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Heilpraxiseröffnung in Bayern - Auflagen, Gesetze, was ist zu beachten???

Zitrusfrucht

Neues Mitglied
Heilpraktiker
Status
HP
Hallo ihr Lieben,

ich bin neu hier im Forum und möchte demnächst als NEBENTÄTIGKEIT meine Praxis auf dem Land in Bayern eröffnen. Leider ist das Seminar, dass ich zur Existenzgründung besuchen wollte ausgefallen, so dass ich mich vertrauensvoll an euch wende...:eek:Ich habe mich mal durch's Forum gelesen in Sachen "Tips, Tricks und Bestimmungen" für die Praxiseröffnung und dabei festgestellt, dass es sich hauptsächlich aus Beiträgen aus den Jahren 2008 bis 2010 handelt, die mich zudem sehr verwirrt haben, weil es sehr unterschiedliche Aussagen und Erfahrungen über die örtlichen Behörden gab/gibt....:eek: Das heißt wohl auch Standort abhängig ist... Deshalb versuche ich einen aktuellen Sachverhalt zu bekommen, denn als Neuling will man sich ja nicht in die Nesseln setzen...;) Meine Heilpraktikerprüfung liegt schon einige Jahre zurück und die Lebensumstände haben es mir erst jetzt ermöglicht, meinen Berufswunsch in die Tat umsetzten zu wollen/können und vieles hat sich geändert die letzten Jahre...auch das Gesetz... Ich habe die Jahre aber für Fort- Aus- und Weiterbildung genutzt und um meine "Therapieformen" und Arbeitsweisen zu finden... Nun möchte ich also langsam einsteigen und erst "nur" nebenberuflich tätig sein, dass heißt ich verlasse vorerst meinen gesicherten Arbeitsplatz nicht. Was muss ich also unbedingt melden und wem, worauf achten??? Gesundheitsamt ist klar, auch eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Wie sieht es aber mit der Berufsgenossenschaft, der Baubehörde und dem Finanzamt aus??? Ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband und wenn ja in welchem notwendig/hilfreich?? Zum Sachverhalt:
Ich habe 2 Praxisräume in einem angemieteten Wohnhaus im Keller eingerichtet (in einem kleinen Wohngebiet auf dem Land), diese können auch über den Kellereingang ohne durch die Vordertür zu müssen, erreicht werden. Ein Gäste/Praxis WC ist im Erdgeschoss vorhanden. Der Vermieter hat nichts gegen die Nutzung der 2 Kellerräume als Praxis. Ich arbeite alleine und schwerpunktmäßig durch energetische Heilverfahren. Hinzu kommen Homöopathie/Schüsslersalze/Bachblüten, Ohrakupunktur, manuelle und Elektroimpuls -Therapie. Also eine recht "unblutige" Angelegenheit...:D Vor dem Haus sind 2 Stellplätze und weitere, öffentliche in der näheren Umgebung. Ich werde nur eine Bestellpraxis führen, also keinen regen Patientenverkehr haben. Behindertengerecht ist die Praxis nicht, da Treppe, aber ich kann Hausbesuche machen. Im benachbarten Markt gibt es soweit ich weiß 2 Heilpraktikerpraxen. Ist es ratsam Kontakt aufzunehmen und sich vorzustellen?? Wie sieht es mit "Werbung" in der Zeitung aus? Ist es ratsam im hiesigen Werbeblatt die Praxiseröffnung bekannt zu geben und auch Flyer in die Briefkästen zu verteilen???
Über jegliche Hilfe und Hinweise würde ich mich sehr freuen! Vor allem auch über Erfahrungsberichte in Sachen Bauamt und Gesundheitsamt aus Bayern...:eek: VIELEN DANK SCHON MAL!
Zitrusfrucht
 
