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der "kleine" heilpraktiker (Abgrenzung zum "Großen")

alex

Aktives Mitglied
Heilpraktiker
Status
HPP
hallo zusammen,

jetzt brauche ich auch mal eure hilfe :confused:
ich bin hpa und eigentlich auf dem weg zur heilpraktikerprüfung, allerdings kristallisiert sich für mich immer mehr die psychotherpie heraus, also der "kleine" heilpraktiker!

hat von euch jemand erfahrung mit der ausbildung, bzw. kann mir gute lehrbücher empfehlen? und vor allem wie sieht es nach der prüfung mit den befugnissen aus? welche manuellen therapien darf man anbieten? darf auch akupunktur durchgeführt werden?

ich habe bisher leider nichts dazu im web gefunden!

in der hoffnung um erleuchtung :rolleyes:

lg
alex
 
alex schrieb:
und vor allem wie sieht es nach der prüfung mit den befugnissen aus? welche manuellen therapien darf man anbieten? darf auch akupunktur durchgeführt werden?

Du hast danach eigentlich überhaupt keine größeren Befugnisse. Der HP der Psychotherapie darf meines Wissens nach keine manuellen Therapien anbieten.

Christian hat in folgendem Beitrag schon mal angefangen mit dem Recht zu diesem Thema:

http://www.heilpraktiker-foren.de/forum/showthread.php?t=257
 
Hallo Ex-Kermit :D
ich habe das selbe Problem, ich stehe kurz vor der Prüfung des HP, werde aber als Hauptgebiet die Psychokinesiologie haben, dafür hätte der "kleine" gereicht. Naja, wer weiss wozu es gut ist! Wenn du manuell arbeiten willst, dann brauchst du auch den normalen HP, meines Wissens!

Liebe Grüße Kim
 
Manuelle Therapie für kleine Heilpraktiker

Hallo Alle Miteinander,

ich verfolge sehr interessiert Eure Diskussion. Gerade eben erst habe ich bei Heilpraktiker-Fragen.de gelesen, dass für den HP-Psychotherapeuten nichts mit manueller Therapie ist. Gar nichts. Das ist ja eigentlich auch nicht mein Problem, denn mich verwirren viel mehr die verschiedenen Aussagen zu dem Thema.
Ich möchte wissen, welche psychotherapeutischen Therapien ich eigentlich anbieten darf? Einer sagt: Gesprächstherapie geht nicht, da ist eine lange Eigentherapie Voraussetzung! Der nächste sagt: Klar geht das. Nur Hypnose usw. darfst Du auf keinen Fall anrühren...
Was stimmt denn nun? Für den Fall, dass ich den Amtsarzt erfolgreich hinter mir lassen kann, würde ich sehr gern in der Familientherapie, Gesprächs- oder Verhaltenstherapie oder in der Trauerarbeit ansetzen. Was, wenn ich das alles aus irgendwelchen Gründen nicht darf?
Vielleicht habt Ihr eine Antwort?
Danke!
 
also...

es scheint alles nicht ganz einfach zu sein.
aus der beruflichen erfahrung einer freundin kann ich sagen, dass die gesetze stellenweise wie kaugummi sind.

das heißt, gib dem kind einen anderen namen und schon bist du raus aus der gesetzesfalle.

also nicht hypnosetherapie sondern entspannungshypnose, nicht massagetherapie sondern entspannungsbehandlung! oder ähnlich.

also ich möchte keinen ermuntern sich die gesetze zurecht zu biegen, aber es ist doch einiges möglich!

lg
alex
 
Genauso ist es, Alex!
Das fängt bei Reiki an - universelle Lebenserngie
usw. Ich hab früher auch geglaubt, das man für alles immer einen Schein machen muss, aber bei manchen Dingen ist das in Deutschland wirklich extrem! Natürlich ist es gerade bei invasiven Techniken wichtig sich gut ausbilden zu lassen! Aber wie gesagt - in manchen Dingen ist das schon übertrieben und da wird dann auch, gerade im esoterischen Bereich ein Mords-Geld mit gemacht, das finde ich nicht richtig!

