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HPP Voraussetzung: steuerliche Anmeldung

pasthq

Neues Mitglied
Hallo,

ich habe soeben mein HPP-Zertifikat vom Gesundheitsamt erhalten. Natürlich müsste ich die Arbeit steuerlich anmelden.

Dadurch, dass ich mich aber nun erstmal weiterbilden möchte und nochmal ins Ausland ziehen möchte ein paar Monate, bevor es bei mir tendenziell damit los geht, frage ich mich, ob die Steuerpflicht nur dann besteht, wenn tatsächlich die Arbeit verrichtet wird oder ob ich dazu gezwungen bin auch jetzt automatisch eine Steuererklärung zu machen? Diese wäre ja dann quasi null.

Gleiche Frage gilt für die Haftpflichtversicherung, ich nehme aber an, dass man sich nur an und abmeldet, wenn man tatsächlich davor ist zu praktizieren.

LG,
Pascal
 
Hallo Pascal,

herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung. Mich wundert es, dass diese Inhalte in der HP-Schule wohl nicht mehr vermittelt werden.

Du musst deine Tätigkeit natürlich erst dann anmelden, wenn du auch wirklich tätig wirst. Die Frage zur Steuererklärung und Haftpflichtversicherung sollte damit auch beantwortet sein.
 
Guten Morgen ! :)

Sei nicht so streng! ;) Diese Inhalte haben die Schulen nun gerne in die Praxisgründungskurse verschoben. Bei der Grundausbildung ist dieses Thema eher Randnote, da nicht prüfungsrelevant.

Ich empfehle auf jeden Fall einen Gründungskurs, denn dort wird oftmals ein guter Leitfaden oder Inhaltsliste mitgegeben. Diesen Gründungskurs kannst Du auch online (vom Ausland aus) machen und dann bist Du bei einer eventuellen Tätigkeitsaufnahme bestens vorbereitet.

Und fürs Finanzamt wird der HP(P) erst mit möglichen Einnahme =Praxiseröffnung oder ähnliches interessant. Und erst wer die Tätigkeit ausübt, hat die Chance Fehler zu machen und muss sich daher mit einer Haftpflicht absichern.
 
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