Hallo Zitrusfrucht,

ich habe letztes Jahr meine Praxis in Erlangen eröffnet, auch nebenberuflich. Ich bin persönlich zum Finanzamt gegangen, wurde sehr freundlich beraten und habe eine neue Steuernummer bekommen. Beim Gesundheitsamt habe ich mich erkundigt, wer für uns Hps zuständig ist und habe der Dame einen Brief geschrieben, in dem ich sie über meine Eröffnung und meine Behandlungsmethoden informiert habe, Stempel drauf und auf gute Zusammenarbeit. Interesse an einer Praxisbegehung hatte sie nicht. Ich bin Mitglied im Verband unabhängiger Heilpraktiker, kostet 60,00 Euro im Jahr, dafür gibt es ein Rechts- und Abrechnungsforum, wo man Fragen stellen kann und bekommt Rabatt auf Fortbildungen bei Paracelsus, außerdem finde ich persönlich, es wirkt seriös, einem Verband zugehörig zu sein. Ist aber kein Muss. Werbung mache ich via Flyern in Bioläden und in einem lokalen Eventmagazin, das klappt ganz gut. Bei meinen direkten Kollegen habe ich mich nicht vorgestellt, mach ich aber vielleicht noch. Aber in der Apotheke habe ich mich bekannt gemacht, in der Hoffnung, dass ich da mal empfohlen werde, tausche mich regelmäßig mit der Apothekerin aus und gebe auch mal einen Tipp. Wo in Bayern eröffnest du denn?

LG
Katrin
 
Meldung
mit Therapiemethoden an das Gesundheitsamt
an Finanzamt
an Berufsgenossenschaft

"Unblutig" ist nicht weil Du Ohrakupuntur machst und es ist egal wie klein die Wunde ist, Du arbeitest damit invasiv und musst die Hygeniebestimmungen des Landes Bayern erfüllen.

Wenn Du die Räume an das örtliche Bauamt meldest dann wird das unter Umständen ein Problem geben bezüglich der Nutzung des Wohnraumes weil ab einer bestimmten Grösse prozentual abhängig vom Gebäude dann eine Nutzungsänderung eintreten würde und ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden muss.

Dies hätte unter Umständen zur Folge, dass die Räume als gewerbliche Nutzung angesehen werden. Es gibt dazu Nutzungsvorschriften ob in Wohngegenden beispielsweise Gesundheitsleistungen erlaubt sind oder nicht.
Dann werden Sie je nach Raumgrösse einen oder mehrere Parkplätze fordern, die bestehenden Parkplätze nicht eingerechnet. Wenn Du auf dem Grundstück dies nicht zur Verfügung stellen kannst schauts schlecht aus und Du müsstest dann auf der Strasse welche "abkaufen" was einige tausend Euro kosten dürfte. Es ist auch völlig irrellevant ob Du eine reine Bestellpraxis hast oder nicht, laut Gesetz gibts Vorgaben und je nachdem wie der Beamte drauf ist wird er sich Dein Argument anhören und erhören oder nicht. Bei mir haben sie sich gegen alles und jedes gesträubt.

Kommt halt drauf an wie "mutig" Du bist, wenn Du aber beispielsweise in einem kleineren Ort bist und da Werbung schaltest wegen Eröffnung wird das mit Sicherheit ein paar Beamte auf den Plan rufen.
 
Also Wohnraum als Praxisraum nutzen ohne einen Baunutzungsänderungsantrag? So mutig wär ich nicht (und da glaube ich, dass ist in jedem Bundesland gleich).

Ansonsten schließe ich mich dem hier gesagten an. Bei Gesundheitsamt ist (wie ich inzwischen feststelle) jeder Papst im eigenen Revier. Hier ist es schon in der Nachbarstadt völlig anders als bei mir. Da hilft nur: beim zuständigen GA nachfragen. (bei mir wollte übrigens kein Mensch Therapiemethoden wissen - nur ob ich invasiv arbeite, weil sich daraus die Anforderungen für den Behandlungsraum abgeleitet haben)
 
Also Wohnraum als Praxisraum nutzen ohne einen Baunutzungsänderungsantrag? ...

Warum nicht, habe ich auch gemacht. Wenn die Wohnung/das Haus in einem allgemeinen Wohngebiet (oder Mischgebiet), nicht in einem reinen Wohngebiet liegt, spricht doch nichts dagegen. Ich habe z.B. nur eine Baunutzungsänderungsanzeige gemacht. Diese ist - im Gegensatz zum Baunutzungsänderungsantrag (bei uns) - nämlich nicht gebührenpflichtig.
 
Hi Zitrusfrucht! Erstmal: ändere doch deinen Status in HP ;-)
Bzgl. der Räume: Ich bin hier auch auf dem Land (4000 EW)... mein GA legte Wert darauf, dass meine Praxis im Notfall durch Sanitäter und Bahre gut betretbar wäre; ob sie behindertengerecht ist, interessierte nicht. Und ich musste die Anlage für ein Waschbecken im Behandlungsraum legen, für den Fall, dass ich doch mal invasiv arbeiten sollte. Also: Waschbecken im Behandlungsraum wird bei dir vermutlich verlangt werden (da du invasiv arbeitest).
Außerdem verlangten sie von mir DREI Parkplätze....
Verbandszugehörigkeit ist deine Entscheidung, das ist kein Muss.

