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Kind kommt mit Masern

Jo Long

Neues Mitglied
Wenn ein Kind mit Masern in die Praxis kommt - was tun. Behandlungsverbot, klar. Meldepflicht bei Verdacht. Desinfizieren der Praxis. Aber was tue ich? Ich kann doch Mutter und Kind nicht einfach mit öffentlichen Verkehrsmitteln nachhause fahren lassen, bei einem Kontagionsindex von nahe 100%?
 
Wenn ein Kind mit Masern in die Praxis kommt - was tun. Behandlungsverbot, klar. Meldepflicht bei Verdacht. Desinfizieren der Praxis. Aber was tue ich? Ich kann doch Mutter und Kind nicht einfach mit öffentlichen Verkehrsmitteln nachhause fahren lassen, bei einem Kontagionsindex von nahe 100%?
Nein, mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollte die Familie nicht nach Hause fahren, wenn ein Masernverdacht besteht.

Aber im Normalfall gibt es immer Bekannte, Verwandte oder Freunde, welche die beiden abholen können. Zuvor sollte natürlich die Immunität dieser Person geklärt sein.

Die nächste Frage, die sich mir aber schon vorab stellt: Ein Kind mit Masern sollte sich auch gar nicht erst in der HP-Praxis einfinden, sondern sofort ein Kinderarzt kontaktiert werden. Bei Terminabsprache kann dies schon vorab geklärt werden.

Abgesehen davon gehts den Kindern bei Masern meist eh so schlecht, dass diese i.d.R. auch nicht mit den Öffentlichen zu einem Heilpraktiker fahren würden.
 
Du hast natürlich recht. Das war auch eine sehr theoretische Frage. Wird in Wirklichkeit wohl kaum vorkommen. Ich denke inzwischen (wie gesagt, das Ganze ist ja sehr konstruiert) dass ich das Gesundheitsamt anriefe um das Weitere zu besprechen. Lieben Dank für deine Antwort.
 
Aber so ganz abwegig ist die Frage ja nicht. Ich selbst hatte auch schon Probleme, 2020 vom Krankenhaus wieder nach Hause zu kommen, als man noch nicht wusste, ob ich noch C.-positiv bin oder nicht. 😅 C.-negative durften mich nicht abholen und die Positiven durften nicht aus dem Haus. 😂 Und dortbleiben wollte und durfte ich natürlich auch nicht.

Da ist es bei Masern zumindest einfacher.

Um nochmals auf die Frage zurückzukommen. Ich meine, die Aussage vom Amtsarzt bei der Prüfung war damals, dass man einen Krankentransport ruft und denen mitteilt, dass ein Masernverdacht vorliegt.
 
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