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EÜR - denke ich zu kompliziert??

KerstinUrsula

Aktives Mitglied
Heilpraktiker
Status
HPP
Denke ich zu kompliziert?

Ich übe seit einiger Zeit mit verschiedenen Buchhaltungsprogrammen (Demoversionen), um die für mich optimale für die EÜR zu finden. Manche sind simpel, manche kompliziert, bei eigentlich allen ist die Rede von Kontenrahmen, von Kasse und Bank, von Privateinlagen, Umsatzsteuer etc. etc. etc..

Heute hat mir eine HPP-Kollegin die Version ihrer EÜR gezeigt. Sie hat schlichte Excel-Tabellen angefertigt. Eine für die Ausgaben, eine für die Einnahmen. Nichts mit Buchungen von Kasse zu Bank und zurück und Pipapo. Privateinlagen waren nicht vermerkt. Also wirklich ganz schlicht die Ausgaben und Einnahmen gegenübergestellt.

Das sah dann bei den Ausgaben so aus (Beispiel):

Nr. Datum Ausgabe Lieferant Preis
1 01.01.13 Buch Psychotherapie Amazon 24,95
2 04.02.13 Büromaterial McPaper 14,20
_____
39,15

(leider verschiebt sich meine "Tabelle" irgendwie, hoffe, ihr könnt erkennen, wie ich das meine)

Die Mehrwertsteuer war gar nicht vermerkt. Lediglich der “normale” Ladenpreis. Und am Ende alles zusammengerechnet.

Ich grübel nun, ob ich es mir viel zu kompliziert mache mit den ganzen Buchungen? Ist es wirklich nicht notwendig, die MwSt. bei den Ausgaben zu notieren? Sie meinte, als HPP mit kleinem Umsatz brauche man das nicht …. ?!?

Sie lässt es übrigens nicht von einem Steuerberater überprüfen, sondern macht die Steuererklärung selbst. Die HPP-Praxis läuft neben ihrem Steuerpflichten Hauptjob.

Vielleicht könnt ihr mir sagen, ob so eine simple Buchhaltung wirklich ausreicht?

LG Kerstin
 
Ist es wirklich nicht notwendig, die MwSt. bei den Ausgaben zu notieren? Sie meinte, als HPP mit kleinem Umsatz brauche man das nicht …. ?!?

Wenn nur Einnahmen aus Heilbehandlungen bestehen, sind diese sowieso umsatzsteuerfrei. Und solange die Einnahmen unter 17.500 EURO pro Jahr liegen (hoffe, die Zahl stimmt noch), kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dann kann man auch keine Umsatzsteuer bei Ausgaben zurückverlangen, und muss diese auch nicht angeben.

Was Buchhaltung angeht: So wie sich das für mich anhört, hattest du Buchhaltungsprogramme, die grundsätzlich auch für die doppelte Buchführung geeignet sind (da bucht man von Kasse zu Bank, usw.). Es macht grundsätzlich Sinn, seine Einnahmen und Ausgaben zu kategorisieren (z.B. alle Bücher und Zeitschriften unter Fachliteratur, Papier, Büroklammern, Druckerpatronen, Briefumschläge unter Bürobedarf, usw.). Du musst auf keinen gültigen Kontenplan zurückgreifen, obwohl es auch solche Programme für Kleinunternehmer gibt, wo die häufigsten Kategorien schon vorgelistet sind. Du kannst diese Kategorien aber auch selbst angeben, wie es in deinem Beispiel oben steht (Buch und Büromaterial).

Eine Excel-Tabelle mit einmal Einnahmen und einmal Ausgaben in unterschiedlichen Blättern reicht vollkommen aus. Was benötigt wird ist das Datum, eine Erklärung, um was für eine Einnahme/Ausgabe es sich gehandelt hat, sowie der Betrag. Falls du umsatzsteuerpflichtig bist, lässt du Excel automatisch die Umsatzsteuer ausrechnen. Das ist alles. Am Ende vom Jahr lässt du Excel die Summe aller Einnahmen und aller Ausgaben ausrechnen, und machst dann manuell (oder - wenn du dich mit Excel auskennst - auch automatisch) eine EÜR und trägst alles in das entsprechende Formular ein.

Ich selbst nutze das Programm JES-EÜR (http://www.jes-eur.de/), das nutzt einen Kontenrahmen, der aber einfach gestrickt ist. Letztlich gibt es eine Maske, in das ich sowohl Einnahme als auch Ausgaben eintragen kann. Ich wähle dann nur noch die entsprechenden Konten aus der Liste aus und buche das. Und am Ende vom Jahr kann ich dann Saldolisten, Monatsübersichten, Jahresübersichten, usw. mit einem Knopfdruck erstellen lassen. Ist praktisch, aber wie gesagt, in Excel geht es auch.
 
Bei mir reichte bisher immer eine einfache Excel-Tabelle mit Einnahmen und Ausgaben, aus der sich eine EÜR errechnete. Ich habe eine kleine Praxis im Nebenberuf und verkaufe dort keine Präparate o.a. Daher ist kein MWSt-Ausweis nötig und auch keine Umsatzsteuererklärung, denn wir zählen als Freiberufler, die umsatzsteuerfrei sind.
Sinnvoll ist es, wie Yoma schon beschrieb, schlüssige Kategorien auszuweisen (Praxisbedarf, Büromaterial, Verbrauchsmittel, Fahrtkosten, Fortbildung, Bareinnahme, Einnahme aus Rechnung, usw.). So kann man in der Tabelle jede Ausgabe einer Kategorie zuordnen und fortlaufend nach Datum buchen sowie die Belege abheften. Am Jahresende fasse ich dann alle Kategorien zusammen, um die EÜR zu erstellen. Sieht ordentlich aus und hat unser Finanzamt rundum zufrieden gestellt.
 
