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Darf ein TCM-Arzt aus China direkt (ohne HP-Prüfung) in meiner Praxis arbeiten?

TCM in FFM

Neues Mitglied
Hallo, zusammen,
ich habe HP-Erlaubnis in Hessen seit 2015. Jetzt kenne ich einen sehr guten TCM-Arzt (nur Akupuntur) aus China und der hat auch Arbeitserlaubnis in Deutschland, aber er hat kein HP-Erlaubnis oder Artz-Approbation in Deutschland bekommen, weil er ein Flüchtling ist und kennt nur ein bisschen Deutsch. Darf ich ihn in meiner HP-Praxis einstellen? Z.B. mit einem Vertrag 4000 Euro pro Monat? Nämlich, ich bin der Boss, er ist der Mitarbeiter und in der Rechnung für private Versicher steht mein Name.
Vielen Dank für alle Hilfe und Räte!
Heilpraktiker aus Frankfurt am Main
 
Guten Morgen,

nein, das darf er normalerweise nicht. Die Heilkunde darf in Deutschland nur von einem approbierten Arzt oder einem Heilpraktiker durchgeführt werden. Dies regelt das Heilpraktikergesetz.
"(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis...."

Meine Aussage ist rechtlich ohne Gewähr, aber so wie ich das verstehe, muss er auch eine Approbation für Deutschland haben, wenn er hier die Heilkunde ausüben möchte. Oder ggf. eine spezielle Erlaubnis, dass er dies bis zum Erreichen der Approbation seinen Beruf durchführen darf. Aber ob das auch für eine Heilpraktikerpraxis gilt oder nur in einer Praxis mit approbierten Arzt, das weiß ich leider nicht. Hier müsste er sich dann vermutlich an die Approbationsstelle o.ä. wenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen,
also meines Wissen benötigt der Arzt eine in Deutschland gültige Zulassung/ Approbation. Dies gilt vor allem wenn der Arzt selbstständig praktiziert. https://www.anwalt.org/approbation/#:~:text=Arzt sein ohne Approbation – Geht,also nicht (mehr) praktizieren.
https://www.praktischarzt.de/arzt/approbation-fuer-auslaendische-aerzte/
Gutes PDF von der Agentur für Arbeit, informativ:
Anders wird die Sachlage etwas, wenn er für Dich zum "Erfüllungsgehilfen" wird. Also in Deinem Auftrag arbeitet, doch hier bewegen wir uns auf rechtlich schwierigem Terrain mit vielen Tretminen. Ich weiß von Einrichtungen, die öfters mal "Gäste" aus Indien, China etc haben. Diese Besucher dürfen nicht selbstständig therapieren, da wird dann gerne mal ein deutscher Arzt oder HP zur Seite gestellt. Doch diese Gastbesuche sind meistens nur von kurzer Dauer. Dein Fall klingt eher nach einem längeren Zeitraum.

Aus meiner Sicht solltest Du Dich da direkt an Deinen Verband wenden oder vielleicht einen kompetenten Anwalt konsultieren. Denn spätestens bei dem Arbeitsvertrag benötigst Du hier gute Formulierungen, die rechtlich vieles abdecken. Und gerade wir Heilpraktiker werden bei solchen Situationen gerne etwas genauer beäugt.
Du könntest auch mal bei Deinem Ausbildungsinstitut für TCM nachfragen, vielleicht haben die Erfahrung mit vergleichbaren Situationen und Dingen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen,
ich denke nicht, dass er in deiner Praxis Akupunktur ausführen darf. Rein rechtlich hätte er eher den Status eines Praktikanten - weil keine Heilerlaubnis in Deutschland vorliegt. Das heißt, er dürfte sicherlich bei dir arbeiten, aber keine Therapie durchführen. Das scheint aber nicht das zu sein, was du machen möchtest.
Ansonsten schließe ich mich den anderen an, bei Verbänden etc. mal nachzufragen.
 
Spannend! Da steht bei der Prof. aber „Beraterin für TCM“, das würde tatsächliche Therapie ja ausschließen.
 
Wichtig, ich lese da auch „Beraterin“.
Wer weiß wie sie sich so abgesichert haben.
 
Vielen Dank für alle Antwort. Ich glaube, ich muss einen Anwalt besuchen. Eigeintlich gibt es schon solche Praxis in Offenbach, nämlich,
Ja, lass es lieber abklären, dann bist du auf der sicheren Seite.

Denn nur weil es jemand macht, heißt es nicht automatisch, dass es auch rechtlich korrekt ist....
 
