Hallo Ulli;
Hm...wo hört 'klein' auf und fängt 'groß' an...
Dann muss es sich entweder geändert haben; oder es ist von Bundesland zu Bundesland - oder von Stadt/Gemeinde zu Stadt/Gemeinde - unterschiedlich. Bei mir wurde die Deckenhöhe nachgemessen und ein Parkplatznachweis gefordert. Ein 3 Etagen-Haus ist mit 2 Etagen bewohnt und 1 als Praxis deklariert. Hier wäre ja der 'größere' Teil bewohnt.
Gruß Hans
Ich hab mal meine Antwort aus einem anderen Thread hierher kopiert:
http://www.heilpraktiker-foren.de/forum/showthread.php?t=9906&page=5
Ich möchte euch das Neueste berichten:
Ich hatte letztes Jahr Räumlichkeiten für meine Praxis im Auge. Ein Anruf beim Bauamt ergab, dass eine Nutzungsänderung nötig sein. Zusätzlich 1 Parkplatz, Feuerschutztür, Notausgang, behindertengerechter Zugang. Dieselbe Auskunft bekam der potentielle Vermieter vom gleichen Ansprechpartner persönlich.
Daher hab ich von der Anmietung der Räumlichkeiten abgesehen und erst mal eine reine Hausbesuchspraxis angemeldet.
Die Sache hat mir aber keine Ruhe gelassen, da ich schon mal freiberuflich im IT-Bereich gewesen bin und dafür keine Nutzungsänderung brauchte.
Also habe ich mich schriftlich ans Bauamt gewandt und darauf hingewiesen, dass ich als HP freiberuflich eine Naturheilkunde-Praxis eröffnen möchte.
Ich habe angeführt, dass ich eine reine Bestellpraxis führen möchte und daher kein erhöhter Parkplatzbedarf besteht.
Ausserdem habe ich darauf hingewiesen, dass ich keine Liegendanfahrten haben werde und gebehinderte oder anderweitig gehandicapte Menschen per Hausbesuch aufsuchen werde.
Ich habe darum gebeten, mir mitzuteilen, welche Vorgaben seitens des Bauamtes für die freiberufliche Tätigkeit bestehen und ob eine gewerbliche Nutzungsänderung beantragt werden muss, damit ich gezielt nach Räumen suchen kann.
Heute bekam ich Anwort:
wenn ich einen untergeordneten, des ansonsten als Wohnhaus genutzten Bereich für die freiberufliche Tätigkeit verwende, ist eine Genehmigung zur Nutzungsänderung nicht erforderlich.
Ich muss jedoch Brandschutzauflagen erfüllen. Darunter sind 2 Rettungswege zu verstehen. Erstens das Treppenhaus und zweitens ein Fenster mit der Größe 0,90 mal 1,20
Die Tür zwischen privatem und freiberuflichem Raum muss der Feuerwiderstandsklasse T30 entsprechen und selbstschließend sein.
Raumhöhe mindestens 2,40 m.
Nix mehr mit Parkplatz, behindertem gerechten Zugang.
So, läßt sich doch viel einfacher ein Raum finden - Juchu
Und das schönste ist, ich habe es schriftlich
Gruss
Ulli