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    Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info

bald selbstständig, was beachten?

sbo!

Steffi
Heilpraktiker
Ort
Heidenheim
Therapien
Sanfte Manuelle Therapie, natürliche Frauenheilkunde, Ohrakupunktur, Homöopathie, Bachblüten, Schüssler Salze
Status
HP
Hallo,
hab neben meiner HP-Ausbildung noch ein Ausbildung zur Ernährungsberaterin gemacht und werde im März die Prüfung (Ern.ber.) machen. Möchte mich danach selbstständig machen.
Gibts für Ern.berater auch irgendwelche Praxisvorschriften wie beim HP?
Worauf muss man sonst noch achten?
Und was gibt es an Software?
Wie rechnet man da ab? Direkt mit den Kassen oder lässt man sich besser bei einem Arzt in einer Praxis anstellen?
Fragen über Fragen...:confused::confused:

Freue mich auf Eure Antworten!
LG Steffi
 
Hej Steffi!

Also: Abrechnung mit Kasse ist schwierig, da du nicht studiert hast. Software gibt es einiges. Da kann dir aber eigentlich das Institut helfen bei dem du gelernt hast. Aber schaust du hier:

DGE-Medienservice Online Shop - Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
ERNA ALBERT : Deutsches Grünes Kreuz für Gesundheit e. V.
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
Spitta:Das Wissensportal für die Zahnmedizin und Zahntechnik
http://www.mpm-online.de
Ernhrungsmedizin - Software der Nutri-Science GmbH
nutrition.a-w.de

Räumliche Anforderungen ergeben sich aus dem , wie und was du anbieten willst (Gruppenseminare brauchen einen anderen Raum mit anderen Vorraussetzungen wie Einzelberatung).

Frag bei deinem ausbildenden Institut nach. Normalerweise sollte das in deinen Lernunterlagen drin stehen. Ich war bei der SGD und da stand alles drin inkl. Internetadressen.

Wenn noch Fragen: immer los!
 
hab neben meiner HP-Ausbildung noch ein Ausbildung zur Ernährungsberaterin gemacht und werde im März die Prüfung (Ern.ber.) machen. Möchte mich danach selbstständig machen.

Als was? Als HP oder als Ernährungsberaterin? (Da musst Du Dich entscheiden. Entweder bist Du HP, die auch Ernährungsberatung macht - was ja dazu gehört - oder Du bist Ernährungsberaterin ohne HP-Schild.) Abhängig davon gelten dann die jeweiligen Regelungen.

Wie rechnet man da ab? Direkt mit den Kassen oder lässt man sich besser bei einem Arzt in einer Praxis anstellen?

Als HP kannst Du direkt mit privaten Kassen und Zusatzversicherungen abrechnen, sofern der abgeschlossene Tarif HP-Leistungen vorsieht. Gesetzliche Kassen erstatten HP-Leistungen nicht.

Ein Arzt kann zwar eine Ernährungsberaterin anstellen, aber ob ihm die Kammer eine Anstellung einer HP erlaubt, ist fraglich. Zumindest dann, wenn die HP nicht nur als Hilfskraft tätig werden darf (wofür Du keine HP-Zulassung bräuchtest...).

Gruss Rudolf
 
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