Hallo liebe Tina,
ich kann Dir das nur mal aus einem Fall in meinem Praktikum beim Notarzt erzählen. Bitte beachte aber, dass ich in Sachsen wohne und hier das Unterbringungsgesetz anders als bei Euch sein.
Die Nachbarn haben die Rettungsleitstelle informiert, dass mit einer Frau was nicht stimmt. Wir (der Notarzt, der Rettungssani und ich) sind dort hingefahren, nach kurzer Zeit war klar, dass Sie eine schwere Schizophrenie hat und ungehalten wurde, weil angeblich fremde Leute in ihrer Wohnung waren. Da war aber niemand.... - Sie beschimpfte und drohte den Nachbarn und lief im Treppenhaus hin und her und wurde immer aggressiver.
Da die Patientin nicht selbst mit in die Psychiatrie fahren wollte, hat der Notarzt (der zufällig Psychiater bei der Bundeswehr ist) über die Rettungsleitstelle das Lagezentrum der Polizei informiert und die Polizei kam.
Der Notarzt hat den Bogen ausgefüllt, der für jeden Notfall ausgefüllt werden muss und hat darauf eine akute schizophrene Psychose vermerkt und die Polizei hat der Frau gesagt, dass sie jetzt mitgenommen wird.
Ich war froh, dass sie keinen sehr großen körperlichen Widerstand leistete. Die Frau wurde in den Rettungswagen gesetzt und der Notarzt daneben und ab ging es in die Klinik.
In der Klinik gibt es eine Station wo diese Fälle erstmal aufgenommen werden, es kam sofort ein Arzt und kümmerte sich um die Patientin und machte die Eingangsuntersuchung.
Der Notarzt und die Polizei haben alle notwendigen Angaben hinterlassen, wer (Name, Funktion, Dienststelle, Tagebuchnummer) eingewiesen hat und warum.
Die Klinik ist dann verpflichtet bis 10 Uhr des Folgetages (Achtung, die Zeiten sind unterschiedlich je nach Bundesland) das Amtsgericht von der Einweisung in Kenntnis zu setzen.
In Kenntnis setzen heißt, ein Kurzgutachten (manchmal nur 1,2 oder 3 standartisierte Seiten) und die Angaben aller Beteiligten werden an das Gericht geschickt. Das Gericht muss bis zum Ablauf des Folgetages eine Entscheidung treffen, sonst muss der Patient entlassen werden.
Soweit meine Erfahrungen.
LG Nine
P.S. Wäre bestimmt besser von einer Unterbringung nach dem Gesetz zu sprechen.