Danke für Eure ausführlichen Antworten. Dann werde ich meine Buchhaltung wohl mal ein wenig "ent"-komplizieren :).

Kurze Frage noch:
Heftet Ihr an alle gesammelten Belege (Eingangs-Rechnungen, Kassenbons etc.) eine Kopie Eures jeweiligen Kontoauszugs? Also den Auszug, wo die Bezahlung der Ware erfolgte? Oder lasst Ihr die Kontoauszüge allesamt komplett in einem Mäppchen, um sie bei Bedarf (z.B. einer Betriebsprüfung) herauszusuchen?

Danke
Kerstin
 
Also ich arbeite im 6. Jahr mit EÜR&Kasse Wiso und bin da schon begeistert (jetzt endlich auch für Mac möglich). Ein Buchhalter hat mir einiges gezeigt und dann kam ich schnell klar damit.

Mir ist das sehr wichtig, dass ich jeden Monatsende weiss wieviel Umsatz, Gewinn, wieviel auf dem Konto bleiben muss für das Finanzamt, wieviel Privatentnahmen ich hatte.
Da ist alles aufgelistet und ich kann es mir schnell mal ausdrucken. Und am Jahresende schicke ich das ganze über die Software und Elster zum Finanzamt. Ich hätte kein Interesse das anders zu machen, das Programm übernimmt ganz viel und ich muss da nicht mehr denken. Auch Abschreibungen werden hier richtig erfasst usw.

Ich habe einen Ordner, in dem immer nach dem Kontoauszug die Rechnungen abgelegt sind. Auf dem Kontoauszug ist jede Buchung mit B für Buchung und der laufenden Nummer versehen und gleich danach die Rechnung abgeheftet mit der gleichen Bezeichnung. Und im hinteren Teil sind die Bareinkünfte, also Kasse - incl. Rechnungen abgelegt. Diese sind mit K für Kasse bezeichnet und durchnummeriert. (Genauso wie in der Software.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Heftet Ihr an alle gesammelten Belege (Eingangs-Rechnungen, Kassenbons etc.) eine Kopie Eures jeweiligen Kontoauszugs? Also den Auszug, wo die Bezahlung der Ware erfolgte? Oder lasst Ihr die Kontoauszüge allesamt komplett in einem Mäppchen, um sie bei Bedarf (z.B. einer Betriebsprüfung) herauszusuchen?

Ich mache das so: Auf die Rechnungen schreibe ich von Hand das Datum auf, an dem das Geld auf dem Konto eingegangen ist bzw. wann ich bezahlt habe. Dann hefte ich diese Rechnungen in meiner Buchhaltung ab. Die Kontoauszüge lagere ich separat.
 
Eine Excel-Tabelle reicht so lange, wie Anschaffungen sich im Rahmen der GWG-Grenzen bewegen. Muss abgeschrieben werden, reicht eine einfache +/-Tabelle schon nicht mehr.
Ebenso verhält es sich mit Verlustvorträgen, Rückstellungen etc.
Ein geeignetes Programm, z.B. WISO EÜR & Kasse wie von Isabell genannt, hilft da ungemein.

@ Kerstin
am besten hat es sich bei mir (15 Jahre selbständig, davon 7 Jahre nicht bilanzierungspflichtig) bewährt, die Kontoauszüge nacheinander in einem Ordner abzuheften.
Ebenso kommen die Rechnungen, die durchnumeriert werden, in einen separaten Ordner.
Das Kassenbuch wird separat geführt (EDV oder Vordruck).
Auf den Kontoauszügen wird die Rechnungsnummer vermerkt (z.B. #73).
Auf der Rechnungwird vermerkt: die fortlaufende Nummer und die Zahlungsart. Z.B. „bar - tt.mm.jjjj“ (dann ist klar, dass im Kassenbuch der Beleg unter dem vermerkten Zahlungsdatum zu finden ist - im Kassenbuch wird zum Zahlungsvorgang wieder die Rechnungsnummer vermerkt(z.B. # 74) oder „Bank - tt.mm.jjjj“ (dann ist auch klar, dass dies in den Kontoauszügen unter dem vermerkten Zahlungsdatum zu finden ist).
 
Durch Zufall bin ich hier auf diesen Thread gestoßen. Bisher konnte mir die Seite http://www.kleinunternehmer.de/ bei vielen Fragen immer sehr weiterhelfen. Besonders wie ich eine korrekte Rechnung erstellen konnte, wurde mir hier besonders gut beigebracht. Auch gibt es hier eine Unterseite zum Thema EÜR. Evtl. ja für den einen oder anderen hier interessant ;)
 
Als Heilpraktiker unterliegst du nicht den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes.
Du bist ja kein Kleinunternehmer.

Rein rechtlich gesehen kannst du eine Rechnung auf einem Stück Klopapier erstellen.

Da muss man differenzieren.
 
Das Thema meiner Ferienarbeit auf der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie war: "Ornungsgemäße Buchführung und Bilanzierung einer Aktiengesellschaft". So gesehen, kann ich auf eine entsprechende Software verzichten.
 
Wenn du mit händischer Buchung die Daten in die Gliederung der Anlage EÜR überführen kannst, geht das.
Ab einem Umsatz von 17500€ musst du die nämlich abgeben.
 
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