Alles Gute, Kim
 
Ja, das Recht ist oft eine Falle und ich habe auch sehr viel widersprüchliches zu den Grenzen der Heilerlaubnis des HP Psychotherapie gelesen. Habe mich etwas durchgewühlt und hier der Stand meiner Recherchen die sich hier nicht auf psychologische Beratung beziehen, sondern auf das Verhältnis zwischen einem seelisch erkrankten Menschen und dem diesen Menschen therapeutisch behandelnden Heilpraktiker Psychotherapie.

Zunächst gibt eine Richtung für die psychotherapeutischen Tätigkeiten, die durch die Heilerlaubnis "HP Psychotherapie" nach dem Heilpraktikergesetz gedeckt sind, das (nicht direkt anwendbare) Psychotherapeutengesetz mit seiner Definition der Psychotherapie und die nach allgemeinen (schulmedizinschen) Grundsätzen wissenschaftlich geltende Definition von Psychotherapie. Was dem approbierten Psychotherapeuten schon nicht mehr erlaubt ist, kann für den "Ausnahme-Heiler" ohne Approbation nicht erlaubt sein. Diese Überlegung entspricht auch der von der Rechtsprechung vorgegebenen Abgrenzung gegenüber anderen heilkundlichen Tätigkeiten:

Der HP Psychotherapie hat "ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung heilkundlicher Tätigkeit, insbesondere im psychotherapeutischen Bereich, gegenüber der den Ärzten und den allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen" nachzuweisen. (BVerwGE 91)

Ausübung von Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeuten-Gesetzes "ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist." (Artikel 1, § 1, Absatz 3, Satz 1)

Der HP Psychotherapie (der ja eine Ausnahmegenehmigung zur heilkundlichen Tätigkeit gegenüber den Erfordernissen des Psychotherapeutengesetzes hat) hat sich also, wenn er einen seelisch kranken Menschen behandelt, auf psychotherapeutische Verfahren zu beschränken. Psychotherapeutische Verfahren sind psychologische Mittel. (Faust)

Daraus folgt, dass körperliche Mittel ausscheiden (Massieren, Spritzen geben, Akupunktur, Akupressur usw.) Weiterhin folgt daraus, dass die Verabreichung (und Verschreibung) von Medikamenten jeder Art (auch homöopathischer Medikamente) als Behandlungsmethode nicht erlaubt ist. Streng genommen ist auch die Empfehlung von Medikamenten eine Überschreitung der Heilerlaubnis zur Psychotherapie. (In der Überprüfung sollte das so auf jeden Fall gesehen werden und doch auch aus Verantwortung gegenüber dem Patienten auch.)

Einfach gesagt gilt gegenüber dem kranken Menschen: Die Ausübung der Psychotherapie ist die Behandlung seelisch erkrankter Menschen mit seelischen Mitteln. Daraus folgt: rein körperliche Störungen dürfen nicht behandeln werden. Es darf nur die Erkrankung behandelt werden, bei der Psychotherapie indiziert ist. Mit körperlichen Mitteln dürfen psychische Störungen nicht therapiert werden. Es darf nur psychotherapeutisch behandelt werden, also "seelisch" mit Gespräch und Übungen entsprechend anerkannter Verfahren. Körperübungen zur Entspannung (zB. Progressive Relaxation) sind erlaubt (soweit es sich um psychotherapeutische Verfahren handelt). Psychosomatische Erkrankungen dürfen ebenfalls psychotherapeutisch behandelt werden.

Der HP Psychotherapie darf alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren der Psychotherapie (seelische Mittel) bei der Behandlung eines seelisch erkrankten Menschen ausüben. Dazu gehört auch die Hypnose im Rahmen einer Psychoanalyse. Ein Überprüfungkandidat sollte daher in der mündlichen Überprüfung auch bei einer Nachfrage zu den Verfahren die er denn anwenden möchte auch nur die nennen, die er auch praktisch schon erlernt hat und notfalls demonstrieren kann. Der Vorschlag von sogenannten Alternativheilverfahren bei der Behandlung einer psychischen Erkrankung wird nicht auf Gegenliebe stoßen. Denn diese Methoden zeigen nicht im Sinne der Rechtsprechung und unter dem Geschichtspunkt "Schutz der Volksgesundheit" durch das Heilpraktikergesetzes, dass der Anwärter die Befähigung hat, den Patienten entsprechend der Diagnose und der Heilkunde psychotherapeutisch zu behandeln.

