• Auf Heilpraktiker-Foren gibt es einen großen internen Bereich für Heilpraktiker. In diesem geschützten Bereich können Realfälle der Praxis oder andere sensible Themen diskutiert werden.


    Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.

    Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info

Werbung bei Neueröffnung?

Munzi

Neues Mitglied
Heilpraktiker
Guten Morgen,ich mache mich im Februar in einer Praxis mit selbstständig,darf ich um auf mich aufmerksam zu machen Ärzte anschreiben und sie über meine Arbeit informieren?
Was ist gesetzlich an Werbung erlaubt und was nicht? Danke
LG
 
Hallo,
auf dem Postweg kannst du jederzeit Werbung versenden. Per Email und Fax nur bei vorliegendem Einverständnis des Empfängers.

Beachten musst du insbesondere das UWG und das Heilmittelwerbegesetz.

Erfolgreiche Werbung besteht aber nicht nur in der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern vor allem in der geschickten Gestaltung, nicht nur optisch, sondern vor allem psychologisch.
Es lohnt sich, sich intensiv mit den Erkenntnissen und Grundsätzen der Werbung zu beschäftigen.
 
Hallo Munzi,

Henry hat ja rechtlich schon die perfekte Antwort gegeben.

Daher möchte ich nur meine Bedenken ergänzen, dass das Anschreiben an die Ärzte vermutlich nicht bis zum Arzt durchkommen wird, sondern von den Arzthelferinnen "aussortiert" wird. Aber auch die können ja weiterempfehlen, wenn sie Deine Praxisvorstellung interessant finden. ;)

Alles Gute für Deine Praxisgründung wünsch ich Dir.

Herzliche Grüße, Petra
 
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