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Auch Neuling-Fragen

TanjaHH

Mitglied
Heilpraktiker
Ort
Hamburg
Therapien
Gesprächstherapie, Hypnose, geistiges Heilen
Status
HPP
Hallo,
nun habe ich mich die letzten zwei Tage durch die Beiträge gewurschtelt und schon ganz viele Dinge erfahren, Danke an alle!

Troztdem habe ich noch einige offene Fragen, mit denen ich euch gern überschütten möchte ;-):

1) Zu den Zahlungen von Krankenkassen:
Ich habe hier das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker vorliegen. Ist es so, dass die KK bei gesetzlich Versicherten oder bei Zusatzversicherten u.U. die Ziffer 19 bezahlen?
Der Klient zahlt aber immer im voraus (bar oder Rechnung) und reicht dann die Rechnung bei seinem Versicherer ein, oder?

2) Gibt es ein gutes Programm speziell für HPP`s? Ich habe bisher bei Soliprax hineingesehen und überlege, ob ich mir ein Programm zulegen sollte.
Bisher haben meine Klienten immer bar per Quittung, selten mal per Rechnung bezahlt.

3) Ich habe eine Ausbildung zur ärztlich geprüften Gesundheitsberaterin bei der GGB in Lahnstein gemacht und bei Primavera-Life die kompletten Seminare Wellness-Massage und Aromapflege, Psychoaromatherapie etc.
Dann habe ich noch eine Hypnoseausbildung gemacht und ab Herbst geht die Hypnotherapieausbildung im Ericson-Institut los.
Nun bastel ich an meinem neuen Schild und hier kommt meine Frage:
Darf ich als HPP meine Wellnessmassagen anbieten oder muss ich das komplett trennen?
Könnte ich z.B. draufschreiben: Heilpraktikerin für Psychotherapie...
Gesundheitsberatung (GGB), Hypnose, Massagen und Aromatherapie?

4) Ein großer Teil der Aromatherapie dreht sich auch um den Faktor "Entspannung". Darf ich Entspannungstraining anbieten ohne eine Entspannungstrainerausbildung gemacht zu haben?
Ich möchte da auch niemandem in die Quere kommen und mich wirkich auf der rechtlich sicheren Seite aufhalten.

Fragen über Fragen, viellicht mögt ihr etwas dazu sagen.
Viele Grüße,
Tanja
 
Hallo Tanja, ich versuch mich mal in der (teilweisen) Beantwortung :D

1) Zu den Zahlungen von Krankenkassen:
Ich habe hier das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker vorliegen. Ist es so, dass die KK bei gesetzlich Versicherten oder bei Zusatzversicherten u.U. die Ziffer 19 bezahlen?
Also gesetzlich versicherte Patienten können keine Rechnung nach GebH einreichen, nur Privatversicherte und Menschen, die eine Heilpraktikerzusatzversicherung haben.
Prinzipiell sind die 19 er Ziffer die richtigen für den HPP, ich arbeite aber auch mit der 4 oder 5

Der Klient zahlt aber immer im voraus (bar oder Rechnung) und reicht dann die Rechnung bei seinem Versicherer ein, oder?
Klar , denn du rechnest ja nicht mit der Kasse ab oder mit den Zusatzversicherungen sondern der Klient, du solltest dir unterschreiben lassen, dass du das Geld unabhängig von der Erstattung bekommst.

2) Gibt es ein gutes Programm speziell für HPP`s? Ich habe bisher bei Soliprax hineingesehen und überlege, ob ich mir ein Programm zulegen sollte.
Bisher haben meine Klienten immer bar per Quittung, selten mal per Rechnung bezahlt.

ich arbeite auch mit Soliprax und warte noch auf Reiners Programm:D:D ein spezielles HPP-Programm kenn ich nicht


3) Ich habe eine Ausbildung zur ärztlich geprüften Gesundheitsberaterin bei der GGB in Lahnstein gemacht und bei Primavera-Life die kompletten Seminare Wellness-Massage und Aromapflege, Psychoaromatherapie etc.
Dann habe ich noch eine Hypnoseausbildung gemacht und ab Herbst geht die Hypnotherapieausbildung im Ericson-Institut los.
Nun bastel ich an meinem neuen Schild und hier kommt meine Frage:
Darf ich als HPP meine Wellnessmassagen anbieten oder muss ich das komplett trennen?
...Könnte ich z.B. draufschreiben: Heilpraktikerin für Psychotherapie...
Gesundheitsberatung (GGB), Hypnose, Massagen und Aromatherapie?
Also meines Wissens darfst du Wellnessmassagen anbieten, da das aber ein Gewerbe ist , was du auch gesondert anmelden musst, da es ja umsatzsteurpflichtig ist, muss es von der Buchhaltung her eine klare Trennung geben. Wie das mit dem Praxisschild aussieht weiß ich nicht, Frag doch z.B. Frau Oberhauser vom VFP, vielleicht hast du ja ohnehin schon darüber nachgedacht in einen Verband einzutreten, um juristisch klare Aussagen zu bekommen , würde ich dich bitten das einen Fachmann zu fragen...



4) Ein großer Teil der Aromatherapie dreht sich auch um den Faktor "Entspannung". Darf ich Entspannungstraining anbieten ohne eine Entspannungstrainerausbildung gemacht zu haben?
Ich möchte da auch niemandem in die Quere kommen und mich wirkich auf der rechtlich sicheren Seite aufhalten.