Erschöpfende Antwort (ich bin es jetzt) :) hoffe ich.

Liebe Grüße

Christian

Ps. würde mich über Rückmeldungen (Diskussionen) freuen und schreibe dann noch in einem PDF mit Quellenangaben alles geordnet zum ausdrucken.
 
Guten Morgen zusammen,

vielen Dank für die Erschöpfende Antwort!!! Ich hoffe du konntest dich wieder erholen ;)

Aber ist es denn nicht so, dass man auch ohne irgendeine staatlich anerkannte Ausbildung "praktizieren" darf?

Wie gesagt, eine Bekannte arbeitet als Hypnose- und Entspannungstherapeutin ohne jemals eine staatliche Prüfung gemacht zu haben.

Die Betonung liegt auf staatlich, also HP, HPG, Psychoth. usw., sie hat also schon eine Ausbildung und macht das nicht "auf gut Glück"!
 
alex schrieb:
Guten Morgen zusammen,

vielen Dank für die Erschöpfende Antwort!!! Ich hoffe du konntest dich wieder erholen ;)

Aber ist es denn nicht so, dass man auch ohne irgendeine staatlich anerkannte Ausbildung "praktizieren" darf?

Wie gesagt, eine Bekannte arbeitet als Hypnose- und Entspannungstherapeutin ohne jemals eine staatliche Prüfung gemacht zu haben.

Die Betonung liegt auf staatlich, also HP, HPG, Psychoth. usw., sie hat also schon eine Ausbildung und macht das nicht "auf gut Glück"!


Die Frage ist relativ einfach zu beantworten:

1. kommt es drauf an welchen Beruf Sie vorher ausgeübt hat bzw. erlernt hat, so dass diese beiden Sachen als zusätzliche Angebote anbietet

2. Kann ich auch als z.B. psychologischer Berater eine Praxis unterhalten und Reikiverfahren anbieten. Ich darf jedoch nicht therapieren oder Diagnosen stellen sondern die nur als Entspannungstechniken sprich "Wellness" anbieten. Ich darf keine spezifische körperliche Therapie mit Heilung progagieren.Schmaler Grat, aber so ist es möglich. Es gibt sogar ein Grundsatzurteil drüber. Viele wenden daher Fantasiebegrifflichkeiten Lebensberater, mentale Trainerin o.ä. an. Desweiteren muss klar gestellt sein durch ein Hinweis, dass bei körperlichen Beschwerden ein Arzt oder Heilpraktiker konsultiert werden soll/muss.
 
Moin, Alex!

Ich schließe mich der Antwort von pflegelehrer an und ergänze
nach meinen Kenntnissen:

Deine Frage verstehe ich als Frage nach den erlaubten Handlungspielräumen in denen Deine Bekannte die psychologische Dienstleistung Hypnose und (seelische?) Entspannungsverfahren anbieten möchte.

Ohne Approbation (staatliche Brüfung entsprechend dem Psychotherapeutengesetz) darf Deine Bekannte die Entspannungsverfahren und Hypnose als Psychotherapie nicht ausüben. Das Heilpraktikergesetz schafft aber eine Ausnahme und danach dürfte Deine Bekannte die Psychotherapie praktizieren, wenn sie dafür eine behördliche Erlaubnis auf Grund des Heilpraktikergesetzes und der Durchführungsverordnungen erhalten hat.

Heilpraktikergesetz § 1:

"(1)Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.

(2)Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist jede berufsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird."

Ohne Erlaubnis draf Deine Bekannte also keine "Heilkunde" ausüben und ich versthe Dich so, dass Deine Bekannte diese Erlaubnis nicht hat.

