Du?

LG Petra
 
Hier mal der Text zu diesem Thema aus dem BDH Newsletter

Liebe Grüße
Bettina
 

Anhänge

  • Newsletter BDH.pdf
    610,8 KB · Aufrufe: 82
hätten die nicht noch ein paar Monate damit warten können? *lach*. Spaß beiseite... Helmut, was müssen wir denn genau für die Prüfung wissen? Nur dass es dem HP nun offen steht oder muss man noch näheres dazu wissen, was denkst Du?

LG Petra
Bettina hat ja den BDH-Text gepostet, da steht das Wichtigste drin.
Von meiner Seite wäre noch folgendes zu ergänzen:

  • Epinephrin gibt man besser so früh wie möglich. Wenn durch die Schockentwicklung die Herzfrequenz erst bei 140 angelangt ist, dann macht die weitere Gabe von Katecholaminen wenig Sinn.
  • Dexamethason kann großzügig verwendet werden, da die Maximaldosis von 120 mg für den Notfall verhältnismäßig niedrig ist. Die gefürchteten Nebenwirkungen von Glukokortikoiden sind bei einer Einmalgabe auch nicht zu erwarten (außerdem ist die körpereigene Produktion bei extremen Stresssituationen noch höher)
  • Die Formulierung des Gesetzestextes bezieht sich explizit auf die Neuraltherapie. Bei anaphylaktischen Reaktionen nach der Injektion von Homöopathika wäre die Anwendung demnach nicht zulässig. Aber m. E. greift hier der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB - wenn das lebensrettende Mittel verfügbar ist, dann darf es nach Risikoabwägung auch eingesetzt werden.

LG Helmut
 
Helmut - könntest Du vielleicht noch ein wenig mehr erzählen?
Wann genau macht es Sinn diese Medis zu benutzen? Genauer: ab welchem Stadium eines Anaphylaktischen Schocks (weil darum geht es doch - oder? ) In welchen Mengen? Welches wann?

Ich arbeite invasiv - habe gerne für den Notfall was da - aber was nützen mir Medis, von denen ich nicht weiß, wie und wann ich sie fachgerecht anwende :confused:

Übrigens: ich habe mich gestern zu einem neuen Kurs Notfälle in der Praxis angemeldet - da musste ich mich mal an die eigene Nase fassen - mein letzter ist zu lange her :eek:
 
Der "Gag" dabei ist jetzt ja, dass durch die Erlaubnis (die ich begrüße) ein "Quasi-Zwang" entsteht. Denn jetzt musst Du das da haben, sonst bist Du - im Fall des Falles- wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht haftbar.

Gruss Rudolf
 
Hallo Hilde,
Genauer: ab welchem Stadium eines Anaphylaktischen Schocks (weil darum geht es doch - oder? ) In welchen Mengen? Welches wann?
Wie gesagt, so früh wie möglich! Vor allem natürlich, wenn die Allergie bekannt ist, ansonsten bereits beim Auftreten der ersten Symptome (z. B. Schweißausbrüche, Schwindel, Herzklopfen, Quaddeln usw.).

So früh wie möglich Epinephrin i. m., Dosierung kann nicht variiert werden, da es ein Autoinjektor ist.
Cortison dann am besten i.v. abhängig davon, wie sich die Symptome entwickeln. Da kannst du mit 40 mg beginnen und später noch was nachgeben. Wie gesagt, eine Überdosierung ist im akuten Notfall nicht zu befürchten.

LG Helmut
 
Was mich interessieren würde: hat denn jemand gerade bei Epinephrin schon ein Präp ausfindig gemacht, das zu empfehlen ist?
LG, die Yve
 
Ich gebe mal wieder, was mir meine Apotheke auf Anfrage mitgeteilt hat:

Bei Dexamethason ist das günstigste: 1x5ml Dexa 40 Injekt Jenapharm zu € 21,82,
bei Epinephrin handelt es sich um den Anapen Autoinjektor.
Den gibt es in 150 µl oder 300 µl zum gleichen Preis (!) von je € 74,34.
 
Zur Injektion auch eine Frage von mir:

Ich erinnere mich aus meiner Zeit beim DRK, dass wir (bzw. der Notarzt) Epinephrin (Suprarenin) in der Regel i.V. gab. Ist die i.m. vom Wirkungseintritt her genauso schnell?

Gruss Rudolf
 
eine Frage wegen der i.m.-Injektion. Nimmt man dann den M. deltoideus im Notfall?
Normalerweise ist das ja nur die drittbeste Möglichkeit, aber im Notfall ist nun mal wenig Zeit um die Hose auszuziehen...
 
Ich gebe mal wieder, was mir meine Apotheke auf Anfrage mitgeteilt hat:

Es geht laut I-Net auch etwas billiger - aber es bleibt recht teuer - finde ich :rolleyes:

Ähh Helmut: Epinephrin dann in welcher Dosierung? 150 oder 300 µl
 
Ich erinnere mich aus meiner Zeit beim DRK, dass wir (bzw. der Notarzt) Epinephrin (Suprarenin) in der Regel i.V. gab. Ist die i.m. vom Wirkungseintritt her genauso schnell?
Da das Mittel ja erst in die Blutbahn aufgenommen werden muss, dauert es natürlich ein paar Minuten länger. Aber da die Pens nicht für Fachpersonal entworfen wurden, sondern für Betroffene zur Eigenbehandlung, sind sie für die i.m.-Injektion ausgerichtet. I.v. ist damit bauartbedingt auch gar nicht möglich.
 
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