Zu der Sache mit dem Entspannungstraining ohne Trainerschein, rein juristisch würde ich sagen brauchst du den nicht, wenn du keine Präventionskurse gibst...Im Zusammenhang mit Aromatherapie (ist das vielleicht auch ein Wellnessangebot??) brauchst du sicher keinen Trainerschein
 
Liebe Hildegard,

"Hallo Tanja, ich versuch mich mal in der (teilweisen) Beantwortung :D
Also gesetzlich versicherte Patienten können keine Rechnung nach GebH einreichen, nur Privatversicherte und Menschen, die eine Heilpraktikerzusatzversicherung haben.
Prinzipiell sind die 19 er Ziffer die richtigen für den HPP, ich arbeite aber auch mit der 4 oder 5 "

Ist es so, dass niemals eine gesetzliche KV einen psychotherapeutischen HP bezahlen würde? Auch nicht als Entspannungsmaßnahme, zur Prävention oder ähnliches?




"Also meines Wissens darfst du Wellnessmassagen anbieten, da das aber ein Gewerbe ist , was du auch gesondert anmelden musst, da es ja umsatzsteurpflichtig ist, muss es von der Buchhaltung her eine klare Trennung geben. Wie das mit dem Praxisschild aussieht weiß ich nicht, Frag doch z.B. Frau Oberhauser vom VFP, vielleicht hast du ja ohnehin schon darüber nachgedacht in einen Verband einzutreten, um juristisch klare Aussagen zu bekommen , würde ich dich bitten das einen Fachmann zu fragen..."

Ich habe durch die Gesundheitsberatung und die Wellnessmassagen bereits Gewerbe angemeldet.
Ich habe mal auf der Verbandsseite gestöbert, interessant.
Meine Ausbilderin ist gerade am überlegen, evtl. einen eigenen Verein zu gründen, aber da hat man sicherlich nicht sofort solche kompetenten Anprechpartner. Könntest Du mir bitte sagen, ob der Verband hauptsächlich dem Austausch und der Information dient, oder ob es noch weitere Vorteile mit sich bringt, in einem Verein zu sein?


"Zu der Sache mit dem Entspannungstraining ohne Trainerschein, rein juristisch würde ich sagen brauchst du den nicht, wenn du keine Präventionskurse gibst...Im Zusammenhang mit Aromatherapie (ist das vielleicht auch ein Wellnessangebot??) brauchst du sicher keinen Trainerschein"

Ja, die Wellnessmassagen würde ich als Entspannung sehen, auch bei den Ausbildungen in Aromatherapie ging es häufig um das Thema Entspannung, etwas für sich tun, Wohlbefinden etc.

Als Kurse würde ich das nicht anbieten wollen, hierfür ist mit Sicherheit eine separate Ausbildung notwendig, aber ich würde gern die Massagen noch mehr mit Entspannung in Verbindung bringen.
Wichtig ist wahrscheinlich nur, dass wie bisher klar als Wellness zu sehen und natürlich von der Therapie zu trennen.

LG, Tanja
 
Hallo Tanja,

Ist es so, dass niemals eine gesetzliche KV einen psychotherapeutischen HP bezahlen würde? Auch nicht als Entspannungsmaßnahme, zur Prävention oder ähnliches?

Gesetzliche krankenkassen zahlen keine HP/HPP- Einzelleistungen, wohl aber Präventionskurse also die Arbeit in Gruppen. Dafür reicht aber leider die HP/HPP ausbildung nicht.. weitere Infos dazu findest du hier: http://www.heilpraktiker-foren.de/forum/showthread.php?t=3448



Könntest Du mir bitte sagen, ob der Verband hauptsächlich dem Austausch und der Information dient, oder ob es noch weitere Vorteile mit sich bringt, in einem Verein zu sein?

Also ich finde am Verband gut, dass ich die Rechtsfragen direkt klären konnte ohne ein Anwaltshonrar zahlen zu müssen (nur den Verbandsbeitrag), mir gefällt auch die Verbandzeitschrift "Freie Psychotherapie" wo ich schon einige Inspirationen erhalten habe für meine Praxistätigkeit, im Falle von Schwierigkeiten (Abmahnungen etc.) hab ich einen direkten Ansprechpartner,
bei dringenden Sachen gibts von dem Verband ne E-Mail. In der Verbandzeitschrift kann man sich sämtliche örtlich nahe Weiterbildungsmaßnahmen ansehen, ach ja der Verbandsstempel und das Verbandschild machen auch was her:D:D, aber prinzipielle kann man auch gut ohne Verband leben denke ich :):) ich würds wohl wieder machen...
 
DANKE für die prompte Antwort! :):):):):)

Mal ehrlich, meinst du, dass ein gerade neu gegründeter Verband (so wie er bei uns jetzt gerade in Planung ist), außer des regelmäßigen Austausches durch örtliche Nähe, überhaupt Vorteile hat?
Ist es da nicht viel besser, in einen seit längerer Zeit bestehenden Verband einzutreten?

Sollte ich mir als "Hamburgerin" nicht lieber einen Verband in meiner Nähe suchen?
 
Also für mich ist die räumliche Nähe des Verbandsitzes ganz unerheblich, ich weiß ehrlich gesagt auf Anhieb gar nicht wo der VFP sitzt;) Für mich ist das wichtigste, dass dort Juristen sind die fachlich von HP-Wesen viel Ahnung haben...

Supervisionsgruppen oder Vernetzungen, die würde ich mir örtlich nah suchen, aber beim Verband ist mir das nicht wichtig!;)
 
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