Ausserhalb der Heilkunde darf sie aber dann psychologische Dienstleistungen (eben hier Hypnose und andere psychologische Entspannungsverfahren) anbieten und erbringen, wenn ihre Tätigkeiten, die "Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke" zum Gegenstand haben. ( Psychotherapeutengesetz - PsychThG, Art. 1, § 1, Absatz 3, Satz 3) Die Tätigkeit also nicht auf die Heilung oder Linderung von Leiden bezogen ist. Leiden sind "Störungen mit Krankheitswert". Diese liegen vor, wenn die Kriterien von Diagnoseschlüsseln (zB. ICD-10) erfüllt sind.

Handelt es sich zB. um die Einübung von Entspannungstechniken bei gesunden Menschen (etwa im Rahmen eines Bewerbungstrainigs oder einer Mitarbeiterschulung zur Stressbewältigung) sind psychologische Tätigkeiten ohne Heilerlaubnis erlaubt. Ein häufiges Beispiel für die "Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte" ohne Heilerlaubnis ist die Beratung und Einübung von Bewältigungsstrategien bei Mobbing-Opfern.

Wie pflegelehrer in seiner Antwort schreibt, sind psychologische Tätigkeiten unter dem Begriff "Wellness" zur Einwirkung auf die seelische Befindlichkeit eines gesunden Menschen erlaubt. Hierbei handelt es sich dann um einen Fall "sonstiger Zwecke" nach dem PsychThG.

Etwas schwieriger wird die Abgrenzung dann, wenn ein erkrankter Mensch zB. einen "Psychologischen Berater" (oder sonst irgendwie psychologisch Tätigen) ohne Heilerlaubnis einbeziehen will. Dann darf der Berater keine Tätigkeiten vornehmen, die auf die Linderung oder Heilung der eigentlichen Erkrankung ausgerichtet sind.

Viele Grüße

Christian
 
Also...
ich fasse zusammen ;)

Solange man nicht "heilt" oder diagnostiziert also "nur" Entspannung verschafft, kann man sich praktisch niederlassen.

Und...
ich darf mich ohne Approbation Psychologischer Berater nennen!?

Bin ich da schon drin? Das ging ja einfach! :cool:

Unsere Gesetze sind wirklich wie Kaugummi!!!
 
alex schrieb:
Also...
ich fasse zusammen ;)

Solange man nicht "heilt" oder diagnostiziert also "nur" Entspannung verschafft, kann man sich praktisch niederlassen.

Und...
ich darf mich ohne Approbation Psychologischer Berater nennen!?

Bin ich da schon drin? Das ging ja einfach! :cool:

Unsere Gesetze sind wirklich wie Kaugummi!!!


Richtig!!!
Z.B. Psychologischer Berater: Ich lasse ein schönes Schild erstellen, hänge es draussen an die Hauswand (nachdem ich einen Gewerbeschein habe), setze mich in mein Wohnzimmer und warte auf Klienten. Wenn ich Glück habe kommt einer.
Jeder kann es machen und sich so nennen, es handelt sich nämlich nicht um anerkannte Ausbildungen oder Studiengänge.
 
Hallo Pflegelehrer und hallo Alex,

da gibt es noch einen kleinen Zusatz: "lindern" darf man auch nicht ohne Erlaubnis. Es ist schon ein bisschen eine Gratwanderung, denn wenn jemand missgünstig reagiert, kann eine Anzeige wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde die Folge sein. Und dann liegt es m. W. derzeit noch in der Entscheidungsbefugnis des jeweiligen Richters, ob er das mit dem "nur Entspannung verschaffen" ebenso sehen oder anders bewerten will. Das Ganze spielt sich im Bereich des Strafrechts ab und könnte von daher sehr unangenehme Folgen haben.

Von daher ist ein gutes Abwägen, was man wirklich riskieren möchte und was nicht sicher sinnvoll.