Viel Erfolg!!! :)
 
Ich brauchte VIER Parklätze auf dem eigenen Grundtsück! Und auch ich musste etliche Auflagen erfüllen. (Z.B. Mischgebiet, Notausgänge etc.)
Im angrenzenden Baden-Württemberg sah die Sache dann schon wieder ganz anders aus. Und auch die GÄ die recht nah beieinander liegen haben oft unterschiedliche Anforderungen.
 
Hallo Katrin. vielen lieben Dank für deine Hinweise und Erklärungen. Ich eröffne in der Nähe von Landshut "auf dem platten Land"... Hast du deine Räume im eigenen Haus, in der eigenen Wohnung??? Wenn ja, hast du das dem Bauamt gemeldet? LG Zitrusfrucht
 
Bei mir wollte die Heimatstadt 3 zusätzliche Stellplätze - trotz Bestellpraxis. Im Nachbarort wäre man mit 1 Stellplatz zufrieden gewesen. Letztlich eine Auslegungssache des jeweiligen Sachbearbeiters.

Ob man das Bauordnungsamt informiert oder nicht, ist ein Frage des persönlichen Risikos. Es kann gut gehen oder nicht. Hier in meiner Heimatstadt gibts z.B. einen Architekten, der sein Architekturbüro in einem Haus ohne Parkplätze betreibt. Es ist nie genehmigt worden (und würde das auch nicht, wie er selbst sagt) - und die Leute vom Bauordnungsamt kennen das Büro logischerweise (denn er reicht ja für seine Kunden Bauanträge ein). Keiner sagt etwas.

In meiner Nachbarschaft gibt es einige "illegale" Parkplätze und Zufahrten. Auch da sagt keiner etwas.

Nur, darauf verlassen kannst Du Dich eben nicht. Wenn man einen bisherigen Wohnraum als Praxis nutzen will, dann muss man einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen, sonst ist die Praxis illegal. Um die Meldung ans Gesundheitsamt kommst Du nicht herum und teilweise machen die GA Kontrollmeldungen an die Bauordnungsämter (wird aber überall anders gehandhabt).

Du kannst das Risiko eingehen und die Praxis nur beim GA melden und hoffen, dass das Bauordnungsamt anderes zu tun hat, als eine HP zu ärgern. Aber wenn Du Pech hast, stehen sie eines Tages vor Deiner Türe - und dann musst Du ihre Auflagen erfüllen (Parkplätze usw.) bzw. Dein Vermieter müsste das dann tun.

Ach ja, den Antrag auf Nutzungsänderung kannst nicht Du stellen, sondern Dein Vermieter muss es tun. Ist immer Sache des Eigentümers.
 
Hallo ihr Lieben! Erst einmal vielen lieben Dank für eure Hinweise, Erfahrungen und Tips, habe mich sehr gefreut über die Hilfestellung! :021: Nach reiflicher Überlegung bin ich zu dem Schluss gekommen, dass "ehrlich doch am längsten wehrt" und habe persönlich die Ämter BA und GA aufgesucht...;) und das war eine gute Entscheidung, denn der Beamte auf dem BA war nach einem netten Gespräch, in dem ich ganz "unwissend" tat, was ein Baunutzungsänderungsantrag betrifft und über die vielen, von der Gemeinde angelegte, öffentliche Parkplätze in meinem Wohngebiet schwärmte...:rolleyes: bereit mir meine Anzeige und meine vor dem Haus befindlichen Stellplätze vor meiner Doppelgarage (im Fachausdruck "Stauraum" genannt), als Stellplätze zu bescheinigen... Stempel drauf und "VIEL ERFOLG" (wünschte er mir)... Beim GA habe ich erst angerufen, mit einer sehr netten Amtsärztin gesprochen, die mir sagte, ich solle doch einfach mit dem Original meiner HP-Bescheinigung vorbeikommen und mich bei der netten Sachbearbeiterin im Zimmer... melden. Das habe ich gemacht und sie war super nett, nahm alles auf, wollte noch nicht mal die Therapieformen wissen und wünschte mir auch viel Erfolg. Also auch hier lief alles ganz unbürokratisch... FA auch kein Problem... Allso alles ok! :008: Es kann los gehen...
Jetzt habe ich noch eine Frage, wie und wo meldet man sich bei der Berufsgenossenschaft an???
:confused:
 
Super! Na dann mal los!! :)
 
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