Nochmal herzlichen Dank für alle Warnungen. Gerade habe ich FFM-Gesundheitsamt angerufen, die Dame dort war sehr nett und mir deutlich gesagt, das funktioniert nicht und es ist verboten. Und dann habe ich ihr gefragt, 'Sind Sie am Computer?'. Dann war die Unterhaltung ein bisschen angespannt. Und dann habe ich sie dirket, vielleicht, nicht höfflich genug, gefragt, wieso die Offenbach-Praxis eine chinesische Aztin einstellen kann? Die Beamtn hat nicht geantwortet und ließ mich eine Beschwerde bei Offenbach einlegen.
Die Praxis gibt es schon seit 10 Jahren, 53 Google-Reviews. Und von dem Review kann man sehen, die Akupuntur von der 'Beraterin' ist sehr gut. Das ist kein Wunder, sie ist ein 60 Jahre alt Professorin. Aber Beschwerde will ich nicht. Falls solches Modell legal und funktioniert, möchte ich auch so machen.
 
„Wo kein Kläger - da kein Richter“ ist bei vielen Dingen das Vorgehen. Das gründet aber keine Rechtmäßigkeit. Irgendwann kommt nämlich der Kläger…

Die letzten Jahre haben die Ämter einiges abgefordert und viele dieser Dienststellen sind auch etwas unterbesetzt. Gleichzeitig ist das offizielle Vorgehen: NACH einer Beschwerde wird der Sache auf Grund gegangen. Ein selbstständiges Überprüfen/ Recherchieren im Internet ist nicht vorgesehen.

Und das Gesundheitsamt Frankfurt ist nicht für das Gesundheitsamt Offenbach zuständig. Und teilweise liegt viel an der Interpretation des Amtsleiters. Ich bin in OF zur Prüfung gegangen und habe hier meine Praxis eröffnet. Leicht wurde mir da nichts gemacht. Und noch dazu der SachkundigenNachweis Hygiene…
 
Naja damit hast du die eindeutige Antwort: es ist illegal.
Und nur, weil es anderswo bisher nicht aufgefallen ist, wäre das zumindest für mich kein Grund das nachzumachen.
Denn: Willst du Gleichheit im Recht, oder Gleichheit im Unrecht?
 
Nun es gibt in China , zwei Studiengänge der HumanMedizin einmal (MBBS) und einen (TCM) , wenn jetzt eine Ärztin aus China (MBBS studiert hat mit
Zusatzausbildung in (TCM) ist in Deutschland eine Berufsanerkennung mit Approbation (aus Arzt oder Ärztin) möglich. Aber diese Anerkennung
ist schwierig. Also blebt dann nur noch die Heilpraktikerzulassung.

Gruß
Andyk.
 
Nochmal herzlichen Dank für alle Warnungen. Gerade habe ich FFM-Gesundheitsamt angerufen, die Dame dort war sehr nett und mir deutlich gesagt, das funktioniert nicht und es ist verboten. Und dann habe ich ihr gefragt, 'Sind Sie am Computer?'. Dann war die Unterhaltung ein bisschen angespannt. Und dann habe ich sie dirket, vielleicht, nicht höfflich genug, gefragt, wieso die Offenbach-Praxis eine chinesische Aztin einstellen kann? Die Beamtn hat nicht geantwortet und ließ mich eine Beschwerde bei Offenbach einlegen.
Die Praxis gibt es schon seit 10 Jahren, 53 Google-Reviews. Und von dem Review kann man sehen, die Akupuntur von der 'Beraterin' ist sehr gut. Das ist kein Wunder, sie ist ein 60 Jahre alt Professorin. Aber Beschwerde will ich nicht. Falls solches Modell legal und funktioniert, möchte ich auch so machen.
Es gibt Leute, die fahren jahrelang ohne Führerschein - weil sie noch nie kontrolliert wurden und nie einen Unfall hatten. Aber das bedeutet nicht, dass es erlaubt ist, ohne FS zu fahren.
 
Es gibt Leute, die fahren jahrelang ohne Führerschein - weil sie noch nie kontrolliert wurden und nie einen Unfall hatten. Aber das bedeutet nicht, dass es erlaubt ist, ohne FS zu fahren.
Das ist ein sehr treffender Vergleich.
 
Der Fall ist IMHO eindeutig. Zur Akupunktur musst du zwangsläufig die Heilerlaubnis haben. Sogar in einer Arztpraxis ist die Akupunktur eine Arztleistung und darf nicht - auch nicht an ausgebildetes Personal, was Blut abnehmen darf etc - delegiert werden.
 
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