Nachteulengrüße
Rathlin
 
Paracelsus Regensburg

Bin ich froh, dieses Forum gefunden zu haben! Seit einigen Monaten beschäftige ich mich mit dem Gedanken, eine HP-Ausbildung zu machen. Mittlerweile hat sich für mich herauskristallisiert, dass ich mit großen, romantischen Vorstellungen behaftet war. Um mir klarer darüber zu werden, welche Richtung ich einschlagen sollte, bin ich gestern bei einem Beratungsgespräch in der Paracelsusschule gewesen. Relativ schnell habe ich mit der Leiterin erkannt, dass für mich eher der kleine Heilpraktiker in Frage kommt, da meine Stärken in der Sprache liegen.
Nun wäre ich tatsächlich auf einem guten Weg, habe heute Nacht sogar geträumt, schwanger! zu sein....und nun lese ich so viele negative Berichte über die Schule. Ich habe es als sehr angenehm empfunden, dass die Leiterin mich in kein Schema pressen wollte, sondern mir nahegelegt hat, als Gasthörerin beide Kurse zu besuchen und dann zu entscheiden. Mir dabei Zeit zu lassen. Ich fühlte mich in keinem "Verkaufsgespräch"!
Meine Frage an euch wäre nun, ob hier auch jemand Kenntnisse über die Regensburger Schule hat.
Die Ausbildung läuft in einem Abendkurs, zweimal wöchentlich über 20 Monate und kostet ca. 5700 Euro plus Literatur (ca. 300 Euro). Ist das eine realistische Zeit, auch wenn man bedenkt, dass ich keine Vorkenntnisse habe? Außer eben die allgemeine Lebenspsychologie....
Über eure Hilfe werde ich mich freuen,

Liebe Grüße!
 
Hallo alle zusammen, also ich finde nicht, dass unsere Gesetze wie Kaugummi sind. Das Ausüben der Heilkunde ist klar definiert. Genauso wem es erlaubt ist und wem nicht. Auf lange Sicht finde ich es nicht in Ordnung sich darum herum zu mogeln, indem man die Dinge dann anders benennt. Die Komplementärmedizin ist schon oft genug im Kreuzfeuer der Kritik, da sollte man auf jeden Fall den Anspruch haben nicht gegen Gesetze zu verstossen, oder sie wie Kaugummi zu ziehen damit es passt. Es wirkt sich immer wieder zum Nachteil für alle aus, die rechtschaffend und ordnungsgemäss arbeiten, wenn durch Gerichtsprozesse in dieser Art die ganze Branche in Verruf gerät.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
können wir die wortkreation "Kleiner HP" nicht einfach aus unserem gemeinsamen wortschatz streichen?! ich habe wirklich allergrössten respekt vor den voll-hp´s und ihrem lernpensum. aber wenn ich mir anschaue, was von einem hpp erwartet wird, dann finde ich die bezeichnung "kleiner HP" wirklich völlig unangebracht.
 
Hallo Daniel,

ich hab auch immer Probleme mit dem Begriff 'kleiner HP', muss dann innerlich immer grinsen, weil es wie eine Abwertung klingt, DENN alles, das, was wir lernen, kommt so ausführlich in der HP Ausbildung gar nicht vor. Daher ist es eigentlich unsinnig, diesen Studiengang so zu bezeichnen, ABER man muss es ja auch nicht, denn dieser Begriff ist ja eher umgangssprachlich entstanden.
Offiziell heisst es ja *Heilpraktiker für PT* oder *Psychotherapeut nach dem HPG* und das drückt es ja aus.

Also ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe einen Riesenrespekt vor der HP Ausbildung, die ich ja auch mal irgendwann anstrebe. Es kommt ja einem Medizinstudium gleich.
Ich finde es auch viel, was HPPs lernen müssen, aber man muss bedenken: mit dem, was wir lernen, dürfen wir ja später zum großen Teil gar nicht arbeiten, man muss es nur erkennen können.
Das ist beim HP ja ganz anders.

Ich finde das HPP Studium auch teils sehr schwer und mich enttäuscht manchmal, dass ich etwas lerne, was ich später nicht anwenden draf/kann, andererseits muss ich ehrlich sagen, wenn ich die Zeitungen aufschlage...
ich bin froh, dass ich diese Verantwortung nicht tragen muss, zu entscheiden, ob ein Sexualstraftäter wieder auf freien Fuss darf, oder nicht...

Claudia
 
Nochmal was für alle:

Ich finde es unmöglich, dass sich heute irgend wer niederlassen darf, sich Biografiearbeiter nennt und damit dickes Geld macht.
Zufällig kenne ich einen, der kommt mit seinem eigenen Leben NULL zurecht und die Frauen, mit denen er zusammen war, landeten alle beim Therapeuten bzw. sogar in der Psychiatrie. Sein Sohn ist schwer gestört und befindet sich ebenso in Therapie, aber er macht Biografiearbeit...
Irgendwas sollte er vllt selber erst einmal für sich bereinigen.

