• Auf Heilpraktiker-Foren gibt es einen großen internen Bereich für Heilpraktiker. In diesem geschützten Bereich können Realfälle der Praxis oder andere sensible Themen diskutiert werden.


    Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.

    Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info

Frage zur Systemischen Beratung als HP

Frau En

Vera
Heilpraktiker
Therapien
TCM, Akupunktur, Ernährungsberatung, TuiNa-Massagen
Status
HP
Hallo an alle,
ich hoffe, dass das einigermaßen im richtigen Forum bin!

Also, ich bin HP und möchte nun eine Ausbildung zur Systemischen Beraterin machen. (dafür kann ich die DGSF Anerkennung bekommen, für den Systemischen Therapeuten leider nicht, da ich kein Studium habe). Gemacht habe ich bereits eine Ausbildung in Lösungsfokussierter Kurztherapie nach de Shazer.

Wenn ich nun loslegen möchte mich der systemischen Arbeit stellt sich ja das Problem der Umsatzsteuer, dazu gibt es ja auch schon ein paar Beiträge.

Meine Gedanken hierzu sind:
Wenn ich auf mein Praxisschild "Praxis für Chinesische Medizin und Lösungsfokussierte Therapie" schreibe, ist ja erstmal alles im grünen Bereich.

Ich arbeite beispielsweise viel mit Migräne Patienten und gerade dort finde ich es ziemlich spannend, sich auch das System anzuschauen.
Wie rechne ich das ab? Ich habe eine Krankheitsdiagnose mit Migräne. Aber das ist ja keine, die nun klassischerweise eine Psychotherapie erfordert. Mache ich aber einfach "Beratung" könnte es umsatzsteuerpflichtig sein.
Ich habe ja keine psychotherapeutische Ausbildung (auch wenn wir als Voll-HP ja tatsächlich psychotherapieren dürfen) und bin gar nicht in der Lage eine Diagnose wie Depression, oder Angststörung zu stellen.
Mache ich mir das zu kompliziert und versteht ihr meine Frage? :D

Danke,
Vera
 
Mache ich mir das zu kompliziert
Ja ;)

Ist nämlich eigentlich ganz einfach.

Auch wenn du alles mögliche gemäß deiner Heilerlaubnis tun darfst: Du darfst ohnehin nur das diagnostizieren und behandeln, was du beherrscht.

Wenn du also eine Ausbildung in systemischer Therapie nach der DGSF gemacht hast, dann kannst du auch systemische Therapie in deinen Behandlungen einsetzen. Es ist dabei völlig unerheblich, welchen Titel die Ausbildung gebracht hat, entscheidend sind die Ausbildungsinhalte.

Die DGSF stellt offenbar nicht auf Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz ab, sondern unterscheidet zwischen akademischen Therapeuten – die dann den Titel systemischer Therapeut bekommen – und sonstigen Personen ohne Heilerlaubnis – die dann den Titel systemischer Berater bekommen.

Hast du beim Patienten eine Diagnose gestellt, ist auch eine Heilbehandlung indiziert. Das alles läuft dann bekanntermaßen völlig ohne Umsatzsteuer gemäß §4, Nr. 14 UStG.

Ausschließlich dann, wenn es keinerlei Indikation für eine Heilbehandlung gibt, wäre eine Beratung angebracht. Es sind aber wirklich nur seltene Fälle, in denen sich eine Beratung aus einer Heilbehandlung ergibt. Beispielsweise wenn ein Patient mit psychopathologisch relevanten Problemen zu dir kommt, du ihn behandelst und später dann bezüglich Schwierigkeiten in der Familie die restliche Familie berätst, ohne dass dort Störungen von Krankheitswert vorliegen. Hier würdest du den Patienten ganz normal als Heilbehandlung abrechnen und die Tätigkeiten in der Familie als Beratung.

Beratungen kannst du dann natürlich nur umsatzsteuerpflichtig abrechnen, wobei du, wenn es tatsächlich nur Nebentätigkeiten sind, nicht einmal Umsatzsteuer erheben musst, wenn du mit den Umsätzen, die du daraus generiert, unterhalb von 22.000 € pro Jahr (Kleinunternehmerregelung) bleibst. Das musst du dann natürlich anders als die Heilbehandlungen verbuchen, Quittungen und Rechnungen müssen in diesem Fall einen Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 19, Nr. 1 UStG enthalten.

Beratungen sind in solchen wie dem oben skizzierten Beispiel Nebentätigkeiten zu deiner Tätigkeit als HP. Sie fallen also auch unter deine freiberufliche Tätigkeit, du musst also kein Gewerbe anmelden.

Lediglich dann, wenn du Beratungen primär bewirbst – also Tätigkeiten bewirbst, die keine Heilbehandlungen sind, also nicht zum originären Tätigkeitsumfang einer HP gehören – müsstest du ein Gewerbe anmelden.
 
Aaaaah, ganz lieben Dank!

Die DGSF stellt offenbar nicht auf Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz ab, sondern unterscheidet zwischen akademischen Therapeuten – die dann den Titel systemischer Therapeut bekommen – und sonstigen Personen ohne Heilerlaubnis – die dann den Titel systemischer Berater bekommen.
Die klare Differenzierung fehlte mir, habe gestern eine 4stündige Informationsveranstaltung vom ifs Essen besucht und obwohl beide Ausbildungen ausführlichst dargestellt werden, sind die inhaltlichen Unterschiede ja gar nicht so riesig. Außer, dass beim Therapeuten eben noch mehr Praxis verlangt wird.
Und ich habe lange mit dem ifs versucht herauszubekommen, ob der HP, der ja nun Psychotherapie machen darf, nicht doch genug Grundvoraussetzung ist. Aber die bestehen halt auf das Studium.

Prinzipiell braucht man in der freien Praxis ja auch keine DGFS Anerkennung, aber die werden sich bei ihren Standards schon etwas gedacht haben. Gibt ja zahlreiche Angebote, auch bei Paracelsus etc., von denen ich mir nicht vorstellen kann, dass man damit gut ausgebildet ist.

Und die letzte konkrete Frage:
Wenn ich jetzt einen privat versicherten Patienten habe, mit Diagnose Migräne, wäre es dann cleverer dort Beratungsziffern zu verwenden, oder wirklich die 19.1 oder 19.2?
 
Beratung im Sinne des GebüH ist jede Tätigkeit innerhalb einer Heilbehandlung, die nicht explizit Therapie ist.
Als solches alleinstehend sollte man das nicht abrechnen.
Nimm am besten die 19er Ziffern.
 
Zurück
Oben