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Finanzamtsmeldung bei unbezahlter Assistenz?

S.Schulze

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

Entschuldigt, falls meine Fragen schon in einem anderen Thread beantwortet sind. Ich habe bei meiner Suche hier im Forum zumindest nichts gefunden, was genau gepasst hat… aber einiges ging schon in eine ähnliche Richtung, daher hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich habe vor ein paar Wochen eine Assistenzstelle in einer größeren Praxis beginnen können und bin darüber sehr froh, denn bevor ich eine eigene Praxis gründen möchte ist es mir sehr wichtig, möglichst viele Erfahrungen sammeln zu können und den Praxisalltag gut kennen zu lernen. Ich bin ein Mal pro Woche für einen Tag dort, und insgesamt ist ein Jahr Dauer vorgesehen. Die Stelle ist unbezahlt (ich bekomme natürlich viel Wissen und Erfahrung, aber keine finanzielle Entlohnung) und ich bin laut Vertragstext „als freie Mitarbeiterin/Assistentin für den Praxisinhaber tätig“.
Nun frage ich mich,
1. ob ich diese Tätigkeit beim Finanzamt als selbstständige (freiberufliche) Tätigkeit melden muss? Wenn ich es richtig sehe ginge das mit einem Fragebogen zur Selbständigkeit inkl geplantem Einkommen (bisher noch keines, da ich auch noch keine konkreten Praxispläne für nach der Assistenz habe; stehe noch ganz am Anfang der Planung) und einer separaten Steuernummer einher, die ich dann später mit eigenem Verdienst sicherlich weiter nutzen könnte.
2. Falls es mangels Einkünften kein Muss ist, wäre es dann ggf. trotzdem sinnvoll, die Tätigkeit zu melden? Z.B. um zu zeigen, dass ich in dem Beruf tatsächlich Fuß fassen will und das FA nicht auf die Idee kommt, ggf. die abgesetzten Ausbildungskosten zurück zu fordern?

Vielen Dank schon mal vorab und viele Grüße,
Stefanie
 
Kein Verdienst, keine Meldung beim FA. Es liegt ja keine Gewinnerzielungsabsicht vor. Das sollte aber mit dem Praxisinhaber vertraglich festgehalten werden, damit dir im Nachhinein nichts unterstellt werden kann.

Aber eine Berufshaftpflicht solltest du abschließen. Die kannst du als berufsvorbereitende Aufwendungen geltend machen, wenn du ein sonstiges Einkommen hast.

Zudem solltest du die Tätigkeit beim Gesundheitsamt anmelden, da du ja eigenständig einen Heilberuf ausübst.
 
Vielen Dank für deine Antwort, Henry.
Dass es keine Bezahlung gibt ist tatsächlich schon vertraglich fixiert. Ebenso, dass ich über die Berufshaftpflicht des Praxisinhabers mit versichert bin.
Ist eine zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung dennoch sinnvoll?
Die Meldung beim Gesundheitsamt mache ich, danke dir!
 
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