Zweites Beispiel:

da ja mein mittlerer Sohn ADHS/Trauma verdachts-diagnostiziert wurde und unser Leben auch extrem schwer war, wandten wir uns an das Jugendamt, bzw ICH wandte mich dorthin und wir bekamen auch eine Familientherapeutin empfohlen, die als Honorarkraft für das JA arbeitet.
Sie ist eigentlich Erzieherin und hat dann eine Ausbildung zur Fam.therapeutin gemacht. Wahrscheinlich WE-Kurs... :-(
Nun hatten wir die ersten Gespräche inkl. Oma und Opa und nach 5 Gesprächen verteilt auf mehrere Monate, beendete sie alles (wohlgemerkt: es waren nur die Vorgespräche!), weil sie mit uns nicht arbeiten kann, da meine Söhne zu unruhig seien.
HALLO? Deswegen waren wir doch dort!
Wir bekamen nicht einmal einen Kollegen etc empfohlen, NULL.
Der Hammer: am letzten Tag machte sie dann noch eine Fam.Aufstellung mit uns. HÄ?
Sowas Inkompetentes....

Drittes Beispiel:

Vor einiger Zeit suchte ich aufgrund meiner schwierigen Situ eine Neurologin auf, da ich körperlich, sowie psychisch völlig am Ende war (monatelange, starke Blutungen, Haarausfall, praktisch Eisenleer, Tennisarm beidseitig, komplettes Burn-out ---> monatelanges Renovieren der WHG im kompletten Alleingang etc.)
Die Ärztin ist einige jahre jünger, als ich, kam rein und redete und redete.
(Erst als ich den Studiengang zum PT begann, kam mir das Gespräch wieder in den Sinn und ich dachte nur: lerne ich nicht genau etwas anderes über Gesprächsführung??)
Sie fragte was und gab sich sofort selber Antwort, während ich den Mund grad mal geöffnet hatte.
Sie verschrieb mir ADs und Schlaftabletten, die ich nie genommen habe.
Der Oberhammer: als ich wieder einmal zu ihr ging wg eines neuen Rezeptes für ADs, die ich damals genommen hatte, meinte sie, ob ich mir nicht mal einen neuen Partner suchen wollte.
Ja, ich brauche doch sicherlich Entlastung und wenn auch mal jmd für mich da wäre, das wäre doch klasse.
Also sie brachte das nicht in einem vertraulichen Gespräch rüber, nein, sie kam reingerauscht, wie immer, schaute auf den Monitor, wie immer und legte los...
Ich kam gar nicht zu Worte.
Wie gesagt, sie meinte, ich solle mir doch jmd suchen, der mir auch mal den Rücken massiert :eek: oder den Müll runterträgt und vor allem einen, der finanziell gut dasteht, damit es den Kindern und mir auch besser geht :eek:
Ich sagte dann nix mehr, weil mir schlicht und ergreifend die Worte fehlten.
Als ich nur anmerkte, dass ich mit meinem Leben endlich zufrieden sei und gar keuine Zeit und Lust hätte, nach einem Partner zu suchen, meinte sie, ich sei verbittert und hätte Ängste Männern gegenüber :eek:
Ich sollte doch eine Therapie machen und diese Ängste abbauen und das Misstrauen :eek:
Also soviel zum Begriff Kompetenz.....

Mir fallen da noch viel mehr Bsp ein, aber diese sind sehr prägend gewesen.

Merke: nicht jeder Arzt ist kompetent und nicht jeder, der sich psychol. Berater nennt ist inkompetent, ABER eine fundierte Ausbildung erwarte ich dennoch, denn auch wenn ich als Frau Meier, Hausfrau und Mutter, noch so grosse empathische und soziale Kompetenzen habe, sollte ich das Fachwissen aneignen, um damit am Menschen zu arbeiten.

Claudia (wo ist Hasie??????:( )
 
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